Rechtsprechung
   KG, 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95, 2 Ss 258/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,50057
KG, 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95, 2 Ss 258/94 (https://dejure.org/1995,50057)
KG, Entscheidung vom 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95, 2 Ss 258/94 (https://dejure.org/1995,50057)
KG, Entscheidung vom 23. März 1995 - 3 Ws (B) 49/95, 2 Ss 258/94 (https://dejure.org/1995,50057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,50057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes durch Zeitmessung eines Beamten mittels Armbanduhr nicht ausreichend

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Bei Vorsatzvorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muß die vom Betroffenen gefahrene Geschwindigkeit festgestellt werden

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus KG, 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügt die "bloße gefühlsmäßige" Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten alleine nicht, um zuverlässig entscheiden zu können, ob nur ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt (vgl. auch - neben den bereits benannten Entscheidungen - BayObLG NZV 1995, 497 f.; OLG Düsseldorf NZV 1995, 197; KG NZV 1995, 240).
  • BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95

    Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter;

    Die Schätzung eines Zeitablaufs ist allgemein mit einer hohen Unsicherheit belastet (OLG Düsseldorf vom 9.1.1995 - 5 Ss (OWi 466/94 - (OWi) 217/94 I, Leitsatz dazu in NZV 1995, 197 ; KG NZV 1995, 240 ).
  • OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06
    Damit korrespondieren Grundsätze zur Einschätzung der Beweiskraft entsprechender Bekundungen, da die Schätzung eines Zeitablaufs im allgemeinen mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (OLG Düsseldorf NZV 1995, 197; OLG Jena VRS 107, 200 [202]; KG NZV 1995, 240; BayObLG NZV 1995, 497; SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04 - = NJW 2004, 3439 = DAR 2005, 50 = NZV 2004, 651 = VRS 107, 384).

    Ebenso verhält es sich bei einer von einem zufälligen Beobachter durch Zählen oder auf sonstige Weise vorgenommenen Schätzung der Rotlichtzeit (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Celle NZV 1994, 40; OLG Düsseldorf DAR 1995, 167; VRS 92, 360, 361; OLG Hamm NZV 92, 281; KG NZV 1995, 240).

  • KG, 31.03.2004 - 3 Ws (B) 116/04

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die

    Bei einer Armbanduhr, auf der nur volle Sekunden abgelesen werden können, hätte jeder Ablesefehler notwendigerweise zur Folge, daß das Meßergebnis um mindestens eine Sekunde verfälscht wird, und zwar möglicherweise zum Nachteil des betroffenen Verkehrsteilnehmers (vgl. KG VRS 89, 296; KG, Beschluß vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 -).

    Mit einem solchen Fehlerrisiko ist die Zeitmessung für den hier in Rede stehenden Meßbereich von zwei Sekunden oder geringfügig darüber nicht exakt genug um zu unterscheiden, ob nur ein "einfacher" oder ein "qualifizierter" Rotlichtverstoß vorliegt (vgl. KG VRS 89, 296; Beschlüsse vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - und vom 6. März 2000 - 3 Ws (B) 54/00 -).

  • OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch Zählen des

    Die Zeitmessung durch Zählen kommt, da es insoweit an objektiven Maßstäben für die Schnelligkeit der Zählweise fehlt, einer bloßen Schätzung der Rotlichtzeit nahe, die prinzipiell unzulässig ist (zu vgl. OLG Celle, NZV 1994, 40; KG NZV 1995, 240; OLG Düsseldorf DAR 1995, 167; Janiszweski, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, NStZ 1995, 587 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96
    Der Senat übersieht insoweit nicht, daß die Schätzung eines Zeitablaufs im allgemeinen mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (vgl. OLG Celle NZV 94, 40; KG NZV 95, 240; BayObLG ZfS 95, 433; der Senat in seinem Beschluß vom 9. Juli 1996 in 2 Ss OWi 786/96 = ZAP EN-Nr. 659/96).
  • KG, 14.08.2008 - 2 Ss 214/08

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

    Das Urteil kann daher bereits aus diesem Grund keinen Bestand haben (vgl. Senat, VRS 89, 296 ; Beschlüsse vom 19. September 2007 - 3 Ws (B) 463/07 -, 29. November 2007 - 3 Ws (B) 542/07 - und 4. Juni 2008 - 3 Ws (B) 158/08 -).
  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 4 Ss OWi 790/99

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch,

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass bei Bejahung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes besondere Anforderungen an die Darlegungen zur Messung der Rotlichtdauer bestehen, wenn diese nicht durch Einsatz eines geeichten Meßgeräts sondern z.B. mittels Armbanduhr des anzeigenden Polizeibeamten erfolgte (vgl. KG Berlin NZV 1995, 240; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216 m.w.N; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rdnr. 61 a.E.).
  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 4 Ss OWi 1154/98

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Umfang der Feststellungen, Zeitschätzung, keine

    Dabei wird der Tatrichter zu berücksichtigen haben, dass diese Messmethode gewisse Ungenauigkeiten aufweist (vgl. KG NZV 1995, 240).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht