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   OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04   

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OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04 (https://dejure.org/2005,8456)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.01.2005 - 3 Ws 176/04 (https://dejure.org/2005,8456)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 3 Ws 176/04 (https://dejure.org/2005,8456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der tauglichen Täter im Sinne von § 339 des Strafgesetzbuchs (StGB); Der mit der Leitung eines behördlichen Planfeststellungsverfahrens betraute Beamte als tauglicher Täter im Sinne von § 339 StGB; Voraussetzungen für den Verbrechenstatbestand der "Rechtsbeugung"

  • Judicialis

    StGB § 339; ; StPO § 172 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339; StPO § 172 Abs. 2
    Keine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung im Planfeststellungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Rechtsbeugung durch Leiter des Planfeststellungsverfahrens möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 589/71

    Finanzbeamter - Falsche Festsetzung von Steuern - Rechtsbeugung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04
    Demgegenüber ist es regelmäßig nicht ausreichend, wenn der Beamte im Auftrag einer Partei deren Interessen gegen eine andere Partei wahrzunehmen hat (BGHSt 24, 326 (328)).

    Demgemäß ist es einhellige Auffassung in der Rechtsprechung (BGHSt 24, 326 ff; 34, 147 ff; OLG Hamm NJW 1999, 2291; OLG Koblenz a. a. O.; OLG Frankfurt a. a. O.) und ganz überwiegende Auffassung in der Literatur (SK a. a. O. Rdnr. 8 a mit zahlreichen Nachweisen), dass Verfahren der Verwaltungsbehörden regelmäßig der Vertretung bestimmter staatlicher Interessen dienen und deshalb keine Rechtssachen im Sinne von § 339 StGB sind.

  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 2 Ws 20/99

    Rechtsbeugung, Entscheidung und Leitung einer Rechtssache, Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04
    Demgemäß ist es einhellige Auffassung in der Rechtsprechung (BGHSt 24, 326 ff; 34, 147 ff; OLG Hamm NJW 1999, 2291; OLG Koblenz a. a. O.; OLG Frankfurt a. a. O.) und ganz überwiegende Auffassung in der Literatur (SK a. a. O. Rdnr. 8 a mit zahlreichen Nachweisen), dass Verfahren der Verwaltungsbehörden regelmäßig der Vertretung bestimmter staatlicher Interessen dienen und deshalb keine Rechtssachen im Sinne von § 339 StGB sind.
  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86

    Rechtsbeugung - Amtsträger

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04
    Diese Anforderungen ergeben sich vielmehr bereits aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, an dem sich jede Verwaltungsentscheidung zu orientieren hat, ohne dass daraus gleich eine richterliche Tätigkeit wird (BGHSt 34, 146, 148).
  • OLG Koblenz, 26.07.1993 - 1 Ws 356/93

    Rechtsbeugung; Tauglicher Täter; Amtsträgereigenschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04
    Der Beschuldigte ist im Planfeststellungsverfahren nicht als unbeteiligtes und unabhängiges Organ tätig geworden, das über einen abgeschlossen Sachverhalt zu richten hatte (vgl. OLG Koblenz, GA 1993, 513 f), sondern hat vielmehr eine für die Verwaltungstätigkeit typische auf die Zukunft gerichtete Gestaltung der Wirklichkeit vorgenommen (vgl. OLG Frankfurt, JR 1988, 168, 172).
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   OLG Karlsruhe, 06.08.2004 - 3 Ws 176/04   

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OLG Karlsruhe, 06.08.2004 - 3 Ws 176/04 (https://dejure.org/2004,69637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.08.2004 - 3 Ws 176/04 (https://dejure.org/2004,69637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. August 2004 - 3 Ws 176/04 (https://dejure.org/2004,69637)
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Volltextveröffentlichung

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