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   KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18 - 122 Ss 26/18   

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https://dejure.org/2018,16786
KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18 - 122 Ss 26/18 (https://dejure.org/2018,16786)
KG, Entscheidung vom 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18 - 122 Ss 26/18 (https://dejure.org/2018,16786)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 3 Ws (B) 55/18 - 122 Ss 26/18 (https://dejure.org/2018,16786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Urteilsanforderungen, Trunkenheitsfahrt, Atemalkoholanalyse

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 267 StPO, § 46 OWiG, § 71 OWiG, § 24a StVG
    Bußgeldbewehrte Trunkenheit im Straßenverkehr: Notwendige Benennung des Messgeräts in den Urteilsgründen bei Atemalkoholanalyse

  • IWW

    StPO § 267 OWiG § 71

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellungen bei Verurteilung nach § 24a StVG aufgrund einer Atemalkoholanalyse

  • bussgeldsiegen.de

    Trunkenheit im Straßenverkehr - Atemalkoholanalyse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1 ; OWiG § 71 ; StVG § 24a
    Anforderungen an die Feststellungen bei Verurteilung nach § 24a StVG aufgrund einer Atemalkoholanalyse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Trunkenheitsfahrt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Benennung des Messgeräts bei Verurteilung basierend auf Atemalkoholanalyse erforderlich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 29.10.2015 - 3 Ws (B) 473/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Folgen einer

    Auszug aus KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15 -, DAR 2005, 634 und VRS 122, 232 (233)).
  • OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 713/09

    Trunkenheitsfahrt: Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung

    Auszug aus KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18
    Zwar handelt es sich bei der Messung der Atemalkoholkonzentration, wenn diese mit einem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Messgerät unter Beachtung der Bedienungsvorschriften durchgeführt wird, um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren, bei dessen Anwendung die Mitteilung des Messverfahrens und des Messergebnisses in den Urteilsgründen ausreicht, etwa bei der Verwendung des Messgeräts "Dräger Evidential 7110" (vgl. Senat, VRS 131, 148f, NZV 2001, 388 und Beschlüsse vom 28. September 2015 - 3 Ws (B) 450/16 -, 29. Mai 2012 - 3 Ws (B) 282/12 - und 4. Juni 2008 - 3 Ws (B) 152/08-; OLG Hamm BA 46, 413 (414); OLG Bamberg DAR 2010, 143; Thüringer OLG VRS 110 32 (33); OLG Brandenburg VAS 112, 280 (281)).
  • KG, 04.08.2005 - 3 Ws (B) 357/05

    Notwendige Feststellungen im Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15 -, DAR 2005, 634 und VRS 122, 232 (233)).
  • OLG Jena, 08.07.2005 - 1 Ss 22/05

    Verkehr

    Auszug aus KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18
    Zwar handelt es sich bei der Messung der Atemalkoholkonzentration, wenn diese mit einem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Messgerät unter Beachtung der Bedienungsvorschriften durchgeführt wird, um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren, bei dessen Anwendung die Mitteilung des Messverfahrens und des Messergebnisses in den Urteilsgründen ausreicht, etwa bei der Verwendung des Messgeräts "Dräger Evidential 7110" (vgl. Senat, VRS 131, 148f, NZV 2001, 388 und Beschlüsse vom 28. September 2015 - 3 Ws (B) 450/16 -, 29. Mai 2012 - 3 Ws (B) 282/12 - und 4. Juni 2008 - 3 Ws (B) 152/08-; OLG Hamm BA 46, 413 (414); OLG Bamberg DAR 2010, 143; Thüringer OLG VRS 110 32 (33); OLG Brandenburg VAS 112, 280 (281)).
  • KG, 29.01.2001 - 3 Ws (B) 17/01
    Auszug aus KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18
    Zwar handelt es sich bei der Messung der Atemalkoholkonzentration, wenn diese mit einem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Messgerät unter Beachtung der Bedienungsvorschriften durchgeführt wird, um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren, bei dessen Anwendung die Mitteilung des Messverfahrens und des Messergebnisses in den Urteilsgründen ausreicht, etwa bei der Verwendung des Messgeräts "Dräger Evidential 7110" (vgl. Senat, VRS 131, 148f, NZV 2001, 388 und Beschlüsse vom 28. September 2015 - 3 Ws (B) 450/16 -, 29. Mai 2012 - 3 Ws (B) 282/12 - und 4. Juni 2008 - 3 Ws (B) 152/08-; OLG Hamm BA 46, 413 (414); OLG Bamberg DAR 2010, 143; Thüringer OLG VRS 110 32 (33); OLG Brandenburg VAS 112, 280 (281)).
  • OLG Schleswig, 22.10.2021 - I OLG 230/21

    Fahrverbot, Absehen, lange Verfahrensdauer, Erhöhung der Geldbuße

    In derartigen Fällen müssen in den Entscheidungsgründen lediglich die Messmethode und die Atemalkoholwerte mitgeteilt werden, wenn kein Verfahrensbeteiligter die Funktionstüchtigkeit des Messgeräts in Zweifel zieht (KG Berlin, Beschluss vom 3. November 2016 - 3 Ws (B) 589/16 -, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 Ws (B) 55/18 juris).
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