Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 09.12.2004

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   OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055-1058/04 (StVollz), 3 Ws 1055/04 (StVollz), 3 Ws 1056/04 (StVollz), 3 Ws 1057/04 (StVollz), Ws 1058/04 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055-1058/04 (StVollz), 3 Ws 1055/04 (StVollz), 3 Ws 1056/04 (StVollz), 3 Ws 1057/04 (StVollz), Ws 1058/04 (StVollz) (https://dejure.org/2004,3252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.12.2004 - 3 Ws 1055-1058/04 (StVollz), 3 Ws 1055/04 (StVollz), 3 Ws 1056/04 (StVollz), 3 Ws 1057/04 (StVollz), Ws 1058/04 (StVollz) (https://dejure.org/2004,3252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 3 Ws 1055-1058/04 (StVollz), 3 Ws 1055/04 (StVollz), 3 Ws 1056/04 (StVollz), 3 Ws 1057/04 (StVollz), Ws 1058/04 (StVollz) (https://dejure.org/2004,3252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37 Abs 2 StVollzG, § 102 StVollzG, § 103 Abs 1 Nr 7 StVollzG, § 49 Abs 2 VwVfG
    Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug: Voraussetzungen für die dauerhafte Entfernung eines Strafgefangenen von dem zugewiesenen Arbeitsplatz wegen Verdachts des Drogenmissbrauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme auf der Grundlage eines bloßen Verdachts; Analoge Anwendung des § 49 II Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf die dauerhafte Entfernung eines Strafgefangenen von seinem ihm zuvor rechtmäßig zugewiesenen Arbeitsplatz; Nachweis des ...

  • Wolters Kluwer

    (Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug: Voraussetzungen für die dauerhafte Entfernung eines Strafgefangenen von dem zugewiesenen Arbeitsplatz wegen Verdachts des Drogenmissbrauchs)

  • Judicialis

    StVollzG § 37 II; ; StVollzG § 102; ; StVollzG § 103 I Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis des Drogenmissbrauchs eines Gefangenen; Verhängung einer Disziplinarmassnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 158 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 188
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 3 Ws 333/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die (dauerhafte) Entfernung eines Gefangenen von einem ihm zuvor rechtmäßig zugewiesenen Arbeitsplatz nur unter den Voraussetzungen erfolgen, unter denen ein rechtmäßiger Verwaltungsakt nach § 49 Abs. 2 VwVfG widerrufen werden kann (Senatsbeschluß vom 24.07.1997 - 3 Ws 333/97 - NStZ-RR 1998, 31 mit weiteren Nachweisen; ebenso Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage, § 41, Rdnr. 2).

    Eine solche Entscheidung würde zum einen voraussetzen, daß das Wiedereinsetzen des Antragstellers in die ihm entzogene Arbeit rechtlich und tatsächlich möglich wäre (Senatsbeschluß vom 24.07.1997 - 3 Ws 333/97 -, NStZ-RR 1998, 31, 32), was zumindest zweifelhaft erscheint, wenn - wozu sich die angefochtene Entscheidung nicht verhält - seine Stelle - wie der Rechtsbeschwerdebegründung zu entnehmen ist - inzwischen anderweitig besetzt und eine andere Stelle im Krankenrevier nicht frei ist.

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04
    Denn die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme setzt einen durch Tatsachen belegbaren Verstoß gegen die dem Gefangenen obliegenden Pflichten voraus (vgl. zu den an die Verhängung einer Disziplinarmaßnahmen zu stellenden Anforderungen: BVerfG NStZ-RR 2004, 220, 221).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme auf der Grundlage eines bloßen Verdachts einen Verstoß gegen den aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteten Schuldgrundsatz dar, mit der Folge, daß Disziplinarmaßnahmen nur angeordnet werden dürfen, wenn zweifelsfrei geklärt ist, ob ein schuldhafter Pflichtverstoß überhaupt vorliegt (BVerfG NStZ-RR 2004, 220, 221).

