Rechtsprechung
KG, 11.05.2017 - 3 Ws (B) 98/17 - 162 Ss 48/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Täteridentifizierung, Verweisung, Lichtbild, Urteilsgründe
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 261 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 46 OWiG
Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ordnungsgemäße Verweisung auf ein Lichtbild in der Gerichtsakte zur Täteridentifizierung - IWW
StPO § 267 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der unterbliebenen Benennung des Geschlechts der auf einem in Bezug genommenen Lichtbild abgebildeten Person
- rechtsportal.de
StPO § 267 Abs. 1 S. 3
Rechtsfolgen der unterbliebenen Benennung des Geschlechts der auf einem in Bezug genommenen Lichtbild abgebildeten Person - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Täteridentifizierung: Mann oder Frau?: Muss man nicht unbedingt sagen…
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 20.02.2017 - 362 OWi 5/17
- KG, 11.05.2017 - 3 Ws (B) 98/17 - 162 Ss 48/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Auszug aus KG, 11.05.2017 - 3 Ws (B) 98/17
Die damit zum Bestandteil der Urteilsgründe gewordene Abbildung würdigt der Senat aus eigener Anschauung dahin, dass sie als Grundlage einer Identifizierung tauglich ist, denn sie lässt zB einzelne Gesichtszüge erkennen (vgl. BGH NZV 1996, 157).Auf den ersten Blick nachvollziehbar sieht sie darin eine Verletzung der vom Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung (NZV 1996, 157) entwickelten Regeln.