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   OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19   

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https://dejure.org/2019,12938
OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19 (https://dejure.org/2019,12938)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.2019 - 3 Ws 136/19 (https://dejure.org/2019,12938)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 3 Ws 136/19 (https://dejure.org/2019,12938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wahlanwalt und Pflichtverteidiger nebeneinander, Kostenerstattung bei Freispruch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2019, 544
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 24.08.2004 - 2 Ws 383/04

    Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24. August 2004 - 2 Ws 383/04 , juris; KG NStZ-RR 2000, 163) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so KG aaO; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63 [OLG Oldenburg 22.10.2009 - 1 Ws 576/09] ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287 [OLG Frankfurt am Main 11.03.1998 - 2 Ws 24/98] ).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02

    Umfang der Auslagenerstattung bei Freispruch

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Rostock aaO; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317 [OLG Düsseldorf 08.08.2002 - 3 Ws 256/02] ).
  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    Dieser Grundsatz verstößt nicht gegen das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Juli 2004 - 2 BvR 1436/04 , NJW 2004, 3319).
  • KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers bei Freispruch;

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    So wird die ungekürzte Erstattungsfähigkeit der Wahlverteidigerkosten ausnahmsweise als gerechtfertigt angesehen, wenn das Nebeneinander von Wahl- und Pflichtverteidiger nicht der Sphäre des Angeklagten zuzurechnen ist (KG StV 2003, 175 ), die Beiordnung eines Pflichtverteidigers also nicht von dem Angeklagten oder seinem Wahlverteidiger zu vertreten ist.
  • OLG Frankfurt, 11.03.1998 - 2 Ws 24/98
    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24. August 2004 - 2 Ws 383/04 , juris; KG NStZ-RR 2000, 163) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so KG aaO; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63 [OLG Oldenburg 22.10.2009 - 1 Ws 576/09] ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287 [OLG Frankfurt am Main 11.03.1998 - 2 Ws 24/98] ).
  • OLG Oldenburg, 22.10.2009 - 1 Ws 576/09

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Verteidigung sowohl durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24. August 2004 - 2 Ws 383/04 , juris; KG NStZ-RR 2000, 163) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so KG aaO; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63 [OLG Oldenburg 22.10.2009 - 1 Ws 576/09] ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287 [OLG Frankfurt am Main 11.03.1998 - 2 Ws 24/98] ).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    Über das Rechtsmittel hat der Senat in der für Strafsachen vorgeschriebenen Dreierbesetzung zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160; OLG Nürnberg ZfS 2011, 226 [OLG Nürnberg 06.12.2010 - 2 Ws 567/10] ; KK-Gieg StPO 7. Aufl. § 464b Rn. 4b; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 464b Rn. 7; jew. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 3 Ws 41/12

    Spruchkörperbesetzung bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    Über das Rechtsmittel hat der Senat in der für Strafsachen vorgeschriebenen Dreierbesetzung zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160; OLG Nürnberg ZfS 2011, 226 [OLG Nürnberg 06.12.2010 - 2 Ws 567/10] ; KK-Gieg StPO 7. Aufl. § 464b Rn. 4b; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 464b Rn. 7; jew. mwN).
  • OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz der Wahlverteidigergebühren: Zusätzliche

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
    Dies gilt auch im Verhältnis zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger; neben Letzterem ist eine Wahlverteidigung regelmäßig nicht mehr "notwendig" (vgl. OLG Rostock NJ 2017, 39 [OLG Rostock 08.11.2016 - 20 Ws 276/16] mwN).
  • OLG Celle, 13.07.2020 - 3 Ws 164/20

    Keine Anrechenbarkeit der besonderen Verfahrensgebühren des Adhäsionsverfahrens

    Über das Rechtsmittel hat der Senat in der für Strafsachen vorgeschriebenen Dreierbesetzung zu entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Mai 2019 - 3 Ws 136/19 - mwN).
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