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   KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14   

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https://dejure.org/2014,36490
KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 (https://dejure.org/2014,36490)
KG, Entscheidung vom 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 (https://dejure.org/2014,36490)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 (https://dejure.org/2014,36490)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bedarf schon vernünftiger Darstellungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungeeignetheit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer als standardisiertes Messverfahren

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldbuße und Fahrverbot wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer festgestellten Überschreitung von 62 km/h; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer; Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    Geldbuße und Fahrverbot wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer festgestellten Überschreitung von 62 km/h

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Entscheidung beweist: Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gibt es "Verteidigungspotential”.

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

  • heise.de (Pressebericht, 20.02.2015)

    Polizei darf Tempo nicht nur durch Hinterherfahren messen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer erfolgt ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer ist kein standardisiertes Messverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 24.04.1990 - 5 Ss OWi 139/90
    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl. BayObLG DAR 1996, 288; OLG Düsseldorf NZV 1990, 318; Thüringisches OLG aaO).
  • OLG Stuttgart, 15.02.1984 - 1 Ss 56/84

    Überschreitung der Geschwindigkeit ; Autobahn; Hinterherfahrendes

    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Der Senat wendet die von der Rechtsprechung entwickelten Richtlinien nicht starr an, und er verkennt nicht, dass etwa eine längere Messstrecke die Fehlerquelle beim (zu großen Abstand) ausgleichen kann (vgl. BayObLG DAR 1996, 288; OLG Düsseldorf NZV 1993, 280; OLG Stuttgart VRS 66, 467).
  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01

    erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Bemerken der

    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Bei in Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführter Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (BayObLG DAR 2000, 320; OLG Hamm DAR 2002, 176).
  • OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, § 3 StVO 42. Aufl., Rn. 56b) im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BayObLG DAR 1996, 323; OLG Hamm DAR 1998, 75; OLG Koblenz DAR 1994, 248; Thüringisches OLG VRS 111, 195; a. A. wohl BGH NJW 1993, 3081), so dass sich der Tatrichter in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.
  • OLG Hamm, 22.10.1997 - 2 Ss OWi 1216/97
    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, § 3 StVO 42. Aufl., Rn. 56b) im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BayObLG DAR 1996, 323; OLG Hamm DAR 1998, 75; OLG Koblenz DAR 1994, 248; Thüringisches OLG VRS 111, 195; a. A. wohl BGH NJW 1993, 3081), so dass sich der Tatrichter in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.
  • OLG Braunschweig, 21.11.1988 - Ss (BZ) 103/88
    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Dies ist namentlich der Fall, wenn sie mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder unbezweifelbarem Erfahrungswissen unvereinbar ist, Widersprüche oder sonstige Verstöße gegen die Gesetze der Logik enthält oder Lücken aufweist, sich insbesondere nicht mit nahe liegenden alternativen Geschehensabläufen befasst, obwohl sich dies nach dem Beweisergebnis aufdrängt (vgl. BGH NJW 2007, 384).
  • OLG Bamberg, 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05

    Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Nachfahren

    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, § 3 StVO 42. Aufl., Rn. 56b) im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BayObLG DAR 1996, 323; OLG Hamm DAR 1998, 75; OLG Koblenz DAR 1994, 248; Thüringisches OLG VRS 111, 195; a. A. wohl BGH NJW 1993, 3081), so dass sich der Tatrichter in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.
  • KG, 22.10.2001 - 3 Ws (B) 516/01
    Auszug aus KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 234/21 - vom 29. November 2017 - 3 Ws (B) 212/17; vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 201 ObOWi 739/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2008 - 2 Ss OWi 409/08 -, juris; vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 46. Aufl., § 3 StVO Rn. 62), so dass sich das Tatgericht in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.

    Bei einer in Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris; vom 27. Oktober 2014 a.a.O.).

    Im Übrigen hat das Amtsgericht etwaigen Ungenauigkeiten durch einen großzügigen - aber notwendigen - Toleranzabzug von 20 Prozent (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2014 a.a.O.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 46. Aufl., § 3 StVO Rn. 62) Rechnung getragen.

  • OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht

    Eine abschließende Entscheidung ist dem Senat im Streitfall trotz des von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hervorgehobenen Umstandes nicht möglich, dass die Messstrecke hier mit 1.200 Metern deutlich länger war, als dies in der Rechtsprechung bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h gefordert wird (mind. 500 m, vgl. OLG Bamberg B. v. 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05 = DAR 2006, 517; KG B. v. 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 = DAR 2015, 99) und nach den Angaben der Zeugen der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug des Betroffenen konstant 60-70 m betrug, die Fehlerquelle durch Abstandsschwankungen daher weitgehend ausgeschlossen werden konnte.
  • OLG Hamm, 10.03.2017 - 4 RBs 94/17

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren; nichtgeeichter Tacho; Feststellungen;

    Danach müssen die Messstrecke ausreichend lang sein (weswegen es Angaben zu deren Länge bedarf) und der Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs gleich bleibend (bzw. sich vergrößernd) und möglichst kurz sein (KG Berlin, Beschl. v. 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14 - juris - m.w.N.; OLG Celle, Beschl. v. 11.03.2013 - 322 SsBs 69/13 - juris - m.w.N.); zugleich muss die Geschwindigkeitsüberschreitung wesentlich sein (KG Berlin a.a.O.).
  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung (vgl. Senat DAR 2022, 392, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 234/21 -, vom 29. November 2017 - 3 Ws (B) 212/17 und vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 201 ObOWi 739/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2008 - 2 Ss OWi 409/08 -, juris; vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 47. Aufl., § 3 StVO Rn. 99), so dass sich das Tatgericht in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.

    Bei einer in Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris und vom 27. Oktober 2014 a.a.O.).

    Im Übrigen hat das Amtsgericht etwaigen Ungenauigkeiten durch einen großzügigen Toleranzabzug von 22, 5 Prozent (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2014 a.a.O.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 46. Aufl., § 3 StVO Rn. 99) Rechnung getragen und ist von einer netto Geschwindigkeit von 124 km/h ausgegangen, die um 64 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag.

  • KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • KG, 02.08.2023 - 3 ORbs 158/23

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei "dichtem Auffahren" des Hintermanns

    Die Beweise müssen somit in einer Weise dargelegt und gewürdigt werden, die es dem Rechtsbeschwerdegericht erlaubt, die Überzeugungsbildung des Tatgerichts nachvollziehen (vgl. Senat DAR 2015, 99).

    Allerdings enthält das Urteil keine konsistenten Angaben zu dem vom verfolgenden Polizeifahrzeug während des gesamten Messvorgangs eingehaltenen Abstand (vgl. zum sog. Verfolgungsabstand grundlegend Senat DAR 2015, 99).

  • AG Zeitz, 30.11.2015 - 13 OWi 721 Js 205989/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Folgen der Verwendung

    Diesem Umstand hat der Tatrichter regelmäßig durch einen Abschlag von 20% des Ablesewertes Rechnung zu tragen, der weit höher ist als bei anderen Messverfahren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14, 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 -, juris).
  • KG, 12.10.2023 - 3 ORbs 211/23

    Geldbuße bei fehlenden Angaben zu den Vermögensverhältnissen

    Gegen die Annahme von Vorsatz ist bei der hier festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60% nichts zu erinnern, denn das Urteil enthält keine dieser Bewertung ausnahmsweise entgegenstehenden Feststellungen (vgl. Senat DAR 2015, 99).
  • KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung

    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • AG Zeitz, 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15

    Messung durch Nachfahren, Bußgeldverdoppelung

    Wegen der Messung durch Nachfahren mit einem nicht geeichten Tachometer handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren (KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14, 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 -, juris), weshalb ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen war und vorgenommen wurde.
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2021 - 3 Rb 33 Ss 75/21

    Rechtslage zu Messungen durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ausreichend

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