Rechtsprechung
KG, 06.07.1998 - 3 Ws (B) 324/98, 2 Ss 172/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,47537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 02.12.2021 - 3 Ws (B) 323/21
Genügende Entschuldigung bei Gastroenteritis
Bei § 74 Abs. 2 OWiG handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juli 1998 - 3 Ws (B) 324/98 - [juris]; OLG Stuttgart Justiz 2004, 126; BayObLG StV 2001, 338). - BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21
Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer …
Weshalb im Falle einer Terminsverlegung auch bei Annahme einer Fortwirkung der Entbindungsentscheidung eine umfassende Belehrung des Betroffenen, die auf sämtliche der in Abs. 3 genannten Vorschriften zu erstrecken ist (…Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 22), keinen Sinn machen soll, begründet das KG nicht näher und erschließt sich dem Senat auch sonst nicht, zumal nach ganz überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Ladung zum Fortsetzungstermin die Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG enthalten muss, um dem Betroffenen unmissverständlich aufzuzeigen, welche Konsequenzen sich bei einem Nichterscheinen für ihn ergeben können (vgl. nur OLG Koblenz VRS 53, 205; OLG Köln NStZ 1991, 92; OLG Düsseldorf VRS 83, 202; KG NZV 2011, 314; KG, Beschluss vom 06.07.1998 - 2 Ss 172/98 bei juris; a.A. allerdings BayObLG NStZ 1999, 140).