Rechtsprechung
   KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 272/19 - 162 Ss 111/19   

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https://dejure.org/2020,9117
KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 272/19 - 162 Ss 111/19 (https://dejure.org/2020,9117)
KG, Entscheidung vom 19.02.2020 - 3 Ws (B) 272/19 - 162 Ss 111/19 (https://dejure.org/2020,9117)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 272/19 - 162 Ss 111/19 (https://dejure.org/2020,9117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bäckerei, Nebenleistung, Gaststätte

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 Nr 1 GastG, § 1 Abs 1 Nr 2 GastG, § 7 Abs 2 Nr 1 GastG, § 18 GastG
    Verstoß eines Berliner Betreibers eines Bäckereigeschäfts mit erlaubnisfreiem Gaststättenbetrieb gegen Ladenöffnungszeiten: Verkauf von Backwaren an Feiertagen; Bäckereiverkauf als "Nebenleistung des Gaststättengewerbes"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bäckereiverkauf als "Nebenleistung des Gaststättengewerbes"

  • rechtsportal.de

    Öffnungszeiten eines Mischbetriebs aus Einzelhandel und Gaststätte in Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Bäckerei als Nebenleistung einer Gaststätte: Bienenstich und Berliner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 44/19

    Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb zulässig

    Auszug aus KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 272/19
    Der Einzelhandel unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes, die Schank- oder Speisewirtschaft jenen des Gaststättenrechts (Anschluss an BGH, Urt. v. 17. Oktober 2019 - I ZR 44/19, WRP 2020, 314).(Rn.7).

    Bienenstich und Berliner Pfannkuchen ("Berliner") sind bei Zugrundelegung neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 17. Oktober 2019 - I ZR 44/19, WRP 2020, 314) "zubereitete Speisen" im Sinne des Gaststättenrechts.(Rn.13).

    Das Tatbestandsmerkmal des Verzehrs an Ort und Stelle erfordert einen räumlichen Zusammenhang zwischen der Abgabestelle und dem Ort, an dem das Getränk oder die Speise verzehrt werden soll, sowie einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Abgabe- und Verzehrzeitpunkt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - I ZR 44/19 - mwN).

    Dies hat zur Folge, dass der Einzelhandel den gesetzlichen Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes, die Schank- oder Speisewirtschaft hingegen ausschließlich dem Gaststättenrecht unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - I ZR 44/19 - mwN).

    Für die gaststättenrechtliche Einordnung im Rahmen eines Mischbetriebs ist es dabei unerheblich, in welchem Umfang nach den konkreten Gegebenheiten die Ausprägung als Einzelhandel oder Gaststätte überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - I ZR 44/19 - mwN: BVerwG NJW 1960, 2209; VGH Baden-Württemberg GewArch 2015, 269).

    Zubereitete Speisen im Sinne dieser Vorschriften sind alle essfertig gemachten Lebensmittel, ohne dass es auf den bei der Zubereitung betriebenen Aufwand ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2019 - I ZR 44/19; OLG Celle, NStZ 1985, 33).

    Der Bundesgerichtshof hat in einem zivilrechtlichen Revisionsurteil (vom 19. Oktober 2019 - I ZR 44/19 -) jüngst die tatrichterliche (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 227) Würdigung, dass es sich bei unbelegten Brötchen, Brezeln und Broten um "zubereitete Speisen" im gaststättenrechtlichen Sinn handele, unbeanstandet gelassen und sich dieser Bewertung unter Verweis auf die Verkehrsanschauung angeschlossen.

  • BVerwG, 09.06.1960 - I C 41.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 272/19
    Für die gaststättenrechtliche Einordnung im Rahmen eines Mischbetriebs ist es dabei unerheblich, in welchem Umfang nach den konkreten Gegebenheiten die Ausprägung als Einzelhandel oder Gaststätte überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - I ZR 44/19 - mwN: BVerwG NJW 1960, 2209; VGH Baden-Württemberg GewArch 2015, 269).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 6 S 844/14

    Alkoholverkauf im einen Tankstellenshop angegliedertem Imbiss

    Auszug aus KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 272/19
    Für die gaststättenrechtliche Einordnung im Rahmen eines Mischbetriebs ist es dabei unerheblich, in welchem Umfang nach den konkreten Gegebenheiten die Ausprägung als Einzelhandel oder Gaststätte überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - I ZR 44/19 - mwN: BVerwG NJW 1960, 2209; VGH Baden-Württemberg GewArch 2015, 269).
  • OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18

    "Semmelverkauf" an Sonn- und Feiertagen: Berufung der Zentrale zur Bekämpfung

    Auszug aus KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 272/19
    Der Bundesgerichtshof hat in einem zivilrechtlichen Revisionsurteil (vom 19. Oktober 2019 - I ZR 44/19 -) jüngst die tatrichterliche (vgl. OLG München GRUR-RR 2019, 227) Würdigung, dass es sich bei unbelegten Brötchen, Brezeln und Broten um "zubereitete Speisen" im gaststättenrechtlichen Sinn handele, unbeanstandet gelassen und sich dieser Bewertung unter Verweis auf die Verkehrsanschauung angeschlossen.
  • KG, 06.01.2021 - 3 Ws (B) 319/20

    Ausnahmetatbestand des § 7 GastG; Würdigung in Bezug genommener Lichtbilder

    Ebenso ist obergerichtlich geklärt, dass die Regeln des GastG auch auf den die Gaststätte betreffenden Teil eines sogenannten Mischbetriebes - hier bestehend aus einer Schankwirtschaft und einem Einzelhandel - anwendbar sind (vgl. BGH NVwZ 2020, 812; Senat, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 272/19 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2020, 173).

    Schließlich ist auch geklärt, dass der Verkauf an jedermann über die Straße im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 GastG nur Getränke und Speisen betrifft, die der Schank- oder Speisewirt auch tatsächlich seinen Gästen anbietet (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1989, 293; Senat, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 Ws (B) 272/19 -, juris; OLG München, Urteil vom 14. Februar 2019 - 6 U 2188/18 -, juris; Metzner a.a.O.).

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