  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04
    Es erschien im vorliegenden Fall nicht angezeigt, von der - mangels einer Vorabentscheidung gemäß § 17 a Abs. 3 GVG nicht durch § 17 Abs. 5 GVG ausgeschlossenen (vgl. BGH NJW 1998, 2745 und BGH NJW 1999, 651) - Möglichkeit einer formlosen Abgabe (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 22.07.2003 - 3 Ws 533/03 -) des auf Schadensersatz gerichteten Teils des Begehrens des Antragstellers an die Zivilgerichte Gebrauch zu machen.
  • BGH, 26.02.1998 - III ZB 25/97

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Chefärzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04
    Es erschien im vorliegenden Fall nicht angezeigt, von der - mangels einer Vorabentscheidung gemäß § 17 a Abs. 3 GVG nicht durch § 17 Abs. 5 GVG ausgeschlossenen (vgl. BGH NJW 1998, 2745 und BGH NJW 1999, 651) - Möglichkeit einer formlosen Abgabe (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 22.07.2003 - 3 Ws 533/03 -) des auf Schadensersatz gerichteten Teils des Begehrens des Antragstellers an die Zivilgerichte Gebrauch zu machen.
  • OLG Hamm, 02.07.1991 - 1 Vollz (Ws) 48/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04
    Denn durch die Vollziehung einer Disziplinarmaßnahme tritt - vornehmlich wegen der trotz Beendigung der Maßnahme möglichen fortwirkenden nachteiligen vollzugsrechtlichen Auswirkungen - in der Regel nicht deren Erledigung ein (OLG Hamm NStZ 1991, 509, 510; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage, § 115, Rdnr. 15), so daß das Landgericht nicht auf eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Disziplinarverfügung beschränkt war und deshalb auch nicht aus Fürsorgegründen auf eine entsprechende Umstellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hinzuwirken hatte.
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verdachtskündigung ist hierfür ein schwerwiegender Verdacht erforderlich, dessen starke Verdachtsmomente sich auf objektive Tatsachen gründen und bei dem der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat (BAG, Urteil vom 06.11.2003, NZA 2004, 919).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1058/04

    Drogenmissbrauch; Nachweis; Arbeit; Strafgefangener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04
    3 Ws 1055/04 (StVollz) 3 Ws 1056/04 (StVollz) 3 Ws 1057/04 (StVollz) 3 Ws 1058/04 (StVollz).
  • OLG Naumburg, 22.04.2016 - 1 Ws (RB) 123/15

    Strafvollzug: Rückerstattungsanspruch des Strafgefangenen für überhöhte

    In Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass Schadensersatzansprüche von Strafgefangenen gem. Art. 34 GG i.V.m. 839 BGB, auch wenn diesen ein vollzugliches Verhalten zugrunde liegt, allein im Zivilrechtsweg zu verfolgen sind (vgl. OLG Hamm, StV 1989, 543 ff; OLG Bremen, Beschl. v. 21. September 1995, Ws 12/95, OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Dezember 2004, 3 Ws 1055-1058/04, Rn. 21 ff; LG Berlin, STV 1989, 164; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 109, Rn. 2; Kamann/Spaniol in: Fest Lesting, StVollzG, § 109, Rn. 11; § 115, Rn. 68; Schuler/Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 109, Rn. 5, 6; § 115, Rn. 16).

    Will man die Abgrenzung zwischen Folgenbeseitigungs- und Schadensersatzanspruch nicht völlig verwischen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Dezember 2004, 3 Ws 1055-1058/04, Rn. 23; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 13. November 2008, 2 Ws (Vollz) 194/08, Rn. 15; jeweils zitiert nach juris), kommt eine Folgenbeseitigung durch Geldzahlung daher nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, zumal ansonsten die strengeren Anspruchsvoraussetzungen des in Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB kodifizierten Amtshaftungsanspruchs, insbesondere dessen Verschuldensabhängigkeit sowie die in § 839 BGB enthaltenen Haftungsprivilegien, über das lediglich richterrechtlich anerkannte (vgl. Eyermann-Schmidt,a.a.O.) Institut des Folgenbeseitigungsanspruchs umgangen werden könnten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14. September 2001, 20 ZB 01.2394, Rn. 3 und 7, zitiert nach juris).

