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KG, 30.07.2014 - 3 Ws (B) 255/14 - 162 Ss 69/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- strafrechtsiegen.de
Ausbleiben Betroffener zu Gerichtstermin wegen Hinweise Verteidiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers
Auszug aus KG, 30.07.2014 - 3 Ws (B) 255/14
Es ist im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt im Sinne von § 329 Abs. 1 Satz 1StPO bzw. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem - auch unrichtigen oder rechtirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. August 2007 - 3 Ws (B) 440/07 - BayObLG, VRS 104, 302 (304)). - BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97
Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des …
Auszug aus KG, 30.07.2014 - 3 Ws (B) 255/14
Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über derartige Anträge unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden (vgl. BGH, NStZ 1998, 311 (312).
- KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
Einspruchsverwerfung, Fürsorgepflicht, Terminsverlegung
Das Gericht hat über einen Terminaufhebungsantrag der Verteidigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wobei rnaßgeblich ist, ob die gerichtliche Fürsorgepflicht eine Terminverlegung gebietet (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 3 Ws (B) 255/14- -, juris). - OLG Karlsruhe, 24.10.2019 - 1 Rv 21 Ss 716/19
Richterablehnung im Strafbefehlsverfahren: Nichterscheinen bei der …
Im Übrigen würde nichts anderes gelten, wenn - wie die Revisionsbegründung meint - in dem Ablehnungsgesuch auch ein Antrag auf Terminsverlegung zu sehen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 1994 - 2 Ws 215/94 -, Justiz 1995, 98; OLG München, Beschluss vom 08. September 2005 - 5St RR 066/05 -, NStZ-RR 2006, 20; KG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 3 Ws (B) 255/14 -, VRS 127, 164).