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   KG, 30.12.2019 - 3 Ws (B) 386/19 - 122 Ss 173/19   

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https://dejure.org/2019,54131
KG, 30.12.2019 - 3 Ws (B) 386/19 - 122 Ss 173/19 (https://dejure.org/2019,54131)
KG, Entscheidung vom 30.12.2019 - 3 Ws (B) 386/19 - 122 Ss 173/19 (https://dejure.org/2019,54131)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2019 - 3 Ws (B) 386/19 - 122 Ss 173/19 (https://dejure.org/2019,54131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 10 ; OWiG § 71 ; StPO § 265
    Kein rechtlicher Hinweis auf Vorsatz bei "Handyverstoß"

  • rechtsportal.de

    OWiG § 10 ; OWiG § 71 ; StPO § 265
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon: Vorsatzverurteilung - Rechtlicher Hinweis nicht erforderlich

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss 126/21

    Unzulässige Erhöhung der Regelgeldbuße bei vorsätzlichem Benutzen eines

    Denn bei dem unzulässigen Benutzen eines Gerätes zur Telekommunikation ist regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung auszugehen (KG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2019, 3 Ws (B) 386/19 - 122 Ss 173/19, juris, Rn. 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 15. Januar 2019, 3 Ss OWi 1756/18, juris, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 2008, 2 Ss OWi 547/08, juris, Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. September 2004, 1 Ss 138/04, juris, Rn. 17).
  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss OWi 126/21

    Sicherungsbedürfnis für Zulassung der Rechtsbeschwerde auch bei unbewusster

    Denn bei dem unzulässigen Benutzen eines Gerätes zur Telekommunikation ist regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung auszugehen (KG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2019, 3 Ws (B) 386/19 - 122 Ss 173/19, juris, Rn. 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 15. Januar 2019, 3 Ss OWi 1756/18 , juris, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 2008, 2 Ss OWi 547/08 , juris, Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. September 2004, 1 Ss 138/04 , juris, Rn. 17).
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