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   KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17 - 162 Ss 95/17   

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KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17 - 162 Ss 95/17 (https://dejure.org/2017,46240)
KG, Entscheidung vom 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17 - 162 Ss 95/17 (https://dejure.org/2017,46240)
KG, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - 162 Ss 95/17 (https://dejure.org/2017,46240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Messgerät Leivtec - PTB-Zulassung und standardisiertes Messverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem standardisierten Messverfahren

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV 3 - Verwertbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem standardisierten Messverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 268
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem standardisierten Messverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 4a SsRs 66/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Begründung der Rüge der Versagung des

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    a) Soweit der Betroffene rügt, er sei von der ausgeurteilten Höhe der Geldbuße - im Vergleich zu der im Bußgeldbescheid festgesetzten Höhe - "völlig überrascht" worden, weil ein rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße im gerichtlichen Verfahren zuvor nicht ergangen sei, so hätte es im Rahmen der ordnungsgemäßen Erhebung der Verfahrensrüge der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. OLG Stuttgart VRR 2013, 473; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 -, juris und NZV 2015, 355 ).
  • OLG Hamm, 23.03.2016 - 4 RBs 50/16

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert Ausführungen zur Kausalität

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    Es wäre ein substantiierter Vortrag erforderlich gewesen, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH NStZ 2010, 530 ; StV 2000, 248 ; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291 ; Senat DAR 2013, 211 ).
  • OLG Schleswig, 11.11.2016 - 2 Ss OWi 161/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    Damit soll erreicht werden, dass bei den Massenverfahren im Bußgeldbereich nicht jedes Amtsgericht bei jedem einzelnen Verfahren die technische Richtigkeit der Messung jeweils neu überprüfen muss (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2017, 104 ).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    Die Überprüfung und Zulassung des Messgerätes durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bietet grundsätzlich eine ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2015 - IV-1 RBs 200/14 -, juris und Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris; OLG Frankfurt DAR 2015, 149 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 RBs 200/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed Vitronic

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    Die Überprüfung und Zulassung des Messgerätes durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bietet grundsätzlich eine ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2015 - IV-1 RBs 200/14 -, juris und Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris; OLG Frankfurt DAR 2015, 149 ).
  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    a) Soweit der Betroffene rügt, er sei von der ausgeurteilten Höhe der Geldbuße - im Vergleich zu der im Bußgeldbescheid festgesetzten Höhe - "völlig überrascht" worden, weil ein rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße im gerichtlichen Verfahren zuvor nicht ergangen sei, so hätte es im Rahmen der ordnungsgemäßen Erhebung der Verfahrensrüge der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. OLG Stuttgart VRR 2013, 473; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 -, juris und NZV 2015, 355 ).
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    Es wäre ein substantiierter Vortrag erforderlich gewesen, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH NStZ 2010, 530 ; StV 2000, 248 ; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291 ; Senat DAR 2013, 211 ).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift - ohne Rückgriff auf die Akte - im Sinne einer vorgezogenen Schlüssigkeitsprüfung erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, falls die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris; Gericke in KK, StPO 7. Aufl., § 344 Rn. 38-39 m.w.N.; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 79 Rn. 27d).
  • KG, 10.03.2014 - 3 Ws (B) 78/14

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    a) Soweit der Betroffene rügt, er sei von der ausgeurteilten Höhe der Geldbuße - im Vergleich zu der im Bußgeldbescheid festgesetzten Höhe - "völlig überrascht" worden, weil ein rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße im gerichtlichen Verfahren zuvor nicht ergangen sei, so hätte es im Rahmen der ordnungsgemäßen Erhebung der Verfahrensrüge der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. OLG Stuttgart VRR 2013, 473; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 -, juris und NZV 2015, 355 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

    Auszug aus KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
    Die Überprüfung und Zulassung des Messgerätes durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bietet grundsätzlich eine ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2015 - IV-1 RBs 200/14 -, juris und Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris; OLG Frankfurt DAR 2015, 149 ).
  • OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09

    Musik hören mit dem Mobiltelefon ist auch verboten

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

  • OLG Bamberg, 18.01.2011 - 3 Ss OWi 1696/10

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verantwortlichkeit eines

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

  • OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14

    Stützung einer Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die

  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

  • OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit

    Zwar hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung bereits mit der Einstufung des eingesetzten Messverfahrens LEIVTEC XV3 als standardisiertes Messverfahren befasst (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Messgerät LEIVTEC XV3 grundsätzlich um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

  • OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19

    Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3

    Das gilt namentlich für die Beweiswürdigung zur Feststellung einer in einem standardisierten Messverfahren ermittelten Geschwindigkeit, auch insbesondere solche mit dem hier gegenständlichen Messgerät Leivtec XV 3 (SenE v. 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18 - KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 -, juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 11 CS 18.1240

    Fahrtenbuchauflage

    Zum andern ist die Geschwindigkeitsmessung, wie sich aus dem bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Eichschein ergibt, mit dem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt am 2. Juli 2009 zugelassenen Messgerät Leivtec XV3 und damit in einem anerkannten und standardisierten Messverfahren (vgl. OLG Celle, B.v. 7.6.2018 - 2 Ss (OWi) 118/18 - ZfSch 2018, 470 = juris Rn. 5; OLG Köln, B.v. 20.4.2018 - III-1 RBs 115/18 u.a. - ZfSch 2018, 470 = juris Rn. 18 ff.; KG Berlin, B.v. 12.7.2017 - 3 Ws (B) 166/17 u.a. - VRS 132, 31 = juris Rn. 9 f. jeweils m.w.N.) gewonnen worden, d.h. in einem durch Normen vereinheitlichten technischen Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, B.v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97 - BGHSt 43, 277/284 = juris Rn. 27).
  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19

    Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung

    Die amtliche Zulassung von Geräten und Methoden als Voraussetzung für die Qualifikation des Messverfahrens als standardisiert verfolgt ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen die systemimmanenten Messfehler erfassenden Toleranzwert gerade den Zweck, Verwaltungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalls frei zu stellen (zu vgl. BGH, a.a.O.; KG, Beschluss vom 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17 -).
  • KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18

    Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

    Im Falle standardisierter Messverfahren kann sich das Tatgericht - wie hier geschehen - auf die Mitteilung des verwendeten Messverfahrens, welches Gegenstand der Verurteilung ist, der gefahrenen Geschwindigkeit und der gewährten Toleranz beschränken; dies gilt nur dann nicht, wenn es - was sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt - konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gebrauchsanweisung für das Messgerät nicht eingehalten worden ist, oder wenn Messfehler konkret behauptet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - 25. Januar 2017 - 3 Ws (B) 680/16 - und 16. April 2015 - 3 Ws (B) 182/15 -).
  • LG Saarbrücken, 02.12.2019 - 8 Qs 71/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Ermächtigung des

    Gleichwohl hat die Behörde die Ergebnisse des betroffenen standardisierten Messverfahrens mit dem Messgerät "LEIVTEC XV 3" (vgl. zuletzt Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.11.2019, SsRs 32/2019 (65/19)) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Obergerichte (vergl. u.a. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2018, B4 Rb 16 Ss 380/18; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017, 3 Ws (B) 166/17; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019, 1 RBs 69/19 = DAR 2019, 399) weiterhin als verwertbar angesehen und die Sachbearbeiter gerade nicht dahingehend instruiert, solche Verfahren nicht mehr zu verfolgen.
  • KG, 12.09.2018 - 161 Ss 141/18

    Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge

    Sie müssen ohne Bezugnahmen und Verweisungen so umfassend und vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht allein aufgrund dieser Angaben prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 -, juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 61. Aufl. § 344 Rdn. 21, mwN).
  • KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen

    Hierfür hätte es insbesondere einer konkreten Darlegung der mit dem erlassenen Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - und vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - Senat NZV 2015, 355; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).
  • AG Backnang, 12.04.2018 - 6 OWi 66 Js 112120/17

    Halbbruder aus Amerika als Fahrer - klappt nicht immer

    (OLG Celle, Beschluss v. 17.05.2017- Ss OWi 93/17; AG Neunkirchen, Urteil v. 29.09.2017- 19 OWi 68 Js 1087/17; KG Berlin, Beschluss v. 12.07.2017, 162 Ss 95/17).
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