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   KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21 - 162 Ss 93/21   

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https://dejure.org/2021,33992
KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21 - 162 Ss 93/21 (https://dejure.org/2021,33992)
KG, Entscheidung vom 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21 - 162 Ss 93/21 (https://dejure.org/2021,33992)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 - 162 Ss 93/21 (https://dejure.org/2021,33992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Gehörsrügenfalle, Entbindungsantrag, Umstände des Einzelfalls

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 73 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 79 Abs 3 OWiG, § 43 Abs 2 StPO
    Voraussetzungen einer "Gehörsrügefalle"; Bescheidung eines Entpflichtungsantrags

  • IWW

    GG Art. 103 Abs. 1, OWiG §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2, 79 Abs. 3, StPO §§ 43 Abs. 2, 341 Abs. 1, 345 Abs. 1
    GG, OWiG, StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer "Gehörsrügefalle"

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer "Gehörsrügefalle"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versteckter Antrag kurz vor knapp: Missbräuchliche Gehörsrügefalle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Voraussetzungen für eine "Gehörsrügenfalle” - Es kommt auf den Einzelfall an

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 04.12.2017 - 2 Ss OWi 152/17

    Rechtsfolgen rechtsmissbräuchlichen Verteidigerverhaltens im Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21
    Die Einschätzung, ob in einem solchen Schriftsatz mit der Absicht, eine "Gehörsrügefalle" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17, VRR 2017, Nr. 6, 16 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 2 Ss (OWi) 152/17, NJW 2018, 641) zu stellen, ein Entbindungsantrag rechtsmissbräuchlich "versteckt" wurde, erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

    Der Fall zeigt Parallelen mit jener Fallgestaltung, aufgrund derer das OLG Düsseldorf seine "Gehörsrügefalle"-Rechtsprechung entwarf (vgl. OLG Düsseldorf VRR 2017, 16 [Volltext bei juris]; dem folgend OLG Oldenburg NJW 2018, 641).

  • OLG Brandenburg, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 357/02

    Gehörsverletzung bei Verwerfung des Einspruchs

    Auszug aus KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21
    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es hier nicht, weil er nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht den Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 - 3 Ws (B) 288/14 - und 8. Juni 2011 - 3 Ws (B) 283/11 - Brandenburgisches OLG NZV 2003, 432).
  • BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89

    Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden

    Auszug aus KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21
    Wird ein Urteil schon vor der Einlegung des Rechtsmittels zugestellt, so schließt sich die Rechtsmittelbegründungsfrist an die Einlegungsfrist an (vgl. BGHSt 36, 241).
  • KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14

    Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung: Pflicht des Tatrichters zur

    Auszug aus KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21
    Tatsächlich war unter den Bedingungen eines üblicherweise dynamisch und komplex verlaufenden Sitzungstags (vgl. Senat NZV 2015, 253) nicht damit zu rechnen, dass die Abteilungsrichterin den Schriftsatz in der unter normalen Voraussetzungen gebotenen und üblichen Gründlichkeit und Sorgfalt liest.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 2 RBs 49/17

    Rechtsmissbräuchlicher Entbindungsantrag, oder: Die "Gehörsrügefalle"

    Auszug aus KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21
    Die Einschätzung, ob in einem solchen Schriftsatz mit der Absicht, eine "Gehörsrügefalle" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17, VRR 2017, Nr. 6, 16 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 2 Ss (OWi) 152/17, NJW 2018, 641) zu stellen, ein Entbindungsantrag rechtsmissbräuchlich "versteckt" wurde, erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.
  • KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22

    Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt

    Bei der Beurteilung des Sachverhalts sind alle Umstände in den Blick zu nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 -, juris).

    Maßgeblich ist dafür, ob nach Aktenlage der Antrag das Tatgericht vor Beginn der Hauptverhandlung tatsächlich erreicht hatte und deshalb bei gehöriger gerichtsinterner Organisation dem Bußgeldrichter rechtzeitig zugeleitet oder sonst zu Kenntnis hätte gebracht werden können (vgl. Senat DAR 2022, 217 m.w.N. und Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 -, juris; BayOBLG a.a.O.; OLG Köln a.a.O.).

    Die Geschäftsabläufe des Amtsgerichts hätten aber gewährleisten müssen, dass der Antrag bis zum Beginn der Hauptverhandlung die Geschäftsstelle und den zuständigen Richter erreicht (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 -, juris).

  • KG, 26.11.2021 - 3 Ws (B) 312/21

    Einspruchsverwerfung ohne vorherige Entscheidung über den kurz vor dem

    Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag - wie hier - mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259) oder "verklausuliert" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17 -, juris [Gehörsrügefalle-Rechtsprechung]; OLG Rostock NJW 2015, 1770) eingereicht und bei einer Übermittlung per Telefax an den Faxanschluss der für die betreffende Abteilung des Amtsgerichts und in der gerichtlichen Korrespondenz angegebenen zuständigen Geschäftsstelle und nicht etwa nur an eine zentrale gerichtliche Faxeingangsstelle übersandt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 - BayObLG, Beschluss vom 15. April 2019 - 202 ObOWi 400/19 - OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 3 Ss OWi 654/17 -, alle juris).

    Diese Umstände sprechen entscheidend dagegen, vorliegend ein rechtsmissbräuchliches Handeln im Sinne "Gehörsrügefalle"-Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 a.a.O.; dem folgend: OLG Oldenburg NJW 2018, 641) anzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 a.a.O.).

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