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   KG, 09.02.2007 - 2 Ss 16/07 - 3 Ws (B) 69/07   

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https://dejure.org/2007,38168
KG, 09.02.2007 - 2 Ss 16/07 - 3 Ws (B) 69/07 (https://dejure.org/2007,38168)
KG, Entscheidung vom 09.02.2007 - 2 Ss 16/07 - 3 Ws (B) 69/07 (https://dejure.org/2007,38168)
KG, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 2 Ss 16/07 - 3 Ws (B) 69/07 (https://dejure.org/2007,38168)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus KG, 09.02.2007 - 3 Ws (B) 69/07
    Abgesehen davon, dass nicht mitgeteilt wird, was es mit dem mangelnden Vertrautheitsgrad näher auf sich hat, nimmt das Amtsgericht nicht darauf Bedacht, dass von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu dem Rechtsmittel zutreffend hinweist - von dem bestehenden Erfahrungssatz auszugehen ist, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Fahrgeräusches sowie der an ihm vorziehenden Umgebung in der Regel bewusst ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 - 3 Ws (B) 437/06 -, 12. April 2001 - 3 Ws (B) 92/01 -, 29. September 2000 - 3 Ws (B) 441/00 - und vom 29. Juli 1998 - 3 Ws (B) 297/98 -).

    Zudem legt das hier vorliegende Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung um 82 Prozent die Annahme vorsätzlichen Handelns außerordentlich nahe (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 a.a.O. (bei mehr als 50 Prozent), vom 12. April 2001 a.a.O. (41 Prozent) und vom 29. September 2000 a.a.O. (40 Prozent)).

    Um von noch fahrlässigem Verhalten auszugehen, hätte es daher der Auseinandersetzung mit dem genannten Erfahrungssatz, der auch für hochwertige Fahrzeuge mit einem entsprechenden Fahrkomfort gilt (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 a.a.O., 29.September 2000 a.a.O. und vom 12. April 2001 a.a.O.) und der Darlegung besonderer Umstände bedurft, die dem Urteil jedoch nicht zu entnehmen sind (vgl. KG, Beschluss vom 25. August 2006 a.a.O.).

  • KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer

    Auszug aus KG, 09.02.2007 - 3 Ws (B) 69/07
    Abgesehen davon, dass nicht mitgeteilt wird, was es mit dem mangelnden Vertrautheitsgrad näher auf sich hat, nimmt das Amtsgericht nicht darauf Bedacht, dass von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu dem Rechtsmittel zutreffend hinweist - von dem bestehenden Erfahrungssatz auszugehen ist, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Fahrgeräusches sowie der an ihm vorziehenden Umgebung in der Regel bewusst ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 - 3 Ws (B) 437/06 -, 12. April 2001 - 3 Ws (B) 92/01 -, 29. September 2000 - 3 Ws (B) 441/00 - und vom 29. Juli 1998 - 3 Ws (B) 297/98 -).

    Zudem legt das hier vorliegende Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung um 82 Prozent die Annahme vorsätzlichen Handelns außerordentlich nahe (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 a.a.O. (bei mehr als 50 Prozent), vom 12. April 2001 a.a.O. (41 Prozent) und vom 29. September 2000 a.a.O. (40 Prozent)).

    Um von noch fahrlässigem Verhalten auszugehen, hätte es daher der Auseinandersetzung mit dem genannten Erfahrungssatz, der auch für hochwertige Fahrzeuge mit einem entsprechenden Fahrkomfort gilt (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 a.a.O., 29.September 2000 a.a.O. und vom 12. April 2001 a.a.O.) und der Darlegung besonderer Umstände bedurft, die dem Urteil jedoch nicht zu entnehmen sind (vgl. KG, Beschluss vom 25. August 2006 a.a.O.).

