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   KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17 - 162 Ss 88/17   

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https://dejure.org/2017,35649
KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17 - 162 Ss 88/17 (https://dejure.org/2017,35649)
KG, Entscheidung vom 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17 - 162 Ss 88/17 (https://dejure.org/2017,35649)
KG, Entscheidung vom 01. August 2017 - 3 Ws (B) 158/17 - 162 Ss 88/17 (https://dejure.org/2017,35649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Lichtbild, Fahreridentifizierung, Qualität des Lichtbildes

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO, § 46 Abs 1 OWiG, § 71 Abs 1 OWiG
    Darstellung der Beweiswürdigung im Bußgeldurteil: Identifizierung eines Fahrzeugführers anhand eines qualitativ schlechten Lichtbildes

  • IWW

    StVO § 41 Abs. 1, § 49 Abs. 3 Nr. 4; StVG § 25; OWiG § 71 Abs. 1, § 79 Abs. 3 S. 1 u. Abs. 6; StPO; § 261, § 267 Abs. 1 S. 3, § 353 Abs. 1 u. 2; BKatV § 3 Abs. 4a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Wann ist ein Lichtbild zur Identifizierung des Fahrzeugführers geeignet?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identifizierung des Fahrers aufgrund eines unscharfen, kontrastarmen und grob gekannten Meßfotos

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StPO § 267 Abs. 1 ; OWiG § 71 Abs. 1
    Identifizierung des Fahrers aufgrund eines unscharfen, kontrastarmen und grob gekannten Meßfotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Ein sehr unscharfes, kontrastarmes und grob gekörntes Messfoto..": Das reicht nicht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unscharfes, kontrastarmes und grob gekörntes Messfoto

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Identifizierung eines Fahrzeugführers anhand eines qualitativ schlechten Lichtbildes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsverstoß und Fahrverbot: Strenge Anforderungen an Qualität des Messbildes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17
    Die Feststellung, ob eine auf einem Foto abgebildete Person mit dem Betroffenen identisch ist, unterliegt zwar im Prinzip nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGH NJW 1996, 1420; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282).

    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht aus eigener Anschauung prüfen, ob sich ein gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG in Bezug genommenes Foto überhaupt zur Identifizierung eignet (vgl. BGH NJW 1996, 1420; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162).

    Die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (vgl. BGH NJW 1996, 1420; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162; OLG Rostock VRS 108, 29).

  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17
    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht aus eigener Anschauung prüfen, ob sich ein gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG in Bezug genommenes Foto überhaupt zur Identifizierung eignet (vgl. BGH NJW 1996, 1420; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162).

    Die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (vgl. BGH NJW 1996, 1420; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162; OLG Rostock VRS 108, 29).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17
    Der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (vgl. BGHSt 29, 18; 10, 208).

    Dem Gericht sind aber bei der freien Beweiswürdigung Grenzen gesetzt: Es darf seine Befugnis nicht willkürlich ausüben und muss die Beweise erschöpfend würdigen; es muss gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die Gesetze der Logik und Erfahrungssätze des täglichen Lebens beachten (vgl. BGHSt 29, 18).

  • OLG Rostock, 10.06.2004 - 2 Ss OWi 167/04

    Lückenhafte Urteilsgründe bei Identifizierung des Autofahrers anhand

    Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17
    Die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (vgl. BGH NJW 1996, 1420; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162; OLG Rostock VRS 108, 29).
  • KG, 16.02.2016 - 3 Ws (B) 65/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertung von bis zum 30. April 2014 vorgenommenen

    Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17
    Ohne diese Angaben kann das Rechtsbeschwerdegericht jedoch nicht feststellen, ob der Verwertung der Vorbelastungen ein Verwertungsverbot (etwa wegen Tilgungsreife) entgegensteht (vgl. Senat VRS 130, 133; VRS 121, 107) und ob die Wertungen des Amtsgerichts rechtsfehlerfrei sind.
  • KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 615/10
    Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17
    Ohne diese Angaben kann das Rechtsbeschwerdegericht jedoch nicht feststellen, ob der Verwertung der Vorbelastungen ein Verwertungsverbot (etwa wegen Tilgungsreife) entgegensteht (vgl. Senat VRS 130, 133; VRS 121, 107) und ob die Wertungen des Amtsgerichts rechtsfehlerfrei sind.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17
    Er muss sich dessen aber ausweislich der Gründe der Entscheidung bewusst gewesen sein (vgl. BGH NJW 1992, 446; Senat VRS 130, 251).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17
    Der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (vgl. BGHSt 29, 18; 10, 208).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Insoweit reicht die deutlich und zweifelsfrei (BGH NStZ-RR 2016, 178) zum Ausdruck gebrachte Bezugnahme auf das in den Akten befindliche Foto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG aus, um dem Rechtsbeschwerdegericht zu ermöglichen, die Abbildung aus eigener Anschauung zu würdigen (vgl. BGH StraFo 2016, 155; Senat, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 3 Ws (B) 84/20 -, 27. November 2019 - 3 Ws (B) 380/19 -, 18. Juni 2019 - 3 Ws (B) 186/19 - und 1. August 2017 - 3 Ws (B) 158/17 - OLG Hamm NZV 2006, 162).

    Die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (BGH NJW 1996 a.a.O.; Senat, Beschluss vom 1. August 2017 a.a.O.; OLG Hamm NZV 2006 a.a.O.; OLG Rostock VRS 108, 29).

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