    Vor diesem Hintergrund wäre es nicht sachgerecht, den Strafgefangenen dadurch, dass man einen Schadensersatzanspruch in das Gewand eines Folgenbeseitigungsanspruchs kleidet (OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Dezember 2004, 3 Ws 1055-1058/04, Rn. 23; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 13. November 2008, 2 Ws (Vollz) 194/08, Rn. 15; jeweils zitiert nach juris), einen Anspruch auf Rückgewähr überzahlter Telefongebühren unabhängig davon zuzubilligen, ob der im Abschluss der Rahmenvereinbarung über zu hohe Telefongebühren liegende Verstoß gegen die aus dem Resozialisierungsgebot folgende Fürsorgepflicht schuldhaft erfolgt ist, denn daran bestehen erhebliche Zweifel.

    Sein Antrag ist mithin als unzulässig anzusehen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 9. Dezember 2004, 3 Ws 1055-1058/04, Rn. 24).

  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

    Für eine dauerhafte Ablösung von der Arbeit, die bereits aufgrund ihrer zeitlichen Wirkungsdauer über eine Disziplinarmaßnahme gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 7 StVollzG hinausgeht, verlangt die obergerichtliche Rechtsprechung nicht nur eine ausreichende Sachverhaltsermittlung der Vollzugsbehörde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 Ws 1055/04 u.a. -, juris), sondern auch eine Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen der § 49 Abs. 2 VwVfG, § 14 Abs. 2 StVollzG (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 11. April 2005 - 1 Ws 506/04 - sowie vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2020 - V 4 Ws 368/19

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Voraussetzungen für Ausschluss eines

    aa) Der Ausschluss eines Gefangenen von einer ihm zugewiesenen Arbeit gegen seinen Willen ist als Widerruf einer ihn begünstigenden Maßnahme nur in entsprechender Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG möglich (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 2 Ws (Vollz) 49/11, BeckRS 2016, 17126; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2007 - 1 Ws 405/07, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 Ws 1055-1058/04 (StVollz), juris Rn. 8).

    Die genannten arbeitsrechtlichen Grundsätze für die Verdachtskündigung sind auf die Ablösung eines Gefangenen von der Arbeit aufgrund des Verdachts eines Fehlverhaltens entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 Ws 1055-1058/04 (StVollz), juris Rn. 12; Galli in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Aufl., Teil II § 22 Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1057/04

    Drogenmissbrauch; Nachweis; Arbeit; Strafgefangener

    3 Ws 1055/04 (StVollz) 3 Ws 1056/04 (StVollz) 3 Ws 1057/04 (StVollz) 3 Ws 1058/04 (StVollz).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1058/04

    Drogenmissbrauch; Nachweis; Arbeit; Strafgefangener

    3 Ws 1055/04 (StVollz) 3 Ws 1056/04 (StVollz) 3 Ws 1057/04 (StVollz) 3 Ws 1058/04 (StVollz).
  • OLG Naumburg, 11.12.2017 - 1 Ws (RB) 58/17

    Strafvollzug: Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Haftentlassung bei bereits

    Wie der Senat bereits in seiner Grundsatzentscheidung zur Gefangenentelefonie vom 22.04.2016 - 1 Ws (RB) 123/15 - entschieden hat, sind Schadensersatzansprüche von Strafgefangenen gem. Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB nämlich auch dann, wenn diesen ein vollzugliches Verhalten zugrunde liegt, allein im Zivilrechtsweg zu verfolgen (vgl. OLG Hamm, StV 1989, 543 ff; OLG Bremen, Beschl. v. 21.09.1995, Ws 12/95, OLG Frankfurt, Beschl. v. 09.12.2004, 3 Ws 1055-1058/04, Rn. 21 ff; LG Berlin, STV 1989, 164; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 109, Rn. 2; Kamann / Spaniol in: Fest Lesting, StVollzG, § 109, Rn. 11; § 115, Rn. 68; Schuler / Laubenthal in: Schwind / Böhm / Jehle / Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 109, Rn. 5, 6; § 115, Rn. 16), was auch nicht dadurch umgangen werden kann, dass man einen Schadensersatzanspruch in das Gewand eines Folgenbeseitigungsanspruchs nach § 115 Abs. 2 StVollzG kleidet (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 09.12.2004, 3 Ws 1055-1058/04, Rn. 23; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 13.11.2008, 2 Ws (Vollz) 194/08, Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 14.06.2017 - 1 Ws (RB) 24/17

