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   KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04   

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https://dejure.org/2004,10783
KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04 (https://dejure.org/2004,10783)
KG, Entscheidung vom 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04 (https://dejure.org/2004,10783)
KG, Entscheidung vom 21. April 2004 - 3 Ws (B) 83/04 (https://dejure.org/2004,10783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Wer innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um fast 100% überschreitet, handelt regelmäßig vorsätzlich

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsatz, bei Geschwindigkeitsüberschreitung um fast 100%

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 30.09.1998 - 3 Ws (B) 486/98
    Auszug aus KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04
    Sind - wie im Straßenverkehrsrecht - Bußgeldkataloge vorhanden, sind dem richterlichen Beurteilungsspielraum der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen aber enge Grenzen gesetzt, und die Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. KG, Beschluß vom 30. September 1998 - 3 Ws (B) 486/98 -).

    Auch wenn die Avus nach den Feststellungen zum Tatzeitpunkt relativ gering befahren war (UA S. 7), ist die abstrakte Gefährlichkeit der von dem Betroffenen begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung umso mehr zu bejahen, als sich andere Kraftfahrer erfahrungsgemäß nicht darauf einstellen, daß die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von einem einzelnen Kraftfahrer in einem dermaßen hohen Maße (mehr als 56 %) überschritten wird (vgl. KG, Beschluß vom 30. September 1998 - 3 Ws (B) 486/98 - m.w.N.).

  • KG, 05.07.1990 - 3 Ws (B) 163/90
    Auszug aus KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04
    Eine etwaige spätere Aufhebung des Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde oder das Verwaltungsgericht läßt die Ahndbarkeit bereits begangener Zuwiderhandlungen unberührt (vgl. KG, VRS 79, 450; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 41 StVO Rdnr. 247 m.w.N.).
  • KG, 26.07.2001 - 3 Ws (B) 331/01
    Auszug aus KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 83/04
    Das Überschreiten der auch von Betroffenen als maßgeblich angesehenen Höchstgeschwindigkeit um 14 km/h zeigt aber, daß das Übersehen der Vorschriftenzeichen gerade nicht auf einem Augenblicksversagen, sondern auf grob pflichtwidriger Mißachtung der gebotenen Aufmerksamkeit durch den Betroffenen beruht (vgl. KG, Beschluß vom 26. Juli 2001 - 3 Ws (B) 331/01 - m.w.N.).
  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Um noch von fahrlässigem Handeln auszugehen, hätte es daher der Darlegung besonderer Umstände bedurft, die dem Urteil jedoch nicht zu entnehmen sind (vgl. Senat, VRS 107, 316).
  • KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer

    Um noch von fahrlässigem Handeln auszugehen, hätte es daher der Darlegung besonderer Umstände bedurft, die dem Urteil jedoch nicht zu entnehmen sind (vgl. Senat, VRS 107, 316).
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