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   KG, 28.03.2001 - 2 Ss 34/01 - 3 Ws (B) 88/01   

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https://dejure.org/2001,14556
KG, 28.03.2001 - 2 Ss 34/01 - 3 Ws (B) 88/01 (https://dejure.org/2001,14556)
KG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 Ss 34/01 - 3 Ws (B) 88/01 (https://dejure.org/2001,14556)
KG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 Ss 34/01 - 3 Ws (B) 88/01 (https://dejure.org/2001,14556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf Stadtautobahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verhängung eines Fahrverbots wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Stadtautobahn

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bundesautobahn im Berliner Stadtgebiet als innerörtliche Verstöße zu behandeln (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2022 - 3 Ws (B) 329/21 - vom 22. Dezember 2021 a.a.O.; vom 22. März 2021 - 3 Ws (B) 35/21 - vom 28. März 2001 - 3 Ws (B) 88/01 -, juris).

    Eine höhere abstrakte Gefährlichkeit ergibt sich bei der Berliner Stadtautobahn beispielsweise aus der Vielzahl von Ein- und Ausfahrten, der häufig kurvigen Streckenführung sowie daraus, dass auf der Stadtautobahn jederzeit mit Verkehrsstauungen gerechnet werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O.).

  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bundesautobahn im Berliner Stadtgebiet als innerörtliche Verstöße zu behandeln (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2022 - 3 Ws (B) 329/21 - vom 22. Dezember 2021 a.a.O.; vom 22. März 2021 - 3 Ws (B) 35/21 - vom 28. März 2001 - 3 Ws (B) 88/01 -, juris).

    Eine höhere abstrakte Gefährlichkeit ergibt sich bei der Berliner Stadtautobahn beispielsweise aus der Vielzahl von Ein- und Ausfahrten, der häufig kurvigen Streckenführung sowie daraus, dass auf der Stadtautobahn jederzeit mit Verkehrsstauungen gerechnet werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O.).

  • OLG Bamberg, 11.07.2007 - 3 Ss OWi 924/07

    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte

    Diese durch den Verordnungsgeber gewollte 'Bindung' der Sanktionspraxis der Tatgerichte dient nicht zuletzt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer (Anwendungsgleichheit) und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der tagtäglich durch eine unüberschaubare Vielzahl von Verkehrsverstößen, namentlich Geschwindigkeitsüberschreitungen, ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV-1996, 284/285; OLG Zweibrücken DAR 2003, 531/532; KG NZV 2002, 47; Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 25 StVG Rn. 10 sowie st.Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06 = VRR 2006, 230 f. = ZfSch 2006, 533 ff. = DAR 2006, 515f. = VRS 111, 62ff.; vom 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06 = VRR 2006, 432 f. = Verkehrsrecht aktuell 2006, 174 = ZAP EN-Nr. 725/2006 und vom 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06 = VRR 2007, 235 = Verkehrsrecht aktuell 2007, 50 = ZAP EN-Nr. 202/2007).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19

    Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen langer Verfahrensdauer

    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient nicht zuletzt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284; OLG Zweibrücken DAR 2003, 531; KG NZV 2002, 47).
  • KG, 25.08.2022 - 3 Ws (B) 187/22

    Mitteilung der Einlassung des Betroffenen bei Anwendung der BKatV

    Dass die Tat auf einer innerorts gelegenen Autobahn (hier der BAB 113) begangen wurde, stellt keinen besonderen Umstand dar (vgl. Senat NZV 2002, 47).
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 2 Ss 136/07
    am Revisionsverfahren nicht beteiligt war, war gegen ihn allerdings kein Vorbehalt der Kostenentscheidung auszusprechen (vgl. Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO , 25. Aufl., § 357 Rdn. 23; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2001 - 2 Ss 34/01 -).
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