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   KG, 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20 - 162 Ss 108/20   

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https://dejure.org/2020,37654
KG, 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20 - 162 Ss 108/20 (https://dejure.org/2020,37654)
KG, Entscheidung vom 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20 - 162 Ss 108/20 (https://dejure.org/2020,37654)
KG, Entscheidung vom 12. November 2020 - 3 Ws (B) 275/20 - 162 Ss 108/20 (https://dejure.org/2020,37654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsmessung, Recht des Betroffenen auf Einsicht in Messdaten

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 GG, § 464 StPO, § 464b StPO, § 3 StVO
    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Recht des Betroffenen auf Einsicht in Messdaten; Pflicht des Betroffenen zur Beschaffung von Beweismitteln; Kostentragungspflicht hinsichtlich Privatgutachterkosten

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Einsichtsrecht des Betroffenen in Messdaten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kostenrisiko bei Privatgutachten im OWI-Prozess

  • beck-blog (Leitsatz)

    Überprüfung der Messung: Bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde muss man sich mühen!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Recht des Betroffenen auf Einsicht ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs 31/18

    Bußgeldverfahren, Erstattung, SV-Kosten

    Auszug aus KG, 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20
    Das Kostenrisiko trägt in Bezug auf das Privatgutachten grundsätzlich der Betroffene, nur im Falle eines Freispruchs kann etwas anderes gelten (Anschluss an LG Aachen, Bes. v. 12. Juli 2018 - 66 Qs 31/18, NZV 2018, 480).(Rn.4).

    Das Kostenrisiko trägt in Bezug auf das Privatgutachten der Betroffene, nur im Falle eines Freispruchs kann etwas anderes gelten (vgl. LG Aachen NZV 2018, 480).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20
    Es entspricht dem Wesen des hier zur Anwendung gekommenen standardisierten Messverfahrens, dass der Tatrichter erst dann Anlass zu weiterer Sachaufklärung hat, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277; für viele auch Cierniak, zfs 2012, 664).
  • KG, 27.04.2018 - 3 Ws (B) 133/18

    Bußgeldverfahren: Betroffenenrechte bei standardisiertem Messverfahren

    Auszug aus KG, 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20
    Denn nur mit diesen Unterlagen kann er beurteilen, ob Beweisanträge gestellt oder Beweismittel vorgelegt werden sollen (vgl. Senat zfs 2018, 472 m. zust. Anm. Krenberger; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus KG, 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20
    Es entspricht dem Wesen des hier zur Anwendung gekommenen standardisierten Messverfahrens, dass der Tatrichter erst dann Anlass zu weiterer Sachaufklärung hat, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277; für viele auch Cierniak, zfs 2012, 664).
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