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   OLG Hamm, 24.03.2015 - III-3 Ws 114/15, III-3 Ws 115/15, III-3 Ws 116/15   

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https://dejure.org/2015,6655
OLG Hamm, 24.03.2015 - III-3 Ws 114/15, III-3 Ws 115/15, III-3 Ws 116/15 (https://dejure.org/2015,6655)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2015 - III-3 Ws 114/15, III-3 Ws 115/15, III-3 Ws 116/15 (https://dejure.org/2015,6655)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2015 - III-3 Ws 114/15, III-3 Ws 115/15, III-3 Ws 116/15 (https://dejure.org/2015,6655)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1
    Anrechnung des im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15
    Der Untergebrachte hat in sämtlichen Verfahren im Wege der Anrechnung der in dem Verfahren StA Hagen 400 Js 223/10 erfolgten Unterbringung gemäß § 67 Abs. 4 StGB in der Fassung durch die Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.03.2012 (2 BvR 2258/09) jeweils zwei Drittel der dort gegen ihn verhängten Strafen verbüßt.

    Der Senat weist aber darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft als zuständige Strafvollstreckungsbehörde (§ 451 Absatz 1 StPO, § 36 Absatz 1 StVollstrO) für die Entscheidung zuständig ist, ob die Zeit des im Maßregelvollzug erlittenen Freiheitsentzuges auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen anzurechnen ist (BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, Rdnr. 66, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31.03.2014- 1 Ws 47/14; juris).

    Die von sämtlichen Staatsanwaltschaften bejahte Frage des Vorliegens eines Härtefalles i.S.v. § 67 Abs. 4 StGB in der Fassung durch die Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.03.2012 (2 BvR 2258/09) hatte der Senat nicht zu prüfen.

    Dagegen würde im Falle der Nichtanrechnung und der sich daraus ergebenden Anschlussvollstreckung die Gesamtdauer der Freiheitsentziehung die Summe der verhängten Freiheitsstrafen um mehr als zwei Jahre überschreiten, wobei diese Anschlussvollstreckung mit dem Risiko der Entwertung des bereits erzielten Therapieerfolges verbunden wäre (vgl. zu allem BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, juris).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15
    Dementsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 48-52/14; juris) sowie Düsseldorf (Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris) und Nürnberg (Beschluss vom 22.03.2012 - 2 Ws 460-461/12; juris) jeweils im Rahmen der dort angefochtenen Entscheidung über die bedingte Entlassung des jeweiligen Beschwerdeführers aus der Strafhaft inzidenter die Vorfrage der Strafzeitberechnung infolge der Anrechnung von Maßregel-vollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen geprüft und zum Teil sogar im Tenor der dort getroffenen Entscheidung ausgesprochen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris).

    Nach Einschätzung der Klinik würde durch die Anschlussvollstreckung von Freiheitsstrafen der Therapieerfolg gefährdet werden, andererseits ist durch die Anrechnung der Therapiezeit auf die hier in Frage stehenden verfahrensfremden Freiheitsstrafen die Aussetzung aller Strafreste möglich, so dass der Untergebrachte weiterhin in Freiheit und im Rahmen der ambulanten Nachsorge erprobt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014 - III-2 Ws 69-71/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.11.2012.

  • BVerfG, 02.11.1994 - 2 BvR 268/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anrechnung einer Maßregel auf die zu

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15
    Andererseits hat die Strafvollstreckungskammer im Verfahren auf Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe von Amts wegen die Vorfrage zu prüfen, ob im Hinblick auf die Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB ein aussetzungsfähiger Strafrest vorhanden ist (BVerfG, Beschluss vom 02.11.1994 - 2 BvR 268/92, juris).

    Insoweit hat die Strafvollstreckungskammer die Richtigkeit der Strafzeitberechnung (vgl. § 458 Abs. 1 StPO) im Verfahren auf Aussetzung einer Reststrafe von Amts wegen als Vorfrage zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 02.11.1994- 2 BvR 268/92, juris; KG, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris).

  • OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14

    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug:

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15
    Dementsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 48-52/14; juris) sowie Düsseldorf (Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris) und Nürnberg (Beschluss vom 22.03.2012 - 2 Ws 460-461/12; juris) jeweils im Rahmen der dort angefochtenen Entscheidung über die bedingte Entlassung des jeweiligen Beschwerdeführers aus der Strafhaft inzidenter die Vorfrage der Strafzeitberechnung infolge der Anrechnung von Maßregel-vollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen geprüft und zum Teil sogar im Tenor der dort getroffenen Entscheidung ausgesprochen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris).
  • OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460/12

    Strafvollstreckung: Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15
    Dementsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 48-52/14; juris) sowie Düsseldorf (Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris) und Nürnberg (Beschluss vom 22.03.2012 - 2 Ws 460-461/12; juris) jeweils im Rahmen der dort angefochtenen Entscheidung über die bedingte Entlassung des jeweiligen Beschwerdeführers aus der Strafhaft inzidenter die Vorfrage der Strafzeitberechnung infolge der Anrechnung von Maßregel-vollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen geprüft und zum Teil sogar im Tenor der dort getroffenen Entscheidung ausgesprochen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris).
  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15
    Insoweit hat die Strafvollstreckungskammer die Richtigkeit der Strafzeitberechnung (vgl. § 458 Abs. 1 StPO) im Verfahren auf Aussetzung einer Reststrafe von Amts wegen als Vorfrage zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 02.11.1994- 2 BvR 268/92, juris; KG, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris).
  • OLG Braunschweig, 31.03.2014 - 1 Ws 47/14

    Entscheidungsbefugnis über die Anrechnung einer Unterbringung auf eine

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15
    Der Senat weist aber darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft als zuständige Strafvollstreckungsbehörde (§ 451 Absatz 1 StPO, § 36 Absatz 1 StVollstrO) für die Entscheidung zuständig ist, ob die Zeit des im Maßregelvollzug erlittenen Freiheitsentzuges auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen anzurechnen ist (BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, Rdnr. 66, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31.03.2014- 1 Ws 47/14; juris).
  • OLG Rostock, 09.06.2016 - 20 VAs 1/16

    Anrechnung verfahrensfremder Freiheitsentziehung auf eine andere Strafe:

    Werden gegen ihre Entschließung Einwendungen erhoben und hilft sie diesen nicht ab, stellt § 458 Abs. 1 StPO zur Klärung der streitigen Fragen ein eigenständiges Antragsverfahren vor den ordentlichen Gerichten zur Verfügung, das gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG dem lediglich subsidiär zum Zuge kommenden Verfahren nach §§ 23 ff. EGVG vorgeht (so im Ergebnis auch KG Berlin, Beschluss vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 116/15, 2 Ws 116/15 - 141 AR 233/15 -, Rdz. 6 in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2015 - III-3 Ws 114 - 116/15, III-3 Ws 114/15, III-3 Ws 115/15, III-3 Ws 116/15, 3 Ws 114 - 116/15, 3 Ws 114/15, 3 Ws 115/15, 3 Ws 116/15 -, Rdz. 18 ff. in juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. März 2014 - 1 Ws 47/14 -, Rdz. 12 in juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69 - 71/14, III-2 Ws 69/14, III-2 Ws 70/14, III-2 Ws 71/14, 2 Ws 69 - 71/14, 2 Ws 69/14, 2 Ws 70/14, 2 Ws 71/14 -, juris; OLG Frankfurt NJW 1998, 1165; vgl. auch § 42 StVollStrO).
  • BGH, 22.02.2018 - 5 StR 647/17

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Anrechnung verfahrensfremder

    Zuständig hierfür ist die StrafvoIIstreckungskammer (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2015 - III - 3 Ws 114-116/15, RuP 2015, 169; vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 20 VAs 1/16, juris; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl. § 67 Rn. 122b).
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