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   OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02   

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https://dejure.org/2002,7721
OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02 (https://dejure.org/2002,7721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.01.2002 - 3 Ws 15/02 (https://dejure.org/2002,7721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 (https://dejure.org/2002,7721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Haftbefehls bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Vorliegen von Überhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121
    Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 317
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02
    Bei der Prüfung, ob die Aufrechterhaltung des Haftbefehls noch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 120 Abs. 1 Satz 1 StPO) in Einklang steht, ist nämlich zu beachten, dass dieses Prinzip der Dauer der Untersuchungshaft und damit auch dem durch Überhaftnotierung zum Vollzug vorgemerkten Haftbefehl unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt und sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Beschuldigten gegenüber dem staatlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (BVerfGE 53, 152).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 2 Ws 191/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02
    Diesem Gesichtspunkt kann bei Verstößen gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Beschleunigungsgebot auch dann Bedeutung zukommen, wenn bei Vollstreckung von Strafhaft der Haftbefehl lediglich zur Überhaft notiert ist (OLG Stuttgart StV 1990, 213; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; KG Beschl. vom 02.12.1999 - 4 Ws 291/99 - bei juris Rechtsprechung; OLG Bremen StV 2000, 35).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89

    Berücksichtigung der Dauer einer Untersuchungshaft bei der Aufrechterhaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02
    Diesem Gesichtspunkt kann bei Verstößen gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Beschleunigungsgebot auch dann Bedeutung zukommen, wenn bei Vollstreckung von Strafhaft der Haftbefehl lediglich zur Überhaft notiert ist (OLG Stuttgart StV 1990, 213; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; KG Beschl. vom 02.12.1999 - 4 Ws 291/99 - bei juris Rechtsprechung; OLG Bremen StV 2000, 35).
  • OLG Bremen, 11.10.1999 - Ws 153/99

    Reichweite des Beschleunigungsgebots in Überhaftsachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02
    Diesem Gesichtspunkt kann bei Verstößen gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Beschleunigungsgebot auch dann Bedeutung zukommen, wenn bei Vollstreckung von Strafhaft der Haftbefehl lediglich zur Überhaft notiert ist (OLG Stuttgart StV 1990, 213; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; KG Beschl. vom 02.12.1999 - 4 Ws 291/99 - bei juris Rechtsprechung; OLG Bremen StV 2000, 35).
  • OLG Frankfurt, 07.07.1994 - 1 Ws 151/94

    Überhaftsache; Überhaftvormerkung; Einschränkung von Vollzugslockerungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02
    Diesem Gesichtspunkt kann bei Verstößen gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Beschleunigungsgebot auch dann Bedeutung zukommen, wenn bei Vollstreckung von Strafhaft der Haftbefehl lediglich zur Überhaft notiert ist (OLG Stuttgart StV 1990, 213; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; KG Beschl. vom 02.12.1999 - 4 Ws 291/99 - bei juris Rechtsprechung; OLG Bremen StV 2000, 35).
  • KG, 02.12.1999 - 4 Ws 291/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02
    Diesem Gesichtspunkt kann bei Verstößen gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Beschleunigungsgebot auch dann Bedeutung zukommen, wenn bei Vollstreckung von Strafhaft der Haftbefehl lediglich zur Überhaft notiert ist (OLG Stuttgart StV 1990, 213; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; KG Beschl. vom 02.12.1999 - 4 Ws 291/99 - bei juris Rechtsprechung; OLG Bremen StV 2000, 35).
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn durch ihn unmittelbar entschieden wird, ob der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft zu nehmen oder zu halten ist (BGHSt 26, 270).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Dies ist der Fall, wenn durch den Beschluss unmittelbar entschieden wird, ob der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft zu nehmen oder zu halten ist (BGHSt 26, 270; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 4).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber in Übereinstimmung mit den weiteren Strafsenaten des Oberlandesgerichts Hamm und der wohl herrschenden Meinung ausdrücklich aufgegeben (vergleiche: Beschluss des 4. Strafsenats vom 3. Oktober 1980 - 4 Ws 459/80 - zitiert nach juris Orientierungssatz 1 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Köln, Beschluss vom 07. September 2004 - 2 Ws 410/04 -, zitiert nach juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 4; jetzt auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 21. April 1999 - 2 Ws 158/99, NStZ-RR 2000, 156; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 310 Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).

    20, 21; Senatsbeschluss vom 29. März 2007 - 2 Ws 88/07 -, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Köln, Beschluss vom 07. September 2004 - 2 Ws 410/04 -, zitiert nach juris Rn. 19; OLG Bremen, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - Ws 153/99 -, zitiert nach juris Rn. 3 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 7).

