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   KG, 23.02.2005 - 2 Ss 21/05 - 3 Ws (B) 74/05   

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KG, 23.02.2005 - 2 Ss 21/05 - 3 Ws (B) 74/05 (https://dejure.org/2005,31161)
KG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2 Ss 21/05 - 3 Ws (B) 74/05 (https://dejure.org/2005,31161)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2 Ss 21/05 - 3 Ws (B) 74/05 (https://dejure.org/2005,31161)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.01.2001 - 5 Ws (B) 18/01
    Auszug aus KG, 23.02.2005 - 3 Ws (B) 74/05
    Nachträgliches Vorbringen hingegen kann die Rechtsbeschwerde nicht rechtfertigen, sondern nur gegebenenfalls im Verfahren über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geprüft werden (vgl. Senat GA 1973, 29 (30); KG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 5 Ws (B) 18/01 - Senge in KK, OWiG 2. Aufl., Rdn. 56; Göhler, OWiG 13. Aufl., Rdn. 48 b; jeweils zu § 74 OWiG).
  • KG, 04.06.2015 - 3 Ws (B) 264/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des

    Dass die Ausführungen dieses Schriftsatzes vorrangig der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienen sollten, ist ebenso unschädlich wie das Fehlen eines ausdrücklichen Rechtsbeschwerdeantrags (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2005 - 3 Ws (B) 74/05 - [juris] und vom 15. Juli 2008 - 3 Ws (B) 197/08; KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ss 117/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 Ss 78/09 - [juris]), zumal ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nur in vollem Umfang angefochten werden kann (vgl. KG, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 Ss 117/11 - [§ 329 StPO]).
  • KG, 30.08.2021 - 3 Ws (B) 163/21

    Covid 19 und unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung

    c) Das nachträgliche Vorbringen im Schriftsatz der Verteidigerin vom 31. März 2021 ist im Rechtsbeschwerdeverfahren unbeachtlich, weil es für die rechtliche Überprüfung des Verwerfungsurteils allein auf solche Umstände ankommt, die dem Gericht bei dessen Erlass bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 -, 5. Juni 2009 - 3 Ws (B) 245/09 - und 23. Februar 2005 - 3 Ws (B) 74/05 - alle juris; zu § 329 StPO vgl. KG BeckRS 2014, 9668; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2021 - III-2 RVs 5/21 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 329 Rdn. 48 m.w.N).
  • KG, 15.08.2007 - 2 Ss 172/07

    Pflicht zur Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers

    Zwar ist es unschädlich, dass die Ausführungen im Schriftsatz des Verteidigers der Betroffenen vom 22. Dezember 2006 hauptsächlich der Begründung des in ihm außerdem gestellten Wiedereinsetzungsantrages dienen sollten, und auch die - hier fehlende - Stellung eines ausdrücklichen Rechtsbeschwerdeantrages ist entbehrlich, weil das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ohnehin nur in vollem Umfang angefochten werden kann (vgl. Senat Beschluss vom 23. Februar 2005 - 3 Ws (B) 74/05 -).
  • KG, 15.07.2008 - 2 Ss 181/08

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung bei sich während der Abwesenheit eines

    Zum einen ist es unschädlich, dass die Ausführungen in beiden Schriftsätzen des Verteidigers hauptsächlich der Begründung des außerdem gestellten Wiedereinsetzungsantrages dienen sollten, und auch die - hier fehlende - Stellung eines ausdrücklichen Rechtsbeschwerdeantrages ist entbehrlich, weil ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ohnehin nur in vollem Umfang angefochten werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2005 - 3 Ws (B) 74/05 - bei [...] - und 15. August 2007 - 3 Ws (B) 440/07 -).
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