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   KG, 05.09.2001 - 3 Ws (B) 418/01, 2 Ss 85/01   

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https://dejure.org/2001,62450
KG, 05.09.2001 - 3 Ws (B) 418/01, 2 Ss 85/01 (https://dejure.org/2001,62450)
KG, Entscheidung vom 05.09.2001 - 3 Ws (B) 418/01, 2 Ss 85/01 (https://dejure.org/2001,62450)
KG, Entscheidung vom 05. September 2001 - 3 Ws (B) 418/01, 2 Ss 85/01 (https://dejure.org/2001,62450)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes - gefühlsmäßig geschätzte Dauer der Rotphase

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 50
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04

    Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem

    Handelt es sich - wie hier - um die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, so ist es zwar grundsätzlich möglich, dass der Tatrichter seine sichere Überzeugung auf Grund von Angaben eines den Tathergang beobachtenden Polizeibeamten, der die Dauer der Rotlichtphase lediglich schätzen kann, gewinnt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 7.9. 2004, Az. 8 Ss-OWi 12/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.2. 2003, Az. IV-2 a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03; III, 2a Ss (OWi)- 2/03 - (OWi) 7/03 III; BayObLG, Beschl. v. 19.6.2002, Az. 1 ObOWi 79/92; KG, Beschl. v. 5.9.2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 - 3 Ws (B) 418/01; sämtliche zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 216f. - Beschl. v. 25.3.1996, Az. 2 Ss OWi 248/96).Jedoch muss dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Schätzung eines Zeitablaufs allgemein mit hoher Unsicherheit behaftet ist, was insbesondere dann gilt, wenn ein Polizeibeamter den das Rotlicht überfahrenden Autofahrer nicht gezielt, sondern zufällig beobachtet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2 b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I; BayObLG, Beschl. v. 17.8.1995, Az. 1 ObOWi 272/95; zitiert nach juris).

    In derartigen Fällen muss die im Urteil festgestellte Verkehrssituation konkrete Tatsachen aufweisen, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotlichtphase zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie beruht und die einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind (BayObLG, Beschl. v. 17. . 1995, Az. 1 ObOWi 272/95, aaO; KG, Beschl. v. 5.9. 2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 3 Ws (B) 418/01, aaO; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I, aa0).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    Der Querverkehr (insb. auch Fußgänger) könne sich nach dieser Zeit bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden (vgl. dazu OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; OLG Hamm VRS 90, 455, 457; KG NZV 2002, 50 = VRS 101, 301; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3720).
  • OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09

    Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem

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