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   KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15, 122 Ss 106/15   

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https://dejure.org/2015,62164
KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15, 122 Ss 106/15 (https://dejure.org/2015,62164)
KG, Entscheidung vom 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15, 122 Ss 106/15 (https://dejure.org/2015,62164)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15, 122 Ss 106/15 (https://dejure.org/2015,62164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 77 Abs 2 Nr 1 OWiG, § 273 Abs 1 StPO, § 37 Abs 2 StVO
    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Folgen einer Lückenhaftigkeit des Hauptverhandlungsprotokolls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07

    Wegfall der Beweiskraft; Lücke; Freibeweis; Rekonstruktion der Hauptverhandlung;

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15
    Wenn aber - wie vorliegend - das Protokoll ausweist, dass ein protokollierungspflichtiger Vorgang stattgefunden haben muss, dieser aber kein Eingang ins Protokoll gefunden hat, ist das Protokoll insoweit offensichtlich lückenhaft mit der Folge, dass die Beweiskraft des Protokolls entfällt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. August 2008, - 3 Ss OWi 813/07 -).
  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91

    Grenzen der Beweiswürdigung im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei Mord

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15
    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge nur dann erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (vgl. BGHSt 2, 168; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 244 Rn. 81).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • KG, 27.02.2004 - 3 Ws (B) 74/04

    Zulassungsantrag für eine Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Anforderungen an

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15
    Dazu gehört die Angabe des Wortlauts des angeblich gestellten Beweisantrages sowie des darauf ergangenen Gerichtsbeschlusses (vgl. OLG Hamm, NZV 2008, 417, 418; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2004 - 3 Ws (B) 74/04 -, Rn. 1, juris).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    Auszug aus KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15
    Ferner muss bestimmt und konkret angegeben werden, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen drängen mussten (BGH NStZ 1999, 45) und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (BGH NStZ-RR 2010, 316, Meyer-Goßner a.a.O.).
  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge nur dann erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (vgl. BGHSt 2, 168; Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2018 - 3 Ws (B) 140/18 - und vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15 -, jeweils juris).
  • KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19

    Urteilsgründe: Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten

    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge nur dann erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 257/18 -, juris m.w.N.; Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15 -, beide bei juris).
  • KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18

    Bußgeldbewehrte Trunkenheit im Straßenverkehr: Notwendige Benennung des

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15 -, DAR 2005, 634 und VRS 122, 232 (233)).
  • KG, 03.11.2016 - 3 Ws (B) 589/16

    Bußgeldverfahren: Erforderliche tatrichterliche Feststellungen bei Würdigung

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15 -, DAR 2005, 634 und VRS 122, 232 (233)).
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