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   KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10, 2 Ss 347/10   

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https://dejure.org/2010,30445
KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10, 2 Ss 347/10 (https://dejure.org/2010,30445)
KG, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10, 2 Ss 347/10 (https://dejure.org/2010,30445)
KG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 Ws (B) 626/10, 2 Ss 347/10 (https://dejure.org/2010,30445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 24a StVG, § 25 Abs 1 StVG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Entbindung des Betroffenen von der Erscheinenspflicht in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Ablehnung eines Entbindungsantrags kann nicht durch die vage Möglichkeit einer besseren Sachverhaltsaufklärung durch optimierteres Erinnerungsvermögen eventueller Zeugen gerechtfertigt werden; Anforderungen an die Ablehnung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2
    Anforderungen an die Ablehnung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 08.03.2005 - Ss OWi 141/05

    Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (Senat in std. Rspr., vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 93/07

    Bußgeldverfahren: Entscheidung über Antrag auf Entbindung von der

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (Senat in std. Rspr., vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • KG, 17.03.2006 - 3 Ws (B) 136/06

    Bußgeldverfahren: Begründung der Ablehnung des Antrags auf Entbindung von der

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 3 Ws (B) 626/10
    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (Senat in std. Rspr., vgl. etwa VRS 111, 146 und 113, 63 sowie Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 1 RBs 121/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren; Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen

    Allein die rein theoretische Möglichkeit, polizeiliche Zeugen könnten sich nach längerer Zeit an ein von ihnen beobachtetes Fehlverhalten eines Betroffenen im Straßenverkehr besser oder überhaupt erst erinnern, wenn sie den Betroffenen in der Hauptverhandlung sehen, reicht zur Ablehnung eines Entbindungsantrags nicht aus (vgl. KG DAR 2011, 146).

    Allein die rein theoretische Möglichkeit, polizeiliche Zeugen könnten sich nach längerer Zeit an ein von ihnen beobachtetes Fehlverhalten eines Betroffenen im Straßenverkehr besser oder überhaupt erst erinnern, wenn sie den Betroffenen in der Hauptverhandlung sehen, reicht zur Ablehnung eines Entbindungsantrags nicht aus (vgl. KG DAR 2011, 146).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 1 RBs 144/11

    Möglichkeit der Entbindung eines Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der

    In solchen Fällen mag die Annahme, ein Zeuge könne sich bei Anwesenheit des Betroffenen besser erinnern, bloß theoretisch und damit nicht ausreichend sein, dessen persönliche Anwesenheit für erforderlich zu erachten (vgl. KG Berlin 3 Ws (B) 626/10 vom 30. November 2010 für den Fall eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG; OLG Bamberg 3 Ss OWi 780/09 vom 17. August 2009 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes; 3 Ss OWi 764/07 vom 7. August 2007 für den Fall einer Unterschreitung des Mindesabstands; OLG Naumburg 1 Ss (B) 210/06 vom 23. Januar 2007 für den Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes).
  • OLG Bamberg, 14.03.2013 - 3 Ss OWi 344/13

    Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

    b) Liegen die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vor, ist die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt; vielmehr ist das Gericht dann verpflichtet, dem Antrag zu entsprechen, sofern nicht die Aufklärungspflicht die Anwesenheit des Betroffenen unverzichtbar macht (KG DAR 2011, 146 und VRS 115, 429 f.; OLG Zweibrücken NZV 2011, 97 ff.; OLG Hamm, NZV 2010, 214 f. sowie Beschluss vom 25.09.2009 - 2 Ss OWi 705/09 [bei [...]]; BayObLG DAR 2001, 371 und DAR 2002, 133 f.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Dresden DAR 2005, 460 ; OLG Karlsruhe zfs 2005, 154 und Beschluss vom 05.06.2012 - [6] SsRs 279/12 [bei [...]]; OLG Hamm VRS 107, 120 ff. und zfs 2006, 710 ff.; OLG Frankfurt zfs 2012, 291 f. = NZV 2012, 307 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 RBs 121/12; OLG Köln NZV 2013, 50 f. sowie st.Rspr. des Senats, u.a. OLG Bamberg VRS 113, 284 ff. = OLGSt OWIG § 73 Nr. 13 = SVR 2008, 355 f.; Beschluss vom 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09 [bei [...]] = SVR 2009, 393 ff. = VRR 2010, 231 f. und zuletzt Beschluss vom 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12 = DAR 2013, 90 ff.; vgl. auch KK-Senge OWiG 3. Aufl. § 73 Rn. 15, 24 ff. und Göhler/Seitz OWiG 16. Aufl. § 73 Rn. 5 ff.).
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