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   KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20 - 162 Ss 104/20   

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https://dejure.org/2020,39407
KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20 - 162 Ss 104/20 (https://dejure.org/2020,39407)
KG, Entscheidung vom 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20 - 162 Ss 104/20 (https://dejure.org/2020,39407)
KG, Entscheidung vom 09. November 2020 - 3 Ws (B) 262/20 - 162 Ss 104/20 (https://dejure.org/2020,39407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    OWi: Elektronisches Gerät - Erfüllen Digitalkameras die Voraussetzungen?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Digitalkamera ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19

    Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner (weiteren) Entscheidung durch den Senat, dass die Aufzählung in § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO lediglich Beispiele enthält und nicht abschließend ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 - III-4 RBs 191/19 -, juris; Eggert in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 23 StVO Rn. 21; Will, NJW 2019, 1633 m.w.N.), wie schon die Formulierung "auch" und "insbesondere" deutlich macht.

    Mithin können neben den in Satz 2 genannten Geräten auch dort nicht genannte elektronische Geräte, die der "Kommunikation, Information oder Organisation" dienen oder zu dienen bestimmt sind (vgl. § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO), unter die Verbotsnorm fallen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 a.a.O.; Fromm, MMR 2018, 68).

    Insbesondere ist eine Digitalkamera mit Flachbildschirm nicht einem reinen Taschenrechner vergleichbar, bei dem fraglich sein könnte, ob die bloße Eingabe einer Rechenoperation und deren anschließendes Ablesen einem Informationszweck im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt (ablehnend OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 -, juris; befürwortend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 a.a.O.).

  • KG, 14.08.2019 - 3 Ws (B) 273/19

    Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. z.B. Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 165/20 - Beschluss vom 14. August 2019 - 3 Ws (B) 273/19 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - III-4 RBs 30/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 -, juris).

    Der Feststellung, welche Bedienfunktion konkret genutzt worden ist, bedarf es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. August 2019 a.a.O.).

  • KG, 20.10.2020 - 3 Ws (B) 249/20

    Kein Zitierfehler in der StVO vom 6. März 2013

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    Eine Bezugnahme auf den ersten Halbsatz des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVO erübrigt sich (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 249/20 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 Ss (OWi) 230/20 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 08.10.2020 - 2 Ss OWi 230/20

    StVO 2013 nicht nichtig, keine Verletzung des Zitiergebotes

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    Eine Bezugnahme auf den ersten Halbsatz des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVO erübrigt sich (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 249/20 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 Ss (OWi) 230/20 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    Insbesondere ist eine Digitalkamera mit Flachbildschirm nicht einem reinen Taschenrechner vergleichbar, bei dem fraglich sein könnte, ob die bloße Eingabe einer Rechenoperation und deren anschließendes Ablesen einem Informationszweck im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt (ablehnend OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 -, juris; befürwortend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 a.a.O.).
  • OLG Köln, 05.02.2020 - 1 RBs 27/20

    Bußgeld für Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    Vor diesem Hintergrund hat z.B. das OLG Köln (vgl. Beschluss vom 5. Februar 2020 - 1 RBs 27/20 -) entschieden, dass auch eine Fernbedienung für ein stationäres Navigationsgerät, anders als Ladekabel oder eine sog. "Powerbank" (dazu vgl. OLG Hamm DAR 2019, 632), ein elektronisches Gerät im Sinne der Norm darstellt.
  • OLG Hamburg, 28.12.2015 - 2-86/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    Eine Benutzung des Gerätes ist bereits bei Ablesen der Uhrzeit oder des Ladezustandes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019, 3 Ss (OWi) 8/19, BeckRS 2019, 1556), bei Betätigung einer Taste zur bloßen Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Gerätes (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 -, juris), beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamburg NZV 2016, 485) oder bei einer Handhabung mit Bezug zu einer der Funktionstasten (vgl. OLG Hamburg NZV 2016 a.a.O.) gegeben.
  • KG, 14.05.2019 - 3 Ws (B) 160/19

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotene Benutzung eines Mobiltelefons bei

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    Eine Benutzung des Gerätes ist bereits bei Ablesen der Uhrzeit oder des Ladezustandes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019, 3 Ss (OWi) 8/19, BeckRS 2019, 1556), bei Betätigung einer Taste zur bloßen Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Gerätes (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 -, juris), beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamburg NZV 2016, 485) oder bei einer Handhabung mit Bezug zu einer der Funktionstasten (vgl. OLG Hamburg NZV 2016 a.a.O.) gegeben.
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    Eine Benutzung des Gerätes ist bereits bei Ablesen der Uhrzeit oder des Ladezustandes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019, 3 Ss (OWi) 8/19, BeckRS 2019, 1556), bei Betätigung einer Taste zur bloßen Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Gerätes (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 -, juris), beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamburg NZV 2016, 485) oder bei einer Handhabung mit Bezug zu einer der Funktionstasten (vgl. OLG Hamburg NZV 2016 a.a.O.) gegeben.
  • OLG Stuttgart, 03.01.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verkehrswidrige Handy-Benutzung durch bloßes Halten

    Auszug aus KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20
    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. z.B. Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 165/20 - Beschluss vom 14. August 2019 - 3 Ws (B) 273/19 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - III-4 RBs 30/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 -, juris).
  • OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19

    Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen

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