Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2059
OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 329 Abs. 1, § 53 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 87 (Ls.)
  • NStZ 1994, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Stuttgart, 14.08.2003 - 1 Ss 376/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Amtsaufklärung bei Zweifeln an genügender

    Den Angeklagten trifft hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes keine lückenlose Nachweispflicht; entscheidend ist nicht, ob er sich genügend entschuldigte hat, sondern lediglich, ob er genügend entschuldigt ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2000, 84; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; Ruß a.a.O Rdn. 7; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 18; Pfeiffer a.a.O. Rdn. 6).

    Sollte der Angeklagte erneut eine krankheitsbedingte Reise- und Verhandlungsunfähigkeit geltend machen, so wird die neue Berufungsstrafkammer den zuständigen Amtsarzt anstelle medizinisch nicht qualifizierter Polizeibeamter ersuchen müssen, den Angeklagten in dessen Wohnung aufzusuchen und zu untersuchen (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; Ruß in KK, StPO, 5. Auflage, § 329 Rdn. 8).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 3 Ws 405/05

    Verletzung von Privatgeheimnissen: Ergänzende telefonische Auskünfte des Arztes

    Gleiches gilt, wenn dem Betroffenen an der Geheimhaltung der fraglichen Tatsachen nichts liegt, weil er an ihrer Verwertung durch Dritte, hier durch das Gericht, geradezu ein Interesse hat (vgl. hierzu Lenckner, NJW 1965 321, 323; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 141).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2024 - 12 Qs 3/24

    Wiedereinsetzungsgrund, Verhandlungsunfähigkeit, Sofortige Beschwerde, Ärztliches

    Hinderungsgründe gab es nicht, denn in der Vorlage des Attests lag zugleich die Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht (OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17, juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93, juris Rn. 7 f.; LR-StPO/Bertheau/Ignor, 27. Aufl., § 53 Rn. 80).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 Ss 84/09

    Verhandlungsfähigkeit; Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung

    In der Rechtsprechung wird vielfach - insbesondere wenn es um zur Entschuldigung vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geht, welche gerade nicht ausreichen, da Arbeitsunfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit nicht identisch sind und aus den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch keine Diagnose hervorgeht - in der Vorlage von Attest bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine konkludente Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Angeklagten gesehen, welche eine Nachfrage seitens des Gerichtes beim ausstellenden Arzt ermögliche, so dass keine nennenswerten Verzögerungen der Hauptverhandlung zu erwarten seien (OLG Hamm - 5. Strafsenat/Senat für Bußgeldsachen - NStZ-RR 2009, 120; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG Koblenz Beschl. v. 30.10.2003 - 2 Ss 226/03 = beckRS 2003, 30332050).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen liegen mit der Vorlage des Attestes durch den Angeklagten schon deshalb vor, weil der ausstellende Arzt damit konkludent von seiner Schweigepflicht entbunden wird (siehe OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141, 142; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; Paul aaO., Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Aufgrund der zugleich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthaltenden (Senat NStZ 1994, 141; NJW 1995, 2571) Vorlage der Entlassungsanzeige der Klinik vom 21.03.2001, in der sowohl der einweisende Arzt, als auch der dort behandelnde Arzt ausgewiesen sind, hat der Senat freibeweislich, ohne dass dies zu einer Verzögerung des Verfahrens führte, eine fernmündliche Auskunft des behandelnden Arztes Dr. W eingeholt, die den Vortrag des Verurteilten stützt (vgl. auch den vom Senat erhobenen Arztbrief des Arztes Dr. W vom 27.04.2001).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18

    Besorgnis der Befangenheit; Nichterscheinen eines Beteiligten aus

    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

    Selbst im Falle nicht vollständig aussagekräftiger Atteste ist das Gericht zur Überprüfung geltend gemachter Verhandlungsunfähigkeit verpflichtet, beim behandelnden Arzt nachzufragen, zumal die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung durch den Angeklagten eine konkludente Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht darstellt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - 3 Ws 154/93 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Hinweisen auf einen Entschuldigungsgrund muss das Gericht deshalb von Amts wegen nachgehen und im Zweifelsfall Nachforschungen im Wege des Freibeweises durch Rückfrage bei dem behandelnden Arzt anstellen (OLG Frankfurt am Main -2 Ss-OWi 330/15-; -1 Ss 253/12-; OLG Düsseldorf VRS 78, 138), der infolge der Vorlage seiner ärztlichen Bescheinigung konkludent von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden worden ist (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG München StraFo 2014, 79).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 13 W 54/99

    Ausbleibens eines Zeugen; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Ordnungsmittel;

    In der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Zeugen, der damit sein Nichterscheinen entschuldigen will, kann die konkludente Erklärung gesehen werden, daß der Zeuge den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes von der Schweigepflicht entbindet (vgl. OLG Düsseldorf, VRS Bd. 84 (1993), S. 458, 460; Karlsruhe, NStZ 1994, 141; BayObLG NStZ-RR 1999, 143 - jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05

    Fehlerhafte Verwerfung des Einspruchs des zur Bußgeldhauptverhandlung nicht

  • BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98

    Schweigepflicht eines Arztes bei Abwesenheit eines Angeklagten wegen attestierter

  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

  • LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11

    Anforderungen an ein entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung

  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
  • KG, 07.05.1997 - 1 Ss 100/97

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" bei Nichterscheinen in der

  • OLG Karlsruhe, 18.01.1996 - 2 Ss 249/95
  • OLG München, 17.01.2014 - 4 OLG 13 Ss 11/14

    Verwerfungsurteil - Entschuldigung des Angeklagten bei Nichterscheinen in der

  • KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht