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   KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22 - 162 Ss 19/22   

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https://dejure.org/2022,15111
KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22 - 162 Ss 19/22 (https://dejure.org/2022,15111)
KG, Entscheidung vom 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22 - 162 Ss 19/22 (https://dejure.org/2022,15111)
KG, Entscheidung vom 01. März 2022 - 3 Ws (B) 38/22 - 162 Ss 19/22 (https://dejure.org/2022,15111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Rechtsbeschwerdebegründung, Akteneinsichtsgesuch, Inbegriffsrüge, Darstellungsrüge

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 StPO, § 45 Abs 1 StPO, § 261 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 273 StPO
    Wiedereinsetzung in Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bei nicht gewährter Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bei nicht gewährter Akteneinsicht

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bei nicht gewährter Akteneinsicht

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsbeschwerde: Nicht gewährte Akteneinsicht - "eine vorläufige Begründung” gibt es nicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22
    Mit Blick auf ein drohendes Fristversäumnis ist es Aufgabe des Verteidigers, an die Erledigung eines unbeschiedenen Akteneinsichtsersuchens zu erinnern (Anschluss BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326).

    a) Es steht schon in Frage, ob der Betroffene, der die Rechtsbeschwerde innerhalb der Monatsfrist der §§ 79 Abs. 3 OWiG, § 345 Abs. 1 StPO mit mehreren ausgeführten Verfahrensrügen und der ebenfalls ausgeführten Sachrüge begründet hat, überhaupt eine Frist versäumt hat (vgl. BGH NStZ 2000, 326).

    Der BGH hat verschiedentlich entschieden, dass es "mit Blick auf das drohende Fristversäumnis" Aufgabe des Rechtsanwalts ist, an die Erledigung eines unbeschiedenen Akteneinsichtsersuchens zu erinnern (vgl. BGH NStZ 2000, 326; bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492; vgl. auch OLG Koblenz VRS 70, 282 und Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 44 Rn 7b).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22
    Die Rüge muss aber darüber hinaus dartun, dass der angeblich verwertete Beweisstoff nicht anderweitig prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999; BGH wistra 1990, 197; Senat VRS 139, 213; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367).
  • OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
    Auszug aus KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22
    Die Rüge muss aber darüber hinaus dartun, dass der angeblich verwertete Beweisstoff nicht anderweitig prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999; BGH wistra 1990, 197; Senat VRS 139, 213; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterlassen der Begründung von

    Auszug aus KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22
    Der BGH hat verschiedentlich entschieden, dass es "mit Blick auf das drohende Fristversäumnis" Aufgabe des Rechtsanwalts ist, an die Erledigung eines unbeschiedenen Akteneinsichtsersuchens zu erinnern (vgl. BGH NStZ 2000, 326; bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492; vgl. auch OLG Koblenz VRS 70, 282 und Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 44 Rn 7b).
  • OLG Koblenz, 13.11.1985 - 1 Ss 471/85
    Auszug aus KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22
    Der BGH hat verschiedentlich entschieden, dass es "mit Blick auf das drohende Fristversäumnis" Aufgabe des Rechtsanwalts ist, an die Erledigung eines unbeschiedenen Akteneinsichtsersuchens zu erinnern (vgl. BGH NStZ 2000, 326; bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492; vgl. auch OLG Koblenz VRS 70, 282 und Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 44 Rn 7b).
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