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   KG, 22.09.2015 - 3 Ws (B) 484/15 - 122 Ss 136/15   

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https://dejure.org/2015,34981
KG, 22.09.2015 - 3 Ws (B) 484/15 - 122 Ss 136/15 (https://dejure.org/2015,34981)
KG, Entscheidung vom 22.09.2015 - 3 Ws (B) 484/15 - 122 Ss 136/15 (https://dejure.org/2015,34981)
KG, Entscheidung vom 22. September 2015 - 3 Ws (B) 484/15 - 122 Ss 136/15 (https://dejure.org/2015,34981)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 71 Abs 1 OWiG
    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ordnungsgemäße Bezugnahme auf Lichtbilder zur Täteridentifizierung

  • IWW

    § 267 Abs. 1 S. 3 StPO; § 71 Abs. 1 OWiG
    EStPO, OWiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer prozessordnungsgemäßen Verweisung i.S. des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO bei bloßer Darlegung der gerichtlichen Einführung von Fotos und Aufzeichnungen in die Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit; Identifizierung der Betroffenen als Fahrerin anhand von Fotos und Aufzeichnungen der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage; Ablehnung einer prozessordnungsgemäßen Verweisung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus KG, 22.09.2015 - 3 Ws (B) 484/15
    Lediglich dann werden diese zum Bestandteil der Urteilsgründe und das Rechtsmittelgericht kann sie aus eigener Anschauung würdigen (vgl. Meyer-Goßner /Schmitt, StPO 58. Aufl., § 267 Rdn. 10) und ist daher in der Lage zu beurteilen, ob sie als Grundlage einer Identifizierung tauglich sind (vgl. BGH NZV 1996, 157 mit weit. Nachw.).
  • KG, 17.10.2014 - 3 Ws (B) 550/14
    Auszug aus KG, 22.09.2015 - 3 Ws (B) 484/15
    Denn die Absicht, wegen der Einzelheiten des Inhalts auf die Lichtbilder Bezug zu nehmen, kommt damit nicht deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 550/14 -).
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