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   KG, 26.07.2001 - 3 Ws (B) 331/01, 2 Ss 305/00   

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KG, 26.07.2001 - 3 Ws (B) 331/01, 2 Ss 305/00 (https://dejure.org/2001,62331)
KG, Entscheidung vom 26.07.2001 - 3 Ws (B) 331/01, 2 Ss 305/00 (https://dejure.org/2001,62331)
KG, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 3 Ws (B) 331/01, 2 Ss 305/00 (https://dejure.org/2001,62331)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Von einer unerheblichen Überschreitung der an sich erlaubten innerstädtischen Geschwindigkeit kann bei einem Tempo von 59 km/h ohnehin nicht die Rede sein (ähnlich KG, Beschluss vom 26.07.2001, 2 Ss 305/00 "Überschreitung um 11 km/h"; vgl. auch Nr. 11.3.1 BKat, welcher hierfür ein Bußgeld von EUR 15 vorsieht), zumal - wie dem Senat von Amts wegen bekannt - die Fahrbahn zu Beginn der Kaiserstraße in Karlsruhe auf eine Fahrspur je Fahrtrichtung verengt ist, was an sich schon die Reduzierung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit nahe legt.
  • KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Annahme von Vorsatz bei

    Das Überschreiten der auch von Betroffenen als maßgeblich angesehenen Höchstgeschwindigkeit um 14 km/h zeigt aber, daß das Übersehen der Vorschriftenzeichen gerade nicht auf einem Augenblicksversagen, sondern auf grob pflichtwidriger Mißachtung der gebotenen Aufmerksamkeit durch den Betroffenen beruht (vgl. KG, Beschluß vom 26. Juli 2001 - 3 Ws (B) 331/01 - m.w.N.).
  • KG, 27.10.2008 - 2 Ss 237/08

    Anforderungen an das Vorliegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung

    Gerade das Überschreiten der auch vom Betroffenen als maßgeblich angesehen Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h und damit um 36% zeigt aber, dass das Übersehen des Vorschriftszeichens gerade nicht auf einem Augenblicksversagen, sondern auf grob pflichtwidriger Missachtung der gebotenen Aufmerksamkeit durch den Betroffenen beruhte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 3 Ws (B) 437/00 - [...] Rn. 3, 5. Januar 2001 - 3 Ws (B) 562/00 - [...] Rn. 4 und 26. Juli 2001 - 3 Ws (B) 331/01 - [...] Rn. 8).
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