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   KG, 29.06.2015 - 3 Ws (B) 222/15 - 162 Ss 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20684
KG, 29.06.2015 - 3 Ws (B) 222/15 - 162 Ss 36/15 (https://dejure.org/2015,20684)
KG, Entscheidung vom 29.06.2015 - 3 Ws (B) 222/15 - 162 Ss 36/15 (https://dejure.org/2015,20684)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 3 Ws (B) 222/15 - 162 Ss 36/15 (https://dejure.org/2015,20684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Einhaltung einer Wartepflicht von 15 Minuten im Falle der Unpünktlichkeit der Verteidigerin; Umfang der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts; Verfahrensrüge der Verletzung des ...

  • Anwaltsblatt

    § 59b BRAO
    Unpünktlicher Verteidiger: Gericht hat Wartepflicht von 15 Minuten

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Wartepflicht bei Unpünktlichkeit der Verteidigerin im Fortsetzungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wartepflicht des Gerichts bei Unpünktlichkeit des Verteidigers

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 59b BRAO
    Unpünktlicher Verteidiger: Gericht hat Wartepflicht von 15 Minuten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 244
  • AnwBl 2015, 896
  • AnwBl Online 2015, 532
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 02.04.1993 - 5 Ss OWi 58/93
    Auszug aus KG, 29.06.2015 - 3 Ws (B) 222/15
    a) Ist der Betroffene - wie vorliegend - von seinem persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung gem. §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 1 Satz 1 OWiG entbunden, so muss das Gericht zwar grundsätzlich nicht damit rechnen, dass der Betroffene und sein Verteidiger zu spät erscheinen und darf daher mit der Hauptverhandlung auch pünktlich beginnen (OLG Düsseldorf, VRS 85, 321f).
  • KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19

    Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG

    Ferner gehen die persönlichen Verfahrensrechte des Betroffenen auf den vertretenden Verteidiger über (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 3 Ws (B) 222/15 -, juris).
  • OLG Köln, 25.07.2023 - 1 ORbs 236/23

    Durchführung der Hauptverhandlung trotz Fehlen des Verteidigers; Pünktlicher

    Ist der Betroffene - wie vorliegend - von seinem persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung gemäß §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 1 S. 1 OWiG entbunden, so muss das Gericht grundsätzlich nicht damit rechnen, dass der Betroffene und sein Verteidiger zu spät erscheinen und darf daher mit der Hauptverhandlung auch pünktlich beginnen (KG NZV 2016, 244; OLG Düsseldorf …

    Eine solche Sachgestaltung kann vorliegen, wenn sich aus vorterminlichen Ankündigungen und Eingaben des Verteidigers (OLG Hamm VRS 40, 49) oder aber aus dessen gesamten Prozessverhalten (so die der Entscheidung KG NZV 2016, 244 zugrunde liegende Sachgestaltung) ergibt, dass dieser an der Hauptverhandlung teilzunehmen beabsichtigt.

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