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   OLG Hamburg, 18.12.2015 - 3 Ws 104/15 Vollz   

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https://dejure.org/2015,48158
OLG Hamburg, 18.12.2015 - 3 Ws 104/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48158)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.2015 - 3 Ws 104/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48158)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 3 Ws 104/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hamburg: Anforderungen an die Begründung der Ablehnung von Vollzugslockerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Bewilligung von Lockerungen im Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    HmBSVVollzG § 13 Abs. 2
    Ablehnung der Bewilligung von Lockerungen im Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 1 Vollz (Ws) 1/06

    Beurteilung der fortbestehenden Gefährlichkeit eines Straftäters; Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2015 - 3 Ws 104/15
    Soweit die Kammer auf die prognostischen Erwägungen des Sachverständigen L. abstellt, ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass es Aufgabe der JVA ist, dessen Erwägungen in ihre Entscheidung einzubeziehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2006 - 1 Vollz (Ws) 1/06, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine solche Beschwer bei Verpflichtungsanträgen vorliegt, wenn die ergangene Entscheidung zwar aufgehoben, die Behörde jedoch nur zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verurteilt wird (vgl. Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, Vor § 124 Rn. 25; Kautz/Schäfer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 124 Rn. 26; zum Tenor in diesem Fall vgl. Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 451; Schenke/Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 113 Rn. 185; Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 113 Rn. 75 ; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 8. Februar 1990 - 1 Ws 423/89 (StrVollz) -, juris, Rn. 3; HOLG Hamburg, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 3 Ws 104/15 Vollz -, juris, Rn. 29).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2021 - 4 VAs 2/21

    Verlegung eines Gefangenen in eine JVA eines anderen Bundeslandes aus familiären

    Das Hanseatische Oberlandesgericht (Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 3 Ws 104/15, juris Rn. 27) hält ein Nachschieben von Gründen in beschränktem Umfang für zulässig - jedenfalls, wenn alle maßgeblichen Erwägungen bereits erwähnt seien.
  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    12 Zwar ist die Sperre - was nicht von vornherein zulässig ist (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1998, 592; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2014 - 1 Ws [Vollz] 192/13 - juris Rdn. 16, 45; vgl. aber [für die Verneinung der Ausgangseignung] HansOLG Hamburg StraFo 2016, 129 - juris Rdn. 26) - nur in mündlicher Form erteilt worden, so dass die Kammer die für die Darstellung des Sach- und Streitstandes erforderlichen Informationen nicht einem (möglicherweise bereits vom Antragsteller im Verfahren nach § 109 StVollzG mitgeteilten) schriftlichen Bescheid entnehmen konnte.
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