  • KG, 29.09.2000 - 3 Ws (B) 441/00
    Auszug aus KG, 09.02.2007 - 3 Ws (B) 69/07
    Abgesehen davon, dass nicht mitgeteilt wird, was es mit dem mangelnden Vertrautheitsgrad näher auf sich hat, nimmt das Amtsgericht nicht darauf Bedacht, dass von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu dem Rechtsmittel zutreffend hinweist - von dem bestehenden Erfahrungssatz auszugehen ist, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Fahrgeräusches sowie der an ihm vorziehenden Umgebung in der Regel bewusst ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 - 3 Ws (B) 437/06 -, 12. April 2001 - 3 Ws (B) 92/01 -, 29. September 2000 - 3 Ws (B) 441/00 - und vom 29. Juli 1998 - 3 Ws (B) 297/98 -).

    Zudem legt das hier vorliegende Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung um 82 Prozent die Annahme vorsätzlichen Handelns außerordentlich nahe (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 a.a.O. (bei mehr als 50 Prozent), vom 12. April 2001 a.a.O. (41 Prozent) und vom 29. September 2000 a.a.O. (40 Prozent)).

  • KG, 29.07.1998 - 3 Ws (B) 297/98
    Auszug aus KG, 09.02.2007 - 3 Ws (B) 69/07
    Abgesehen davon, dass nicht mitgeteilt wird, was es mit dem mangelnden Vertrautheitsgrad näher auf sich hat, nimmt das Amtsgericht nicht darauf Bedacht, dass von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu dem Rechtsmittel zutreffend hinweist - von dem bestehenden Erfahrungssatz auszugehen ist, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Fahrgeräusches sowie der an ihm vorziehenden Umgebung in der Regel bewusst ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 25. August 2006 - 3 Ws (B) 437/06 -, 12. April 2001 - 3 Ws (B) 92/01 -, 29. September 2000 - 3 Ws (B) 441/00 - und vom 29. Juli 1998 - 3 Ws (B) 297/98 -).
  • KG, 10.12.2003 - 3 Ws (B) 500/03
    Auszug aus KG, 09.02.2007 - 3 Ws (B) 69/07
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass vorsätzliches Handeln die genaue Kenntnis der überhöhten Geschwindigkeit nicht voraussetzt, vielmehr das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren, genügt (KG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 3 Ws (B) 500/03 - und vom 25. Mai 1998 - 3 Ws (B) 225/98 -).
  • KG, 25.05.1998 - 3 Ws (B) 225/98
    Auszug aus KG, 09.02.2007 - 3 Ws (B) 69/07
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass vorsätzliches Handeln die genaue Kenntnis der überhöhten Geschwindigkeit nicht voraussetzt, vielmehr das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren, genügt (KG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 3 Ws (B) 500/03 - und vom 25. Mai 1998 - 3 Ws (B) 225/98 -).
  • OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im

    Zwar braucht sich der Vorsatz nur auf die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche, nicht aber auf deren konkrete Höhe zu beziehen (vgl. BayObLGSt 1998, 166, 169; OLG Düsseldorf NZV 1997, 530; KG VRS 113, 74 f.).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 39/22

    Vorwurf des Vorsatzes bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h innerhalb

    Dabei kommt es auf eine Kenntnis vom exakten Maß der Überschreitung nicht an; es genügt, wenn der Fahrer weiß, schneller als erlaubt zu fahren (KG Berlin, Beschluss vom 09.02.2007 - 2 Ss 16/07 - 3 Ws (B) 69/07, juris Rn. 3; Krenberger, jurisPR-VerkR 9/2022 Anm. 5 m.w.N.).
  • KG, 15.03.2023 - 3 ORbs 20/23

    Zustimmungserfordernis für das Verlesen des Messprotokolls und seine

    Das hier vorliegende Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung um 97 Prozent legt die Annahme vorsätzlichen Handelns außerordentlich nahe (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2007 - 3 Ws (B) 69/07 -, juris m.w.N).

    Vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2007, a.a.O., vom 10. Dezember 2003 - 3 Ws (B) 500/03 - und vom 25. Mai 1998 - 3 Ws (B) 225/98 -).

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