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   KG, 30.10.2000 - 3 Ws (B) 487/00, 2 Ss 242/00   

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KG, 30.10.2000 - 3 Ws (B) 487/00, 2 Ss 242/00 (https://dejure.org/2000,60089)
KG, Entscheidung vom 30.10.2000 - 3 Ws (B) 487/00, 2 Ss 242/00 (https://dejure.org/2000,60089)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 3 Ws (B) 487/00, 2 Ss 242/00 (https://dejure.org/2000,60089)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21

    Entschuldigung eines Fernbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei

    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden ( OLG Hamm, Beschl. III-3 RBs 200/15 v. 25.06.2015 - Rn. 14 n. juris m.w.N.; KG, Beschl. 3 Ws (B) 487/00 v. 30.10.2000 - Rn. 2 n. juris).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des

    Vielmehr kommt es maßgeblich auch darauf an, ob die prozessuale Fürsorgepflicht eine Verlegung geboten hätte (KG NZV 2003, 433 f.; dass Beschluss vom 30.10.2000, 2 Ss 242/00).
  • KG, 31.01.2003 - 3 Ws (B) 39/03

    Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil im Bußgeldverfahren:

    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozeßbeteiligten zu entscheiden (vgl. KG, Beschluß vom 30. Oktober 2000 - 3 Ws (B) 487/00 -).
  • BayObLG, 15.10.2019 - 202 ObOWi 1768/19

    Obliegenheit zur Darlegung der Verhinderung aus dringenden beruflichen Gründen

    Dem Amtsgericht war es auf solcher Grundlage nicht möglich, das Gewicht des konkreten Verhinderungsgrundes sowie die Möglichkeiten zu seiner Beseitigung zu beurteilen (vgl. auch KG, Beschluss vom 30.10.2000 - 2 Ss 242/00 bei juris), zumal sich den beigefügten Unterlagen hierzu lediglich entnehmen ließ, dass das Flugticket am 18.04.2019 um 17:23 Uhr gebucht worden war und die Einzelheiten der Livesendung dem Betroffenen - unter Übersendung des Flugtickets - am 30.04.2019 auf elektronischem Wege mitgeteilt worden waren.
  • KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07

    Pflicht zur Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers

    Zum notwendigen Rügevorbringen gehören daher Ausführungen, die es dem Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen, sowohl das Gewicht des konkreten Verhinderungsgrundes als auch die Möglichkeit zu seiner Beseitigung zu beurteilen (vgl. BGH a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2000 - 3 Ws (B) 487/00 - und 16. Mai 2007 - 3 Ws (B) 145/07 -).
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