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   KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22 - 162 Ss 29/22   

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https://dejure.org/2022,16120
KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22 - 162 Ss 29/22 (https://dejure.org/2022,16120)
KG, Entscheidung vom 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22 - 162 Ss 29/22 (https://dejure.org/2022,16120)
KG, Entscheidung vom 10. März 2022 - 3 Ws (B) 56/22 - 162 Ss 29/22 (https://dejure.org/2022,16120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben in der Hauptverhandlung, Genügende Entschuldigung, Verspätung, Vergessens des Impfpasses

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 344 Abs 2 S 1 Alt 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Genügende Entschuldigung bei Verspätung wegen Vergessens des Impfpasses

  • IWW

    OWiG §§ 74 Abs. 2, 79 Abs. 3; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • bussgeldsiegen.de

    Ausbleiben in Hauptverhandlung - Verspätung wegen vergessens des Impfpasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genügende Entschuldigung bei Verspätung wegen Vergessens des Impfpasses

  • rechtsportal.de

    Genügende Entschuldigung bei Verspätung wegen Vergessens des Impfpasses

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Verspätung wegen Vergessen des Impfpasses - Genügende Entschuldigung

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Impfnachweis vergessen - Wartepflicht des Gerichts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Auszug aus KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22
    1 St 130/84|BGH; 04.12.1984; 5 StR 746/84">StV 1985, 6; 1989, 94; NJW 1995, 3134; OLG Stuttgart MDR 1985, 871; OLG Düsseldorf StV 1995, 454; OLG Hamm NZV 1997, 408; ebenso zu den Anforderungen an den Erlass eines Versäumnisurteils wegen Nichterscheinens vor Gericht: OLG Dresden NJW-RR 96, 246 und BGH NJW 1999, 724).
  • BayObLG, 17.12.1980 - 1 ObOWi 549/80

    Dauer einer Wartezeit eines Gerichts bzgl. des Beginns einer Hauptverhandlung bei

    Auszug aus KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22
    Diese Vermutung entfällt jedoch, wenn der Betroffene noch vor dem Termin oder in der normalen Wartezeit von fünfzehn Minuten (vgl. VerfGH Berlin NJW-RR 2000, 1451) die Gründe seiner (voraussichtlichen) Verspätung mitteilt und sein Erscheinen in angemessener Zeit ankündigt (vgl. OLG Köln VRS 42, 184; BayObLG VRS 47, 303; 60, 304; 67, 438; …
  • BayObLG, 26.07.1984 - RReg. 1 St 130/84
    Auszug aus KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22
    Diese Vermutung entfällt jedoch, wenn der Betroffene noch vor dem Termin oder in der normalen Wartezeit von fünfzehn Minuten (vgl. VerfGH Berlin NJW-RR 2000, 1451) die Gründe seiner (voraussichtlichen) Verspätung mitteilt und sein Erscheinen in angemessener Zeit ankündigt (vgl. OLG Köln VRS 42, 184; BayObLG VRS 47, 303; 60, 304; 67, 438; …
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 121/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Auszug aus KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22
    Diese Vermutung entfällt jedoch, wenn der Betroffene noch vor dem Termin oder in der normalen Wartezeit von fünfzehn Minuten (vgl. VerfGH Berlin NJW-RR 2000, 1451) die Gründe seiner (voraussichtlichen) Verspätung mitteilt und sein Erscheinen in angemessener Zeit ankündigt (vgl. OLG Köln VRS 42, 184; BayObLG VRS 47, 303; 60, 304; 67, 438; …
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22
    a) Die Vorschrift des § 74 Abs. 2 OWiG beruht auf der Vermutung, dass derjenige sein Rechtsmittel nicht weiterverfolgt wissen will, der sich ohne ausreichende Entschuldigung zur Verhandlung nicht einfindet (vgl. BGHSt 24, 143; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 74 Rn. 19).
  • BayObLG, 30.11.1988 - 1 ObOWi 248/88

    Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Fürsorgepflicht; Unterbrechung;

    Auszug aus KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22
    1 St 130/84|BGH; 04.12.1984; 5 StR 746/84">StV 1985, 6; 1989, 94; NJW 1995, 3134; OLG Stuttgart MDR 1985, 871; OLG Düsseldorf StV 1995, 454; OLG Hamm NZV 1997, 408; ebenso zu den Anforderungen an den Erlass eines Versäumnisurteils wegen Nichterscheinens vor Gericht: OLG Dresden NJW-RR 96, 246 und BGH NJW 1999, 724).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 2 ORbs 202/23

    Verwerfungsurteil, Anforderungen an die Begründung, genügende Entschuldigung,

    Diese Vermutungswirkung ist u.a. dann entkräftet, wenn der Betroffene noch vor oder im Termin mitteilt, nicht rechtzeitig erscheinen zu können und sein Erscheinen in angemessener Zeit ankündigt (KG, Beschl. v. 10. März 2022 - 3 Ws [B] 56/22, zit. nach Juris).
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