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   KG, 22.08.2007 - 2 Ss 193/06 - 3 Ws (B) 429/06   

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https://dejure.org/2007,23738
KG, 22.08.2007 - 2 Ss 193/06 - 3 Ws (B) 429/06 (https://dejure.org/2007,23738)
KG, Entscheidung vom 22.08.2007 - 2 Ss 193/06 - 3 Ws (B) 429/06 (https://dejure.org/2007,23738)
KG, Entscheidung vom 22. August 2007 - 2 Ss 193/06 - 3 Ws (B) 429/06 (https://dejure.org/2007,23738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Beharrliche" Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h nach Verurteilung wg. einer solchen Tat binnen eines Jahres); Rechtsfolgeermessen der Gerichte bei der Anordnung eines Fahrverbotes

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Beharrlicher Pflichtenverstoß

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Beharrlicher Pflichtenverstoß

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Auszug aus KG, 22.08.2007 - 3 Ws (B) 429/06
    Denn nur dann wird es geboten sein, mit dieser Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (vgl. BayObLG VRs 106, 394 ff. m.w.N.).
  • KG, 22.04.1998 - 3 Ws (B) 162/98
    Auszug aus KG, 22.08.2007 - 3 Ws (B) 429/06
    Eine eigene Sachentscheidung ist ihm verwehrt, weil in der neuen Verhandlung gegebenenfalls weitere Feststellungen zu den Tatumständen der Vortaten, die bei der Frage mangelnder Rechtstreue zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 1998 - 3 Ws (B) 162/98 - König a.a.O.), und zu der Frage, ob schon ein einmonatiges Fahrverbot für den Betroffenen eine unverhältnismäßige Härte darstellt, getroffen werden können.
  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

    (1) Beharrlich begangen sind Pflichtverletzungen, die ihrer Art oder den Umständen nach nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen (Erfolgsunwert), durch deren wiederholte Begehung der Täter aber zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen, so dass er Verkehrsvorschriften unter Missachtung einer oder mehrerer Vorwarnungen verletzt (Handlungsunwert, vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 - und 22. August 2007 - 3 Ws (B) 429/06 -, beide juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 1364/07 -, juris).

    Bei der Anordnung eines Fahrverbotes ist den Gerichten ein Rechtsfolgenermessen eingeräumt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 und 22. August 2007 a.a.O.).

    Denn nur dann wird es geboten sein, mit dieser Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. April 2018 und 22. August 2007 a.a.O.).

  • KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen mehrerer leichterer

    31 Auch eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (vgl. BGHSt 38, 231, 234 f.; KG, Beschluss vom 22. August 2007 - 3 Ws (B) 429/06 -, [juris]).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.03.2015 - 342 OWi 831/14

    Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung

    Bedeutung gewinnt der innere Zusammenhang der Verkehrsverstöße, die Schwere der jeweiligen Verkehrsverstöße sowie der zeitliche Abstand der einzelnen Taten zueinander und auch der Abstand zwischen der urteilsgegenständlichen Tat und dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ( vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2007 - 3 Ws (B) 429/06, OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1576/12 mit weiteren Nachweisen - alle bei Juris ).
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