Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität und zum Zeitablauf zwischen Vorfall und Entzugsbeschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis eines Beifahrers; Charakterlicher Eignungsmangel durch Begehung von Brandstiftungsdelikten im Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeuges als Begehungs- und Fluchtwerkzeug; Zulässigkeit einer Eilentscheidung trotz ...
- Judicialis
StGB § 69 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 306 Abs. 1; ; StPO § 111 a Abs. 1 Satz 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 314
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02
Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist § 69 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im eigentlichen Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern diese aufgrund der konkreten Begehungsweise im Einzelfall einen spezifischen funktionalen Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeuges aufweisen (vgl. BGH NStZ-RR 98, 271 und NStZ 95, 229). - BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02
Geht man - mit der ganz herrschenden Meinung - davon aus, dass schon die Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur Begehung "allgemeiner" (nicht spezifisch verkehrsbezogener) Straftaten als Grundlage für eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt, so lässt sich bei einer Tatbeteiligung mehrerer Personen der gemäß § 69 StGB erforderliche "Zusammenhang" nach Wortlaut und Zielrichtung der Norm nicht auf denjenigen Teilnehmer beschränken, der das Kraftfahrzeug eigenhändig gelenkt hat (ebenso BGHSt 10, 333 ff.; BGH bei Holtz, MDR 78, 986 und MDR 81, 453; vgl. auch OLG München, NJW 92, 2777). - OLG München, 04.03.1992 - 2 Ws 224/92
Kfz-Sachverständiger; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignungsmangel; Gestellter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02
Geht man - mit der ganz herrschenden Meinung - davon aus, dass schon die Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur Begehung "allgemeiner" (nicht spezifisch verkehrsbezogener) Straftaten als Grundlage für eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt, so lässt sich bei einer Tatbeteiligung mehrerer Personen der gemäß § 69 StGB erforderliche "Zusammenhang" nach Wortlaut und Zielrichtung der Norm nicht auf denjenigen Teilnehmer beschränken, der das Kraftfahrzeug eigenhändig gelenkt hat (ebenso BGHSt 10, 333 ff.; BGH bei Holtz, MDR 78, 986 und MDR 81, 453; vgl. auch OLG München, NJW 92, 2777).
- LG Hagen, 05.04.1994 - 46 Qs 22/94
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02
Zwar wird für eine Eilentscheidung nach § 111a StPO in der Rechtsprechung vereinzelt kein Raum mehr gesehen, wenn seit dem Bekanntwerden der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigenden Gründe mehrere Monate verstrichen sind und "Anhaltspunkte für den Einsatz eines Kfz zur Ausübung weiterer Straftaten nicht bestehen" (LG Hagen, NZV 94, 334 mit abl. Anmerkung Molketin; vgl. auch LG Trier, VRS 63, 210f.). - LG Trier, 24.05.1982 - I Qs 103/82
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02
Zwar wird für eine Eilentscheidung nach § 111a StPO in der Rechtsprechung vereinzelt kein Raum mehr gesehen, wenn seit dem Bekanntwerden der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigenden Gründe mehrere Monate verstrichen sind und "Anhaltspunkte für den Einsatz eines Kfz zur Ausübung weiterer Straftaten nicht bestehen" (LG Hagen, NZV 94, 334 mit abl. Anmerkung Molketin; vgl. auch LG Trier, VRS 63, 210f.). - BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94
Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02
Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist § 69 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im eigentlichen Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern diese aufgrund der konkreten Begehungsweise im Einzelfall einen spezifischen funktionalen Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeuges aufweisen (vgl. BGH NStZ-RR 98, 271 und NStZ 95, 229). - OLG Düsseldorf, 03.03.1990 - 1 Ws 161/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02
Diese Ansicht lässt sich indes weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sicherungszweck des § 111a StPO vereinbaren, der die Allgemeinheit von vornherein, also bereits vor einem rechtskräftigen Erkenntnis, vor weiterer Gefährdung durch einen möglicherweise ungeeigneten Kraftfahrzeugführer schützen soll (vgl. BVerfG Beschl. v. 11. September 1989n - 2 BvR 1209/88 -, zitiert bei OLG Düsseldorf DAR 90, 355).
- BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der …
Nach anderer Ansicht lässt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt zu (…vgl. OLG Hamm, NZV 2002, S. 380: vorläufige Entziehung nach zehn Monaten; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, S. 314;… OLG München, NJW 1992, S. 2776 f.: nach drei Jahren;… Hentschel, NJW 1995, S. 627 ;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 111a Rn. 3). - LG Kleve, 21.04.2011 - 120 Qs 40/11
Eine Fahrerlaubnis kann trotz länger zurückliegendem Zeitraum, hier 7 Monate, …
Mit anderer Ansicht (LG Stuttgart NZV 1993, 412: dort über 2 Jahre; OLG Koblenz VRS 67, 254; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 314; OLG Hamm NZV 2002, 380: dort 10 Monate) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Landgerichts L6 (Beschl v. 26.01.1989, 1 Qs 3/89; Beschl v. 19.04.1994, 1 Qs 56/94 ) hält die Kammer diese Auffassung mit dem Wortlaut und dem Sicherungszweck des § 111 a StPO jedoch nicht für vereinbar.Grundsätzlich ist nach Verhältnismäßigkeitsgründen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu einem späteren Verfahrensabschnitt noch möglich und - entsprechend der Wertung des § 111 a StGB sogar - geboten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl v.04.04.2002, 3 Ws 108/02), auch wenn sie schon früher hätte angeordnet werden können und müssen.