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   OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21   

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https://dejure.org/2021,17594
OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21 (https://dejure.org/2021,17594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2021 - 3 Ws 169/21 (https://dejure.org/2021,17594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 3 Ws 169/21 (https://dejure.org/2021,17594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine automatische Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei langer Auslieferungshaft; Haftbedingungen im Senegal; Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer bei selbst verschuldeten Hafterschwerungen

  • rechtsportal.de

    Keine automatische Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei langer Auslieferungshaft; Haftbedingungen im Senegal; Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer bei selbst verschuldeten Hafterschwerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flucht ins Ausland: Haftbefehl wegen schwieriger Haftbedingungen nicht automatisch unverhältnismäßig

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 8 Qs 93/21
  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 03.02.1982 - 1 Ws 44/82
    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21
    Weil die Auslieferungshaft nach § 51 Abs. 1 und 3 StGB auf eine zeitige Freiheitsstrafe anzurechnen ist, ist bei der Prüfung, ob der Haftbefehl unverhältnismäßig ist, grundsätzlich auch die im Ausland erlittene Auslieferungshaft zu berücksichtigen (OLG München, Beschluss vom 03. Februar 1982 - 1 Ws 44/82, NJW 1982, 1241, beck-online).

    Eine sehr lange Auslieferungshaft allein begründet aber noch keine Unverhältnismäßigkeit (OLG München, Beschluss vom 03. Februar 1982 - 1 Ws 44/82, NJW 1982, 1241, 1242, beck-online), weil die Inhaftierung eine selbstständige hoheitliche Maßnahme des ersuchten Staates, nicht der Bundesrepublik darstellt (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1981 - 2 BvR 1258/79, NJW 1981, 1154, 1155; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 112 Rn. 45).

    Angesichts der staatlichen Souveränität des Senegals und des Umstandes, dass die Voraussetzungen und die mögliche Dauer der Auslieferungshaft eine innerstaatliche Angelegenheit des Senegals sind, auf die deutsche Gerichte und Behörden keinen unmittelbaren Einfluss haben, bewirkt das Auslieferungsersuchen weder unmittelbar noch mittelbar einen der Bundesrepublik Deutschland zurechenbaren Eingriff in die Freiheit des Beschwerdeführers (vgl. OLG München, Beschluss vom 03. Februar 1982 - 1 Ws 44/82, NJW 1982, 1241, 1242, beck-online).

    Zum anderen wäre zu berücksichtigen, wenn denn solche Erschwerungen tatsächlich vorlägen, dass der Beschwerdeführer sie selbst schuldhaft herbeigeführt hat, indem er sich dem Strafverfahren durch Flucht nach Afrika entziehen wollte (vgl. OLG München, Beschluss vom 03. Februar 1982 - 1 Ws 44/82, NJW 1982, 1241, beck-online).

    Dieses eigene schuldhafte Verhalten, das etwaige Erschwerungen in der senegalesischen Auslieferungshaft erst verursacht hätte, führt im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit dazu, dass die Haftbedingungen im Senegal keine Unverhältnismäßigkeit des deutschen Haftbefehls bewirken (vgl. OLG München, Beschluss vom 03. Februar 1982 - 1 Ws 44/82, NJW 1982, 1241, 1241 f., beck-online).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85

    Sadegh Tabatabai

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21
    Flüchtig ist der Angeklagte, wenn er sich von seinem bisherigen räumlichen Lebensmittelpunkt absetzt, um für Ermittlungsbehörden und Gerichte (zumindest auch) in dem gegen ihn anhängigen Verfahren unerreichbar zu sein und ihrem Zugriff zu entgehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 1986 - 1 Ws 1102/85, NJW 1986, 2204, 2205; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 112 Rn. 11).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21
    Eine sehr lange Auslieferungshaft allein begründet aber noch keine Unverhältnismäßigkeit (OLG München, Beschluss vom 03. Februar 1982 - 1 Ws 44/82, NJW 1982, 1241, 1242, beck-online), weil die Inhaftierung eine selbstständige hoheitliche Maßnahme des ersuchten Staates, nicht der Bundesrepublik darstellt (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1981 - 2 BvR 1258/79, NJW 1981, 1154, 1155; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 112 Rn. 45).
  • OLG München, 22.02.2002 - 3 Ws 95/02
    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21
    Zwar kann eine Flucht zu verneinen sein, wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz an einen bekannten Wohnort im Ausland zwecks Arbeitsaufnahme verlegt und dies der Justiz mitteilt (OLG München, Beschluss vom 22.Februar 2002 - 3 Ws 95/02, LSK 2002, 190319, beck-online; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 112 Rn. 11).
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