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   OLG Hamm, 10.05.2016 - III-3 Ws 157/16   

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https://dejure.org/2016,12615
OLG Hamm, 10.05.2016 - III-3 Ws 157/16 (https://dejure.org/2016,12615)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2016 - III-3 Ws 157/16 (https://dejure.org/2016,12615)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - III-3 Ws 157/16 (https://dejure.org/2016,12615)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Widerruf Strafaussetzung Bewährung Auslandstat Österreich Vertrauensschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewährungswiderruf nach Verurteilung im Ausland (hier: Österreich); Vertrauenstatbestand steht Bewährungswiderruf sechs Monate nach Ablauf der Bewährungszeit nicht entgegen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 f
    Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung; Auslandstat; Österreich; Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 f
    Bewährungswiderruf nach Verurteilung im Ausland (hier: Österreich)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Widerruf der Bewährung bei ausländischer Tat und langem Zeitablauf

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Auch Auslandstaten führen zum Bewährungswiderruf…..

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 100 StVK 2437/12
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - III-3 Ws 157/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Die neue Tat muss im Widerrufsverfahren grundsätzlich nicht noch einmal aufgeklärt und bewiesen werden (KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 2 Ws 198/14, StraFo 2014, 431).

    Diese Grundsätze gelten in der Regel auch für ausländische Urteile, soweit diese auf einem rechtsstaatlichen Verfahren beruhen, in dem die maßgeblichen Feststellungen auf fundierter und nachvollziehbarer Tatsachengrundlage durch ein unabhängiges Gericht unter Wahrung der Rechte des Angeklagten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention getroffen worden sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. Februar 2016 - 1 Ws 5/16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 2 Ws 198/14, a.a.O.).

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der Widerruf der Strafaussetzung aufgrund einer Auslandstat ferner voraussetzt, dass auf diese deutsches Strafrecht Anwendung finden würde (so SSW-StGB/ Mosbacher, 2. Auflage, § 56f Rn. 9; MüKoStGB/ Groß, 2. Aufl., § 56f Rn. 9; a.A. KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 2 Ws 198/14 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 01.12.1983 - 3 Ws 523/83
    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Eine Höchstfrist, innerhalb derer ein Widerruf zu erfolgen hat, sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 1983 - 3 Ws 523/83, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 1 Ws 70/95, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 11. November 2003 - I Ws 443/03, juris).
  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Diese Grundsätze gelten in der Regel auch für ausländische Urteile, soweit diese auf einem rechtsstaatlichen Verfahren beruhen, in dem die maßgeblichen Feststellungen auf fundierter und nachvollziehbarer Tatsachengrundlage durch ein unabhängiges Gericht unter Wahrung der Rechte des Angeklagten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention getroffen worden sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. Februar 2016 - 1 Ws 5/16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 2 Ws 198/14, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.1991 - 1 Ws 18/91
    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Jedenfalls auf inländische rechtskräftige Urteile darf sich das Widerrufsgericht stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 Ws 18/91, StV 1991, 270).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95

    Widerruf der Strafaussetzung; Ablauf der Bewährungszeit; Nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Eine Höchstfrist, innerhalb derer ein Widerruf zu erfolgen hat, sieht das Gesetz nicht vor (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 1983 - 3 Ws 523/83, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 1 Ws 70/95, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 11. November 2003 - I Ws 443/03, juris).
  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Die Vertrauensbildung ist hierbei kein plötzliches Ereignis, sondern ein sich entwickelnder Prozess, in dessen Verlauf der Verurteilte auch die Bearbeitungszeiten in der Justiz berücksichtigen muss (KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 Ws 90/03, NJW 2003, 2468).
  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ws 605/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach Ende der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konnte ferner noch kein schutzwürdiges Vertrauen wegen Zeitablaufs entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws 605/07, juris).
  • OLG Hamm, 29.05.2013 - 3 Ws 126/13

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Vertrauensschutz bei Untätigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Allein die mehrmonatige Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer, die den Ausgang des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer vor Durchführung des Widerrufsverfahrens abwarten wollte, begründet kein schutzwürdiges Vertrauen auf das Unterbleiben des Widerrufs (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Mai 2013 - III - 3 Ws 126/13, StRR 2013, 283).
  • KG, 30.12.2008 - 2 Ws 642/08

    Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren; Widerruf der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 3 Ws 157/16
    Auch das Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren, in dem der Widerruf der Strafaussetzung beantragt ist, hindert den Widerruf nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 642/08, NStZ-RR 2009, 239 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.02.2018 - 4 Ws 3/18

    Vertrauensschutz hinsichtlich des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Eine gesetzliche Höchstfrist, binnen derer ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der Bewährungszeit noch möglich ist, existiert nicht (vgl. nur: OLG Hamm, Beschl. v. 10.05.2016 - III - 3 Ws 157/16 - juris m.w.N.).
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