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   KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19 - 162 Ss 138/18   

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KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19 - 162 Ss 138/18 (https://dejure.org/2019,20363)
KG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19 - 162 Ss 138/18 (https://dejure.org/2019,20363)
KG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 3 Ws (B) 85/19 - 162 Ss 138/18 (https://dejure.org/2019,20363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2 ; OWiG § 73 Abs. 1
    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid bei Entfernen des Betroffenen aus der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14

    Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach

    Auszug aus KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19
    In einem solchen Fall steht - zumal die Richterin den Betroffenen auf seine Anwesenheitspflicht mündlich hingewiesen hat - das vorzeitige Entfernen des Betroffenen aus der Hauptverhandlung einem Nichterscheinen zur Hauptverhandlung gleich (Senat NStZ-RR 2015, 55 m.w.N.; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 74 Rn. 30; Senge a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2 Ss OWi 213/99

    Verwerfung des Einspruchs bei Verspätung des Verteidigers; Nachträgliches

    Auszug aus KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19
    Hierdurch hätte zwar ggf. die Entschuldigung des Verteidigers festgestellt werden können, jedoch keine für den zur Anwesenheit verpflichteten Betroffenen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 2 Ss (OWi) 213/99 - (OWi) 65/99 III -, [juris]).
  • BayObLG, 30.11.1988 - 1 ObOWi 248/88

    Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Fürsorgepflicht; Unterbrechung;

    Auszug aus KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19
    Zwar kann es - auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen - die Fürsorgepflicht und das Gebot des fairen Verfahrens unter Abwägung der Interessen des Betroffenen und den rechtsstaatlichen Zielen der Durchführbarkeit des Verfahrens und der Beschleunigung gebieten, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, auszusetzen oder den Termin zu verlegen (OLG Zweibrücken NZV 1996, 162; BayObLG NZV 1989, 124; Göhler a.a.O.).
  • KG, 02.06.2015 - 3 Ws (B) 124/15

    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fernbleibens:

    Auszug aus KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19
    Entscheidend ist dabei nicht, ob sich der Betroffenen genügend entschuldigt hat, sondern ob er (objektiv) genügend entschuldigt ist (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 3 Ws (B) 124/15-122 Ss 37/15 - BeckRS 2015, 16923; NZV 2002, 421).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95

    Zurückweisung des Vertagungsantrags als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen

    Auszug aus KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19
    Zwar kann es - auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen - die Fürsorgepflicht und das Gebot des fairen Verfahrens unter Abwägung der Interessen des Betroffenen und den rechtsstaatlichen Zielen der Durchführbarkeit des Verfahrens und der Beschleunigung gebieten, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, auszusetzen oder den Termin zu verlegen (OLG Zweibrücken NZV 1996, 162; BayObLG NZV 1989, 124; Göhler a.a.O.).
  • KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02

    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19
    Entscheidend ist dabei nicht, ob sich der Betroffenen genügend entschuldigt hat, sondern ob er (objektiv) genügend entschuldigt ist (Senat, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 3 Ws (B) 124/15-122 Ss 37/15 - BeckRS 2015, 16923; NZV 2002, 421).
  • BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21

    Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des

    (b) Selbst bei Zugrundelegung der in Judikatur und Schrifttum vertretenen, allerdings nicht unumstrittenen Auffassung, wonach ein eigenmächtiges Sichentfernen des Betroffenen einem Ausbleiben im Sinne des § 74 Abs. 2 OWiG gleich stehe, weil dies eine Verletzung der Anwesenheitspflicht bedeute (vgl. nur KG, Beschluss vom 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19 = VRS 135, 270 (2018) = VRS 135, Nr. 56 = ZfSch 2019, 592; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.08.2020 - V-6 Kart 10/19 (OWi) = WuW 2020, 671 = NZKart 2020, 685; Beck-OK OWiG/Hettenbach a.a.O. § 74 Rn. 27; Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 74 Rn. 28; KK-OWiG/Senge a.a.O. § 74 Rn. 30; a.A.: BayObLG, Beschluss vom 16.11.1981 - 1 Ob OWi 468/81 = BayObLGSt 81, 168; in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 18.05.1971 - 3 StR 10/71 = BGHSt 24, 143 = MDR 1971, 675, der darauf abhebt, dass der Betroffene zu Beginn der Hauptverhandlung ausbleibt), gilt nichts anderes.
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