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   KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18 - 122 Ss 135/18   

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https://dejure.org/2018,46593
KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18 - 122 Ss 135/18 (https://dejure.org/2018,46593)
KG, Entscheidung vom 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18 - 122 Ss 135/18 (https://dejure.org/2018,46593)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 303/18 - 122 Ss 135/18 (https://dejure.org/2018,46593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Anforderungen, Verfahrensrüge, verweigerte Akteneinsicht

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 333 Nr 8 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 80 Abs 3 S 1 OWiG, § 80 Abs 3 S 3 OWiG
    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der unzulässigen Verteidigerbeschränkung durch Verwehrung der beantragten Akteneinsicht

  • IWW

    StPO §§ 333 Nr. 8, 344 Abs. 2 Satz 2 OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rüge rechtswidriger Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    122 Ss 135/18 - Anforderungen an die Rüge rechtswidriger Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge rechtswidriger Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.03.2016 - 4 RBs 50/16

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert Ausführungen zur Kausalität

    Auszug aus KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18
    Es ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen die Verteidigung daraus gezogen hätte (vgl.BGH NStZ 2010, 530; StV 2000, 248; Senat VRS 132 Nr. 7; DAR 2013, 211; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291).
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Auszug aus KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18
    Es ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen die Verteidigung daraus gezogen hätte (vgl.BGH NStZ 2010, 530; StV 2000, 248; Senat VRS 132 Nr. 7; DAR 2013, 211; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18
    Es ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen die Verteidigung daraus gezogen hätte (vgl.BGH NStZ 2010, 530; StV 2000, 248; Senat VRS 132 Nr. 7; DAR 2013, 211; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18
    Es ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen die Verteidigung daraus gezogen hätte (vgl.BGH NStZ 2010, 530; StV 2000, 248; Senat VRS 132 Nr. 7; DAR 2013, 211; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18
    Zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 27. November 2018 darauf hingewiesen, dass die Erörterung eines vom Verteidiger des Betroffenen so bezeichneten "Augenblicksversagens" des Betroffenen erkennbar dem alleinigen Zweck dient, Vorsatz von (hier angenommener) Fahrlässigkeit abzugrenzen, nicht aber zur Begründung leichter Fahrlässigkeit (vgl. grundlegend dazu BGH NZV 1997, 525).
  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

    Soweit eine konkrete Benennung mangels Zugriffs auf die Unterlagen nicht möglich ist, muss sich der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. Senat a.a.O. und Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 303/18 -).
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