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   OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19   

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https://dejure.org/2019,12418
OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19 (https://dejure.org/2019,12418)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.04.2019 - 3 Ws 102/19 (https://dejure.org/2019,12418)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. April 2019 - 3 Ws 102/19 (https://dejure.org/2019,12418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Fluchtgefahr; Höhe der Sicherheitsleistung

  • rechtsportal.de

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen bei Fluchtgefahr wie bei dringendem Tatverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fluchtgefahr: Wenn der Angeklagte 2009 (!) schon mal ins Ausland wollte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Herleitung der Fluchtgefahr aus "bestimmten Tatsachen"

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Denn in ihrem Plädoyer hätten die Verteidiger in Gegenwart des Angeklagten, der im Gegensatz zu seinem bis dahin gezeigten Prozessverhalten diesen Ausführungen uneingeschränkte Aufmerksamkeit geschenkt habe, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 - ausdrücklich erklärt, hieraus könne man entnehmen, dass die Regel, bei einer Steuerverkürzung ab einer Million Euro gebe es mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe, abgeschafft sei.
  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Durch das verurteilende Erkenntnis vom 30. Januar 2019 wird der dringende Tatverdacht hinreichend belegt (siehe nur BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Diese Umstände begründen zwar allein keine Fluchtgefahr, sind aber bei der erforderlichen Gesamtwürdigung mit zu berücksichtigen (vgl. KG NStZ-RR 2014, 374; OLG Hamm aaO; Hilger aaO Rn. 36).
  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1874/12

    Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Bei der Bemessung der Sicherheit ist zwar auch den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Angeklagten Rechnung zu tragen; grundlegend für Art und Höhe der Sicherheit sind aber die Intensität des Haftgrundes und die Bedeutung der Sache (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 27. September 2012 - 2 BvR 1874/12, StV 2013, 96).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Je höher die konkrete Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein (vgl. KG StV 2012, 350; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 158; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Je höher die konkrete Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein (vgl. KG StV 2012, 350; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 158; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auch unter Geltung des strengeren Maßstabs nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO entschieden, dass die Verkündung eines auf Freiheitsstrafe in nicht unerheblicher Höhe lautenden Urteils geeignet sein kann, den Vollzug der Untersuchungshaft zu rechtfertigen, wenn die vom Tatgericht verhängte Strafe von der früheren Prognose erheblich zum Nachteil des Angeklagten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, StV 2008, 29; vom 29. November 2006 - 2 BvR 2342/06 -, StV 2007, 84; und vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 2056/05 -, StV 2006, 139).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Zwar ist bei der Ermittlung der Dauer der zu erwartenden Strafhaft auch eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB zu berücksichtigen; dies gilt jedoch nur, wenn sie im konkreten Fall zu erwarten ist (vgl. BVerfG StV 2008, 421).
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ws 201/07

    Haftbefehl; Außervollzugsetzung; Invollzugsetzung; neue Umstände; Verurteilung;

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auch unter Geltung des strengeren Maßstabs nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO entschieden, dass die Verkündung eines auf Freiheitsstrafe in nicht unerheblicher Höhe lautenden Urteils geeignet sein kann, den Vollzug der Untersuchungshaft zu rechtfertigen, wenn die vom Tatgericht verhängte Strafe von der früheren Prognose erheblich zum Nachteil des Angeklagten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, StV 2008, 29; vom 29. November 2006 - 2 BvR 2342/06 -, StV 2007, 84; und vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 2056/05 -, StV 2006, 139).
  • BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Haftverschonungsbeschlusses (mittelbarer

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auch unter Geltung des strengeren Maßstabs nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO entschieden, dass die Verkündung eines auf Freiheitsstrafe in nicht unerheblicher Höhe lautenden Urteils geeignet sein kann, den Vollzug der Untersuchungshaft zu rechtfertigen, wenn die vom Tatgericht verhängte Strafe von der früheren Prognose erheblich zum Nachteil des Angeklagten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, StV 2008, 29; vom 29. November 2006 - 2 BvR 2342/06 -, StV 2007, 84; und vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 2056/05 -, StV 2006, 139).
  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 2 Ws 261/21

    Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren

    Bei der Beurteilung der Fluchtgefahr ist zudem nicht nur auf äußerlich zutage liegende Tatsachen abzustellen, sondern auch auf Erfahrungssätze und innere Tatsachen, auf die nach der Lebenserfahrung oder aufgrund äußerer Umstände geschlossen werden kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8.4.2019 - 3 Ws 102/19 -, BeckRS 2019, 7771).
  • OLG Celle, 12.08.2021 - 2 Ws 250/21

    Verwertbarkeit der Daten von EncroChat-Mobiltelefonen im Strafprozess; Nachweis

    Der Straferwartung kommt bei der Beurteilung der Fluchtgefahr grundsätzlich maßgebende Bedeutung zu, weil sie das Ausmaß des Fluchtanreizes bestimmt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. April 2019, 3 Ws 102/19, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO § 112 Rn. 22 m. w. N.).
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21

    Verwertbarkeit übermittelter Encrochat- und SkyECC-Dateien

    Der Straferwartung kommt bei der Beurteilung der Fluchtgefahr grundsätzlich maßgebende Bedeutung zu, weil sie das Ausmaß des Fluchtanreizes bestimmt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. April 2019, 3 Ws 102/19, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO § 112 Rn. 22 m. w. N.).
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

    Der Straferwartung kommt bei der Beurteilung der Fluchtgefahr grundsätzlich maßgebende Bedeutung zu, weil sie das Ausmaß des Fluchtanreizes bestimmt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. April 2019 - 3 Ws 102/19 , juris; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 112 Rn. 22 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - HEs 2 Ws 311/21

    Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren

    Bei der Beurteilung der Fluchtgefahr ist zudem nicht nur auf äußerlich zutage liegende Tatsachen abzustellen, sondern auch auf Erfahrungssätze und innere Tatsachen, auf die nach der Lebenserfahrung oder aufgrund äußerer Umstände geschlossen werden kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8.4.2019 - 3 Ws 102/19 -, BeckRS 2019, 7771).
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