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   KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21 - 162 Ss 7/21   

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https://dejure.org/2021,2180
KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21 - 162 Ss 7/21 (https://dejure.org/2021,2180)
KG, Entscheidung vom 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21 - 162 Ss 7/21 (https://dejure.org/2021,2180)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 3 Ws (B) 18/21 - 162 Ss 7/21 (https://dejure.org/2021,2180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Urteilsgründe, Einlassung, schweigender Betroffener

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - schweigender Betroffener - Urteilsgründe

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Inhalt der Urteilsgründe beim schweigenden Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung und der schweigende Betroffene

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 31.07.2020 - 3 Ws (B) 174/20

    Freie richterliche Beweiswürdigung in Bezug auf Wahrnehmung von Verkehrszeichen

    Auszug aus KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetzte oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 -, BeckRS 2020, 11446 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 174/20 -, juris).
  • KG, 11.07.2001 - 3 Ws (B) 260/01

    Anforderungen an die Feststellung eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21
    Dabei brauchen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend zu sein; es genügt grundsätzlich, dass sie möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 -, juris; Senat, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 3 Ws (B) 260/01 -, juris) und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist.
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 218/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz

    Auszug aus KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21
    Dabei brauchen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend zu sein; es genügt grundsätzlich, dass sie möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 -, juris; Senat, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 3 Ws (B) 260/01 -, juris) und er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist.
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetzte oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 -, BeckRS 2020, 11446 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 174/20 -, juris).
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