    Denn auch der außer Vollzug gesetzte oder zur Überhaft notierte Haftbefehl bringt Beschränkungen der Freiheit mit sich (Senatsbeschluss vom 29. März 2007 - 2 Ws 88/07 -, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).

    Vor allem im Falle eines in anderer Sache in Strafhaft befindlichen Betroffenen verhindert ein nicht vollzogener Haftbefehl die Gewährung vollzuglicher Lockerungen im Rahmen der Verbüßung von Strafhaft (§ 122 StVollzG), die dem Zweck der Untersuchungshaft zuwider liefen, und unterwirft den Betroffenen mit dem Zweck der Untersuchungshaft einhergehenden Maßnahmen, zum Beispiel der Briefkontrolle (vergleiche: BVerfG; stattgebender Kammerbeschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 -, zitiert nach juris Rn. 21, Senatsbeschluss vom 29. März 2007 - 2 Ws 88/07 -, zitiert nach juris Rn. 14; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - Ws 153/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen; KG Berlin, Beschluss vom 20. September 1999, 1 AR 1657/96 - 4 Ws 228/99 - 4 Ws 240/99 -, zitiert nach juris Rn. 10).

  • OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von

    b) Das Beschleunigungsgebot gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (vgl. BVerfG, StV 2006, 251; Senat, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 3 Ws 219/09 - ; KG, NStZ-RR 2009, 188; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 29; OLG Karlsruhe, StV 2002, 317; OLG Bremen, StV 2000, 35).
  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12

    Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen

    b) Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EMRK sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK folgende Beschleunigungsgebot gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (vgl. BVerfG, StV 2006, 251; Senat, BeckRS 2012, 02850; 2009, 19904; KG, NStZ-RR 2009, 188; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 29; OLG Karlsruhe, StV 2002, 317; OLG Bremen, StV 2000, 35).
  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 3 Ws 219/09

    Überhaft; Beschleunigung; Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit

    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK folgende Beschleunigungsgebot) gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (vgl. BVerfG NJW StV 2006, 251, 253; KG Berlin NStZ-RR 2009, 188, 189; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 29; OLG Karlsruhe StV 2002, 317; OLG Bremen StV 2000, 35).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20

    Aufhebung des Haftfortdauerbeschlusses sowie des Haftbefehls bei Verstoß gegen

    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn ein Haftbefehl - wie hier - wegen nach § 116b Satz 2 StPO vorrangig zu vollstreckender Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft notiert ist (vgl. BVerfG StV 2003, 30 f. - juris Rn. 18; Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn.36; Senatsbeschluss vom 2. Februar 2012 - 1 Ws 34/12 - OLG Karlsruhe StV 2002, 317 f. - juris Rn. 7; KG StV 2015, 37 ff. - juris Rn. 8; KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 14; Thüringer OLG, Beschl. v. 23.01.2019 - 1 Ws 13/19, juris Rn. 19; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 120 Rn. 6; KK-StPO/Schultheis, a. a. O., § 120 Rn. 9).
  • KG, 13.01.2009 - 1 AR 1855/08

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Dieses aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Gebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122) gilt auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (vgl. BVerfG StV 2006, 251, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 285; OLG Karlsruhe StV 2002, 317; OLG Bremen StV 2000, 35; KG StV 2002, 554; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 5 m.w.N.).
  • KG, 20.10.2006 - 5 Ws 569/06

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaftnotierung

    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 121 Rdn. 2 m.w.Nachw.) gilt auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (vgl. BVerfG StV 2006, 251, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 29; OLG Karlsruhe StV 2002, 317; OLG Bremen StV 2000, 35; KG StV 2002, 554).
  • KG, 13.01.2009 - 4 Ws 128/08

    Haftbefehl: Aufhebung wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot bei Überhaft

    Dieses aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Gebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122) gilt auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (vgl. BVerfG StV 2006, 251, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 285; OLG Karlsruhe StV 2002, 317; OLG Bremen StV 2000, 35; KG StV 2002, 554; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 5 m.w.N.).
  • KG, 12.08.2004 - 5 Ws 399/04

    Strafverfahren: Beachtung des Beschleunigungsgebots bei Notierung von Überhaft

    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 121 Rdn. 1 m. weit. Nachw.) gilt auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren nur Überhaft notiert ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 29; OLG Karlsruhe StV 2002, 317; OLG Bremen StV 2000, 35; OLG Brandenburg, StV 1999, 161; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; KG StV 2002, 554).
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OLG Hamburg, 20.02.2002 - 3 Ws 15/02 (https://dejure.org/2002,36111)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2002 - 3 Ws 15/02 (https://dejure.org/2002,36111)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 3 Ws 15/02 (https://dejure.org/2002,36111)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Nichtabhilfeentscheidung

    a) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 20. Februar 2002 - 3 Ws 15/02 -,.
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