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   OLG Hamm, 12.03.1992 - 3 Ws 118/92   

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OLG Hamm, 12.03.1992 - 3 Ws 118/92 (https://dejure.org/1992,30298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.1992 - 3 Ws 118/92 (https://dejure.org/1992,30298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 1992 - 3 Ws 118/92 (https://dejure.org/1992,30298)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 14.10.2008 - 3 Ws 357/08

    Haftbefehl Ausbleiben Hauptverhandlung Warnhinweis Einstellung

    In diesen Fällen wird der Haftbefehl gegenstandslos, ohne dass es einer förmlichen Aufhebung bedarf (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 12.03.1992 - 3 Ws 118/92 -, veröffentlicht unter www.juris.de; Eschelbach, a.a.O., § 230 Rdnr. 46).
  • OLG Köln, 11.06.2012 - 2 Ws 428/12

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens nach Erlass eines Haftbefehls

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 12.03.1992 - 3 Ws 118/92 - (juris), auf den das Landgericht A. Bezug nimmt - entschieden, dass dem Abschluss der Hauptverhandlung die Aussetzung der Hauptverhandlung gleichzusetzen sei, weil im Fall der Aussetzung mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden müsse.

    Soweit die Strafkammer ihre abweichende Rechtsauffassung unter Verweis auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.10.2008 (NStZ-RR 2009, 89-90) und vom 12.03.1992 (3 Ws 118/92, veröffentlicht bei juris) begründet hat, liegen den zitierten Entscheidungen andere, dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde.

  • OLG Nürnberg, 04.02.2016 - 2 Ws 824/15

    Zulässigkeit des Sicherungshaftbefehls bei Ausbleiben den Angeklagten in der

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Hauptverhandlung ausgesetzt wird (Löwe-Rosenberg/Becker, StPO, 26. Auflage, § 230 Rn. 37; SK-StPO/Deiters 5. Auflage, § 230 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 230 Rn. 23; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.1992 - 3 Ws 118/92 -, juris).
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