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KG, 05.07.1990 - 3 Ws (B) 144/90, 2 Ss 131/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVZO § 31a S. 3
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVZO § 31 a S. 3
Papierfundstellen
- NZV 1990, 362
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2005 - 10 S 971/05
Fahrtenbuchauflage; Überlassung des Fahrzeugs an Dritten; Vollstreckung; …
Es spricht auch vieles für die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass die bloße Behauptung, das Fahrzeug nicht zu nutzen, nicht ausreicht, sondern der Betroffene ein nach den Anforderungen der Fahrtenbuchauflage angelegtes Fahrtenbuch (Unterteilung nach den Kategorien "Name", "Vorname", "Anschrift des Fahrzeugführers" usw.) auch dann vorlegen muss, wenn mit dem Fahrzeug keine eintragungspflichtigen Fahrten unternommen worden sind (vgl. KG, Beschl. v. 05.07.1990 - 3 Ws(B) 144/90 -, VRS 79, 385 m.w.Nachw.). - OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94
Statthaftigkeit ; Sofortige Beschwerde ; Terminsverschiebung ; Ablehnende …
Sie erfüllen deshalb nur dann ihren Zweck, wenn sie aus sich heraus verständlich sind und den die Prüfung vornehmenden Beamten unmittelbar in die Lage versetzen, ihnen ohne Rückgriff auf andere Erkenntnisquellen und ohne zeitraubende Ermittlungen zuverlässig zu entnehmen, wer zu einer bestimmten Zeit Führer des Fahrzeugs war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 Ws (B) 372/85 - in VRS 70, 59 und vom 5. Juli 1990 - 3 Ws (B) 144/90 - in NZV 1990, 362 ;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 31. Aufl., § 31 a StVZO Rdn. 6). - VG Düsseldorf, 05.06.2014 - 14 L 958/14
Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur unverzüglichen Vorlage eines Fahrtenbuches
vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2005 - 10 S 971/05 -, Rn. 26, juris; KG Berlin, Beschluss vom 05.07.1990 - 2 Ss 131/90 - 3 Ws (B) 144/90 -, NZV 1990, 362. - OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08
Rechtsbeschwerdebegründung; Unterzeichnung mit Zusatz i.V.; Unterzeichnung durch …
Einer Zuwiderhandlung gegen die Aushändigungspflicht macht sich daher auch derjenige schuldig, der sein Unvermögen zur Aushändigung des Buchs selbst zu vertreten hat (vgl. KG, NZV 1990, 362). - KG, 18.07.1994 - 3 Ws (B) 197/94
Anforderungen an die Führung des Fahrtenbuches
Sie erfüllen deshalb nur dann ihren Zweck, wenn sie aus sich heraus verständlich sind und den die Prüfung vornehmenden Beamten unmittelbar in die Lage versetzen, ihnen ohne Rückgriff auf andere Erkenntnisquellen und ohne zeitraubende Ermittlungen zuverlässig zu entnehmen, wer zu einer bestimmten Zeit Führer des Fahrzeugs war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 Ws (B) 372/85 - in VRS 70, 59 und vom 5. Juli 1990 - 3 Ws (B) 144/90 - in NZV 1990, 362 ;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 31. Aufl., § 31 a StVZO Rdn. 6).