    Strafvollzug: Anspruch eines wegen Körperverletzung an einem Mitgefangenen

    Wie der Senat bereits in seiner Grundsatzentscheidung zur Gefangenentelefonie vom 22.04.2016 -1 Ws (RB) 123/15 - entschieden hat, sind Schadensersatzansprüche von Strafgefangenen gem. Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB nämlich auch dann, wenn diesen ein vollzugliches Verhalten zugrunde liegt, allein im Zivilrechtsweg zu verfolgen (vgl. OLG Hamm, StV 1989, 543 ff; OLG Bremen, Beschl. v. 21.09.1995, Ws 12/95, OLG Frankfurt, Beschl. v. 09.12.2004, 3 Ws 1055-1058/04, Rn. 21 ff; LG Berlin, STV 1989, 164; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 109, Rn. 2; Kamann / Spaniol in: Fest Lesting, StVollzG, § 109, Rn. 11; § 115, Rn. 68; Schuler / Laubenthal in: Schwind / Böhm / Jehle / Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 109, Rn. 5, 6; § 115, Rn. 16), was auch nicht dadurch umgangen werden kann, dass man einen Schadensersatzanspruch in das Gewand eines Folgenbeseitigungsanspruchs nach § 115 Abs. 2 StVollzG kleidet (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 09.12.2004, 3 Ws 1055-1058/04, Rn. 23; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 13.11.2008, 2 Ws (Vollz) 194/08, Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 18.03.2014 - IV StVK 1366/13

    Strafvollzug, Ablösung, Arbeitsverhältnis

    Besteht nur der Verdacht einer Verfehlung, so muss er seiner Intensität nach ebenso gravierend wie in jenen Fällen sein, in denen die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ihn als Kündigungsgrund genügen lässt (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 158; Feest-Lesting, StVollzG, 6. Auflage, § 37 Rdnr. 17).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    3 Ws 1055/04 (StVollz) 3 Ws 1056/04 (StVollz) 3 Ws 1057/04 (StVollz) 3 Ws 1058/04 (StVollz).
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 3 Ws 1056/04 (StVollz) (https://dejure.org/2004,17905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme auf der Grundlage eines bloßen Verdachts; Analoge Anwendung des § 49 II Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf die dauerhafte Entfernung eines Strafgefangenen von seinem ihm zuvor rechtmäßig zugewiesenen Arbeitsplatz; Nachweis des ...

  • Judicialis

    StVollzG § 37 II; ; StVollzG § 102; ; StVollzG § 103 I Nr. 7

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 37 Abs. 2 § 102 § 103 Abs. 1 Nr. 7
    (Entfernung des Strafgefangen vom Arbeitplatz bei Drogenmissbrauch - Drogennachweis bei Disziplinarmaßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    Denn die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme setzt einen durch Tatsachen belegbaren Verstoß gegen die dem Gefangenen obliegenden Pflichten voraus (vgl. zu den an die Verhängung einer Disziplinarmaßnahmen zu stellenden Anforderungen: BVerfG NStZ-RR 2004, 220, 221).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme auf der Grundlage eines bloßen Verdachts einen Verstoß gegen den aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteten Schuldgrundsatz dar, mit der Folge, daß Disziplinarmaßnahmen nur angeordnet werden dürfen, wenn zweifelsfrei geklärt ist, ob ein schuldhafter Pflichtverstoß überhaupt vorliegt (BVerfG NStZ-RR 2004, 220, 221).

  • OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 3 Ws 333/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die (dauerhafte) Entfernung eines Gefangenen von einem ihm zuvor rechtmäßig zugewiesenen Arbeitsplatz nur unter den Voraussetzungen erfolgen, unter denen ein rechtmäßiger Verwaltungsakt nach § 49 Abs. 2 VwVfG widerrufen werden kann (Senatsbeschluß vom 24.07.1997 - 3 Ws 333/97 - NStZ-RR 1998, 31 mit weiteren Nachweisen; ebenso Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage, § 41, Rdnr. 2).

    Eine solche Entscheidung würde zum einen voraussetzen, daß das Wiedereinsetzen des Antragstellers in die ihm entzogene Arbeit rechtlich und tatsächlich möglich wäre (Senatsbeschluß vom 24.07.1997 - 3 Ws 333/97 -, NStZ-RR 1998, 31, 32), was zumindest zweifelhaft erscheint, wenn - wozu sich die angefochtene Entscheidung nicht verhält - seine Stelle - wie der Rechtsbeschwerdebegründung zu entnehmen ist - inzwischen anderweitig besetzt und eine andere Stelle im Krankenrevier nicht frei ist.

  • BGH, 26.02.1998 - III ZB 25/97

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Chefärzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    Es erschien im vorliegenden Fall nicht angezeigt, von der - mangels einer Vorabentscheidung gemäß § 17 a Abs. 3 GVG nicht durch § 17 Abs. 5 GVG ausgeschlossenen (vgl. BGH NJW 1998, 2745 und BGH NJW 1999, 651) - Möglichkeit einer formlosen Abgabe (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 22.07.2003 - 3 Ws 533/03 -) des auf Schadensersatz gerichteten Teils des Begehrens des Antragstellers an die Zivilgerichte Gebrauch zu machen.
  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    Es erschien im vorliegenden Fall nicht angezeigt, von der - mangels einer Vorabentscheidung gemäß § 17 a Abs. 3 GVG nicht durch § 17 Abs. 5 GVG ausgeschlossenen (vgl. BGH NJW 1998, 2745 und BGH NJW 1999, 651) - Möglichkeit einer formlosen Abgabe (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 22.07.2003 - 3 Ws 533/03 -) des auf Schadensersatz gerichteten Teils des Begehrens des Antragstellers an die Zivilgerichte Gebrauch zu machen.
  • OLG Hamm, 02.07.1991 - 1 Vollz (Ws) 48/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    Denn durch die Vollziehung einer Disziplinarmaßnahme tritt - vornehmlich wegen der trotz Beendigung der Maßnahme möglichen fortwirkenden nachteiligen vollzugsrechtlichen Auswirkungen - in der Regel nicht deren Erledigung ein (OLG Hamm NStZ 1991, 509, 510; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage, § 115, Rdnr. 15), so daß das Landgericht nicht auf eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Disziplinarverfügung beschränkt war und deshalb auch nicht aus Fürsorgegründen auf eine entsprechende Umstellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hinzuwirken hatte.
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verdachtskündigung ist hierfür ein schwerwiegender Verdacht erforderlich, dessen starke Verdachtsmomente sich auf objektive Tatsachen gründen und bei dem der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat (BAG, Urteil vom 06.11.2003, NZA 2004, 919).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1058/04

    Drogenmissbrauch; Nachweis; Arbeit; Strafgefangener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    3 Ws 1055/04 (StVollz) 3 Ws 1056/04 (StVollz) 3 Ws 1057/04 (StVollz) 3 Ws 1058/04 (StVollz).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1055/04

    Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug: Voraussetzungen für die dauerhafte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04
    3 Ws 1055/04 (StVollz) 3 Ws 1056/04 (StVollz) 3 Ws 1057/04 (StVollz) 3 Ws 1058/04 (StVollz).
  • KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahme wegen Weigerung bei Abbruch einer Urinprobe

    Ohne den Nachweis einer Schuld darf eine Disziplinarmaßnahme nicht verhängt werden (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 220; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 188).
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