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   KG, 16.03.2005 - 2 Ss 214/04 - 3 Ws (B) 499/04   

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https://dejure.org/2005,19487
KG, 16.03.2005 - 2 Ss 214/04 - 3 Ws (B) 499/04 (https://dejure.org/2005,19487)
KG, Entscheidung vom 16.03.2005 - 2 Ss 214/04 - 3 Ws (B) 499/04 (https://dejure.org/2005,19487)
KG, Entscheidung vom 16. März 2005 - 2 Ss 214/04 - 3 Ws (B) 499/04 (https://dejure.org/2005,19487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellung fahrlässiger Begehungsweise als Schuldform; Nachprüfung des Rechtsfolgenausspruchs

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Geldbuße und eines einmonatigen Fahrverbots auf Grund einer Geschwindigkeitsüberprüfung; Bildqualität zur Identifizierung ausreichend bei einem Police-Pilot-Gerät

  • Judicialis

    StVO § 3 Abs. 3; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; StVG § 24; ; StVG § 25 Abs. 1; ; StVG § 25 Abs. 2a; ; BKatV § 4 Abs. 2 Satz 2; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen, wenn dem Betroffenen 10 % der von dem Police-Pilot-Gerät gemessenen Geschwindigkeit zugute gehalten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 654
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 16.03.2005 - 3 Ws (B) 499/04
    In einem solchen Fall reicht es aus, in den Urteilsgründen das Meßverfahren und die nach Abzug der Meßtoleranz ermittelte Geschwindigkeit mitzuteilen (vgl. BGHSt 43, 277; 39, 291).

    Weitere Einzelpunkte sind in den Urteilsgründen nur dann erörterungsbedürftig, wenn insofern im Einzelfall Anlaß besteht, an der Richtigkeit der Messung zu zweifeln (vgl. BGHSt 43, 277, 283f.; 39, 291, 297f., 300f.).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus KG, 16.03.2005 - 3 Ws (B) 499/04
    In einem solchen Fall reicht es aus, in den Urteilsgründen das Meßverfahren und die nach Abzug der Meßtoleranz ermittelte Geschwindigkeit mitzuteilen (vgl. BGHSt 43, 277; 39, 291).

    Weitere Einzelpunkte sind in den Urteilsgründen nur dann erörterungsbedürftig, wenn insofern im Einzelfall Anlaß besteht, an der Richtigkeit der Messung zu zweifeln (vgl. BGHSt 43, 277, 283f.; 39, 291, 297f., 300f.).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus KG, 16.03.2005 - 3 Ws (B) 499/04
    Was die Rechtsbeschwerde hiergegen vorträgt, erschöpft sich in unzulässigen Angriffen auf die dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung und die den Senat bindenden Feststellungen (vgl. BGHSt 41, 376, 381; 29, 18).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus KG, 16.03.2005 - 3 Ws (B) 499/04
    Was die Rechtsbeschwerde hiergegen vorträgt, erschöpft sich in unzulässigen Angriffen auf die dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung und die den Senat bindenden Feststellungen (vgl. BGHSt 41, 376, 381; 29, 18).
  • KG, 10.10.2000 - 3 Ws (B) 39/00

    Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des Betroffenen in den

    Auszug aus KG, 16.03.2005 - 3 Ws (B) 499/04
    Es bedurfte auch keiner näheren Darlegung der auf dem Bild erkennbaren Identifizierungsmerkmale; denn bei der hier vorliegenden Konstellation konnte - anders als bei einem Radarfoto - ohne weiteres vorausgesetzt werden, daß die Bildqualität zur Identifizierung ausreicht (vgl. Senat, Beschluß vom 5. Februar 2001 - 3 Ws [B] 39/01 - veröffentlicht [mit unzutreffendem Datum] in VRS 100, 385).
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