Rechtsprechung
KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08, 2 Ss 33/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung einer Anhörungsrüge; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags im Strafverfahren
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04
Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Da der Antrag gemäß § 356 a Satz 2 StPO nur binnen einer Frist von einer Woche seit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestellt werden kann und das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt im Regelfall den Akten nicht entnehmen kann, muss dieser Zeitpunkt binnen der Wochenfrist mitgeteilt werden und gehört diese Mitteilung zu den Zulässigkeitserfordernissen eines Antrages nach § 356 a StPO (vgl. BGH NStZ 2005, 462;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 356 a Rdn. 6).Auch als Gegenvorstellung kann die Eingabe des Betroffenen keinen Erfolg haben, denn abgesehen davon, dass nach der neueren Rechtsprechung Gegenvorstellungen gegen nicht anfechtbare Entscheidungen nicht mehr zulässig sind, kann ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluss grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH NStZ 2005, 462 (463)).
- BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Mit einem solchen Vorbringen kann der Betroffene im Rahmen einer Anhörungsrüge jedoch nicht gehört werden, denn diese dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang noch mal zu überprüfen; ebenso wenig kann mit ihr eine Begründungsergänzung herbeigeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06 - bei juris; BFH NJW 2005, 2639 (2640)). - OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05
Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. analoger Anwendung von § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 - bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 - bei juris; OLG Köln NStZ 2006, 181).
- OLG Frankfurt, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 524/06
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Verfahren im Falle einer Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. analoger Anwendung von § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 - bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 - bei juris; OLG Köln NStZ 2006, 181). - BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03
Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss um eine Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO handelt, die einer weiteren Begründung nicht bedurfte (vgl. BVerfG NStZ 2002, 487 (488); BGH StrafO 2004, 236). - BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss um eine Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO handelt, die einer weiteren Begründung nicht bedurfte (vgl. BVerfG NStZ 2002, 487 (488); BGH StrafO 2004, 236). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft mit dem Verwerfungsantrag (vgl. BGH in BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7; Senat, Beschluss vom 3. März 2006 - 3 Ws (B) 11/06 - ). - BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05
Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Mit einem solchen Vorbringen kann der Betroffene im Rahmen einer Anhörungsrüge jedoch nicht gehört werden, denn diese dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang noch mal zu überprüfen; ebenso wenig kann mit ihr eine Begründungsergänzung herbeigeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06 - bei juris; BFH NJW 2005, 2639 (2640)). - BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Rechtliches Gehör im Revisionsrechtzug; Anhörungsrüge
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. analoger Anwendung von § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 - bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 - bei juris; OLG Köln NStZ 2006, 181). - OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gegenerklärung des Betroffenen; Nachholung des …
Auszug aus KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Für die Anhörungsrüge gegen - wie vorliegend - eine Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG die Bestimmung des § 356 a StPO entsprechend (vgl. OLG Hamm VRS 109, 43;… Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 79 Rdn. 36). - KG, 20.07.2005 - 3 Ws (B) 342/05
Gerichtliches Bußgeldverfahren: Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags