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KG, 14.03.2006 - 1 AR 231/06 - 3 Ws 101/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit und eingeschränkter Prüfungsmaßstab einer Beschwerde gegen einen Beschluss gemäß § 111a Strafprozessordnung (StPO) bei gleichzeitigem Befinden über eine Revision gegen ein Urteil
- Judicialis
StPO § 111a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; StPO § 111a
Strafprozessrecht: Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und gleichzeitiger Revision gegen die endgültige Fahrerlaubnisentziehung - rechtsportal.de
StPO § 111a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.01.2006 - 6 Op Js 815/05
- KG, 14.03.2006 - 1 AR 231/06 - 3 Ws 101/06
Papierfundstellen
- NJ 2006, 421
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06
Die Feststellungen tragen insbesondere auch die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis, orientiert an der Entscheidung des großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in NStZ 2005, 503, 504 Rdn. 4 a. E. - BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02
Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei vorläufiger Entziehung der …
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06
Ob bei der hier gegebenen Verfahrenslage die Beschwerde zulässig und bejahendenfalls, wie weit die Überprüfungsmöglichkeit des Beschwerdegerichts geht, ist umstritten (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 377 m.N.;… Nack in KK, StPO 5. Aufl., § 111 a Rdn. 21 m.N.). - KG, 11.04.2001 - 3 Ws 198/01
Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger …
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Beschwerde jedenfalls nicht unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 - 3 Ws 546/01 - [juris] und 11. April 2001 - 3 Ws 198/01 - [VRS 100, 443 = Blutalkohol 2001, 378]), denn eine gesetzliche Grundlage für eine Unzulässigkeit des Rechtsmittels ist nicht ersichtlich (…vgl. auch Schäfer in LR, StPO 25. Aufl., § 111 a Rdn. 92 m.N.). - KG, 19.10.2001 - 3 Ws 546/01
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Beschwerde jedenfalls nicht unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 - 3 Ws 546/01 - [juris] und 11. April 2001 - 3 Ws 198/01 - [VRS 100, 443 = Blutalkohol 2001, 378]), denn eine gesetzliche Grundlage für eine Unzulässigkeit des Rechtsmittels ist nicht ersichtlich (…vgl. auch Schäfer in LR, StPO 25. Aufl., § 111 a Rdn. 92 m.N.).