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   KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16 - 162 Ss 50/16   

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https://dejure.org/2016,33147
KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16 - 162 Ss 50/16 (https://dejure.org/2016,33147)
KG, Entscheidung vom 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16 - 162 Ss 50/16 (https://dejure.org/2016,33147)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 3 Ws (B) 207/16 - 162 Ss 50/16 (https://dejure.org/2016,33147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 Abs 1 OWiG, § 19 Abs 2 OWiG, § 9 Abs 1 S 1 StVO, § 9 Abs 1 S 2 StVO, § 37 Abs 2 StVO
    Konkurrenz zwischen mehreren Straßenverkehrsverstößen: Rotlichtverstoß bei Abbiegen nach falschem Einordnen und ohne Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Falsch eingeordnet, Blinker nicht benutzt und dann rote Ampel überfahren - keine Tatmehrheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer einheitlichen Handlung bei mehreren bußgeldbewehrten Verkehrsverstößen; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Geldbuße oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze

  • bussgeldsiegen.de

    Mehrere Straßenverkehrsverstöße - Tatmehrheit und Konkurrenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer einheitlichen Handlung bei mehreren bußgeldbewehrten Verkehrsverstößen; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Geldbuße oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze

  • rechtsportal.de

    Annahme einer einheitlichen Handlung bei mehreren bußgeldbewehrten Verkehrsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16
    Denn von diesen Feststellungen als Bemessungskriterium kann dann abgesehen werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar nicht vom Durchschnitt abweichen und eine Geldbuße festgesetzt wird, die dem Regelsatz entspricht (Senat, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15 -, juris).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn - wie hier - die Regelbuße von 200 Euro wegen der vorsätzlichen Begehungsweise entsprechend der Bestimmung des Bußgeldkataloges (§ 3 Abs. 4a BKatV) verdoppelt wird (Senat, Beschluss vom 27. November 2015, 3 Ws (B) 510/15 - ) und den Urteilsgründen der soziale Status der Betroffenen - hier der Beruf - zu entnehmen ist (Senat, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15, juris) Die Betroffene arbeitet als Verkäuferin.

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16
    Dies erfährt jedoch dann eine Ausnahme und es liegt Tateinheit vor, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, in dem die einzelnen Verstöße aufgrund ihres unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhangs so eng miteinander verknüpft sind, das das gesamte Geschehen sich bei natürlicher Betrachtungsweise durch einen unbeteiligten Dritten (objektiv) als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (vgl. BGHSt 26, 284, 286; Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 - 3 Ws (B) 683/10, vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - juris Rn. 5 und 26. November 2008 - 3 Ws (B) 267/08 - OLG Düsseldorf VRS 100, 311 m.w.N.; OLG Zweibrücken VRS 105, 144, 145, m.w.N.; Gürtler in Göhler, OWiG 16. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; Bohnert in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 19 Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • KG, 07.04.1997 - 3 Ws (B) 54/97
    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16
    Dies erfährt jedoch dann eine Ausnahme und es liegt Tateinheit vor, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, in dem die einzelnen Verstöße aufgrund ihres unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhangs so eng miteinander verknüpft sind, das das gesamte Geschehen sich bei natürlicher Betrachtungsweise durch einen unbeteiligten Dritten (objektiv) als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (vgl. BGHSt 26, 284, 286; Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 - 3 Ws (B) 683/10, vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - juris Rn. 5 und 26. November 2008 - 3 Ws (B) 267/08 - OLG Düsseldorf VRS 100, 311 m.w.N.; OLG Zweibrücken VRS 105, 144, 145, m.w.N.; Gürtler in Göhler, OWiG 16. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; Bohnert in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 19 Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.02.2003 - 1 Ws 43/03

    Bußgeldbewehrte Geschwindigkeitsüberschreitung: Konkurrenzverhältnis zwischen

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16
    Dies erfährt jedoch dann eine Ausnahme und es liegt Tateinheit vor, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, in dem die einzelnen Verstöße aufgrund ihres unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhangs so eng miteinander verknüpft sind, das das gesamte Geschehen sich bei natürlicher Betrachtungsweise durch einen unbeteiligten Dritten (objektiv) als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (vgl. BGHSt 26, 284, 286; Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 - 3 Ws (B) 683/10, vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - juris Rn. 5 und 26. November 2008 - 3 Ws (B) 267/08 - OLG Düsseldorf VRS 100, 311 m.w.N.; OLG Zweibrücken VRS 105, 144, 145, m.w.N.; Gürtler in Göhler, OWiG 16. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; Bohnert in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 19 Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16
    Dies erfährt jedoch dann eine Ausnahme und es liegt Tateinheit vor, wenn ein Geschehensablauf vorliegt, in dem die einzelnen Verstöße aufgrund ihres unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhangs so eng miteinander verknüpft sind, das das gesamte Geschehen sich bei natürlicher Betrachtungsweise durch einen unbeteiligten Dritten (objektiv) als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (vgl. BGHSt 26, 284, 286; Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 - 3 Ws (B) 683/10, vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - juris Rn. 5 und 26. November 2008 - 3 Ws (B) 267/08 - OLG Düsseldorf VRS 100, 311 m.w.N.; OLG Zweibrücken VRS 105, 144, 145, m.w.N.; Gürtler in Göhler, OWiG 16. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; Bohnert in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 19 Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Von diesen Feststellungen als Bemessungskriterium kann nämlich dann abgesehen werden, wenn das Tatgericht den Regelsatz nach dem BKat, auch den nach § 3 Abs. 4a BKatV erhöhten, verhängt und keine Anhaltspunkte für ein unterdurchschnittliches Einkommen vorhanden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2016 - 3 Ws (B) 207/16 - vom 27. November 2015 - 3 Ws (B) 510/15 - vom 2. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15 -, [juris]; die obergerichtliche Rechtsprechung zusammenfassend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. November 2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17 - BeckRS 2017, 134516; OLG Celle NZV 2016, 144).
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