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   KG, 07.04.2017 - 3 Ws (B) 87/17 - 122 Ss 42/17   

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https://dejure.org/2017,42962
KG, 07.04.2017 - 3 Ws (B) 87/17 - 122 Ss 42/17 (https://dejure.org/2017,42962)
KG, Entscheidung vom 07.04.2017 - 3 Ws (B) 87/17 - 122 Ss 42/17 (https://dejure.org/2017,42962)
KG, Entscheidung vom 07. April 2017 - 3 Ws (B) 87/17 - 122 Ss 42/17 (https://dejure.org/2017,42962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 Abs 1 StVO, § 49 Abs 2 Nr 5 StVO
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Feststellungen für die Teilnahme an einem verbotenen Rennen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Imponiergehabe mit aufheulendem Motor und "radierenden" Reifen an der Ampel belegt noch kein Rennen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellungen bei Teilnahme an einem verbotenen Rennen i.S. von § 29 Abs. 1 StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellungen bei Teilnahme an einem verbotenen Rennen i.S. von § 29 Abs. 1 StVO

  • rechtsportal.de

    StVO § 29 Abs. 1 ; StPO § 261
    Anforderungen an die Feststellungen bei Teilnahme an einem verbotenen Rennen i.S. von § 29 Abs. 1 StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 20.12.2019 - 3 Ss 75/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

    Auch führt das Abstellen der Revision auf die Beschlüsse des Senats vorn 6. April 2017 (3 Ws (B) 87/17) und vom 7. Juni 2017 (3 WS (B) 117-118/17) zu keiner anderen Einschätzung.

    Die Darlegung im Senatsbeschluss vom 7. April 2017 (3 Ws (B) 87/17), dass das Anfahren mit "radierenden" Reifen und ein, starkes Motorengeräusch häufig auch ohne das Vorliegen der Absicht vorkommt, eine Wettfahrt durchzuführen, stellt - wie sich aus dem Zusammenhang ergibt, in dem diese Textpassage in den Beschlussgründen steht - darauf ab, dass aus diesen Umstanden allein nicht darauf zu schließen ist, dass die Fahrgeschwindigkeit der Fahrzeuge deutlich über 50 km/h gelegen habe.

  • KG, 20.12.2019 - 161 Ss 134/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

    Auch führt das Abstellen der Revision auf die Beschlüsse des Senats vorn 6. April 2017 ( 3 Ws (B) 87/17) und vom 7. Juni 2017 (3 WS (B) 117-118/17) zu keiner anderen Einschätzung.

    Die Darlegung im Senatsbeschluss vom 7. April 2017 ( 3 Ws (B) 87/17), dass das Anfahren mit "radierenden" Reifen und ein, starkes Motorengeräusch häufig auch ohne das Vorliegen der Absicht vorkommt, eine Wettfahrt durchzuführen, stellt - wie sich aus dem Zusammenhang ergibt, in dem diese Textpassage in den Beschlussgründen steht - darauf ab, dass aus diesen Umstanden allein nicht darauf zu schließen ist, dass die Fahrgeschwindigkeit der Fahrzeuge deutlich über 50 km/h gelegen habe.

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