Rechtsprechung
KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18 - 162 Ss 70/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Vorsatz, Geschwindigkeitsüberschreitung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 41 Abs 1 Anl 2 Nr 49 Zeichen 274 StVO, § 10 OWiG
Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung - bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsüberschreitung - Wann liegt Vorsatz vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 100 %
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 41 Abs. 1 Anl. 2 Nr. 49 Zeichen 274
Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 20.03.2018 - 290 OWi 84/18
- AG Berlin-Tiergarten, 20.03.2018 - OWi 1169/18
- KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18 - 162 Ss 70/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 12.08.2005 - 1 Ss 141/05
Strafprozessrecht: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung …
Auszug aus KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem hier verwendeten Messgerät RIEGL FG21-P um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - 3 Ws (B) 607/14 -, 10. April 2013 - 3 Ws (B) 158/13 - und 2. Juni 2009 - 3 Ws (B) 264/09 - OLG Koblenz DAR 2006, 101). - KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09
Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …
Auszug aus KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem hier verwendeten Messgerät RIEGL FG21-P um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - 3 Ws (B) 607/14 -, 10. April 2013 - 3 Ws (B) 158/13 - und 2. Juni 2009 - 3 Ws (B) 264/09 - OLG Koblenz DAR 2006, 101). - KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01
Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen …
Auszug aus KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18
Insoweit kann nach dem gegenwärtigen Wissensstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40% von Vorsatz auszugehen ist, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur VRS 100, 471). - KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer …
Auszug aus KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18
Im Falle standardisierter Messverfahren kann sich das Tatgericht - wie hier geschehen - auf die Mitteilung des verwendeten Messverfahrens, welches Gegenstand der Verurteilung ist, der gefahrenen Geschwindigkeit und der gewährten Toleranz beschränken; dies gilt nur dann nicht, wenn es - was sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt - konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gebrauchsanweisung für das Messgerät nicht eingehalten worden ist, oder wenn Messfehler konkret behauptet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - 25. Januar 2017 - 3 Ws (B) 680/16 - und 16. April 2015 - 3 Ws (B) 182/15 -).
- LG Berlin, 24.09.2018 - 538 Qs 99/18
Pflichtverteidigerbestellung in Bußgeldverfahren
Die mögliche Annahme einer vorsätzlichen Tatbegehung basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts, die auf bestimmte Grenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung (40%) abstellt (KG Berlin, Beschluss v. 09. Juli 2018, 3 Ws (B) 154/18, Rn. 6, juris).