Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6599
OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06 (https://dejure.org/2006,6599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2006 - 3 Ws 102/06 (https://dejure.org/2006,6599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2006 - 3 Ws 102/06 (https://dejure.org/2006,6599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Auferlegung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse im Falle der Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten wegen eines Verfahrenshindernisses; Grundsätzliche Möglichkeit des Bestehens von Ansprüchen zumindest ursprünglich lediglich ...

  • Judicialis

    StPO § 467; ; StrEG § 5; ; StrEG § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; StrEG § 5 § 6
    Gebühren und Kosten: Verteilung der notwendigen Auslagen bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 1 KLs 6 Js 74/02
  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06
    Zwar kann schon auf einer darunter liegenden Stufe des Tatverdachts eine Ermessensentscheidung nach § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO ergehen (vgl. BGH NStZ 2000, 330 ff.; OLG Karlsruhe, 1981, 38).

    Jedoch muss aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder Schuldzuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vgl. BVerfG NStZ 1992, 289; BVerfG NStZ-RR 1996, 45; BGH NStZ 2000, 330).

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06
    Jedoch muss aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder Schuldzuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vgl. BVerfG NStZ 1992, 289; BVerfG NStZ-RR 1996, 45; BGH NStZ 2000, 330).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06
    Jedoch muss aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder Schuldzuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vgl. BVerfG NStZ 1992, 289; BVerfG NStZ-RR 1996, 45; BGH NStZ 2000, 330).
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06
    Soweit der Senat in einem - der vorgenannten grundlegenden BGH-Entscheidung zeitlich vorangehenden - Beschluss für die Versagung der Entschädigung gemäß § 6 Nr. 3 StrEG ebenso wie für den fakultativen Ausschluss der Auslagenerstattung gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO es für erforderlich erachtet hat, dass auf dem Wege bis zur Schuldfeststellung des Verfahrenshindernisses bereits die strafrechtliche Schuld bis zur Schuldspruchreife gerichtlich geklärt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 02.10.1996 3 Ws 496/96 = NStZ-RR 1997, 127), kann dies für die hier zu treffende Entscheidung dahinstehen.
  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 4 W 2125/02

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06
    Bloß Verdächtige, wenn sie nicht als Beschuldigte belehrt sind oder zunächst Zeugenstellung haben, auch wenn sie später zu förmlichen Beschuldigten werden oder Drittgeschädigte und auch Mitbeschuldigte haben keine Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, das insoweit auch nicht analog angewendet werden kann (vgl. Meyer, StrEG, 5. Aufl., Einl. Rdnr. 50 m.w.N.; Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl., Einl., Rdnr. 35 ff., 38 m.w.N.; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06
    Dass die Verurteilung sich nach Aktenlage als annähernd sicher darstellt und an einer Verurteilung im Falle der Verfahrensfortsetzung kein vernünftiger Zweifel besteht (vgl. OLG Köln NJW 1991, 506), kann nicht festgestellt werden.
  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Nach einer restriktiven Auffassung kommt eine Versagung der Auslagenerstattung nur dann in Betracht, wenn ohne das Verfahrenshindernis mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. OLG Düsseldorf, OLGSt § 467 StPO Nr. 9; OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425; OLG Hamm, wistra 2006, 359).
  • LG Rostock, 10.12.2010 - 10 O 141/10

    Drittgeschädigter hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen einer Beschädigung

    Drittgeschädigte haben grundsätzliche keine Ansprüche nach dem StrEG (herrschende Meinung vgl. Meyer, StrEG , 7. Auflage, Rn 15; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62 ; OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2006, Az.: 3 Ws 102/06).
  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

    Während einerseits bereits ein nach dem letzten Verfahrensstand hinreichender Tatverdacht als ausreichend betrachtet wird (OLG Hamm, NStZ 2001, 126), ist nach einer anderer Ansicht erforderlich, dass nach weitgehend durchgeführter Hauptverhandlung bei Eintritt des Verfahrenshindernisses ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter, erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer Fortführung der Hauptverhandlung eine Verdichtung des Tatverdachts zur ordnungsgemäßen Schuldfeststellung in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330 (331); OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246 f.; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38 f.).
  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).
  • LG Halle, 20.08.2008 - 22 Qs 15/08
    Soweit in diesem Zusammenhang nunmehr die Auffassung vertreten wird, dass den Geschädigten (Steuerfiskus) nach den §§ 324 ff. AO ein originäres Recht zustehen würde und dies der von der AO vorgesehene adäquate Weg sei und dementsprechend ein weitergehendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung gemäß eines dinglichen Arrestes gemäß den §§ 111b ff. StPO entfallen würde (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 6.3.2006, 526 Qs 47-49/06, wistra 2006, 359) vermag die Kammer dieser Begründung nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht